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Juraleitung

Die Juraleitung ist eine rund 170 Kilometer lange, bereits seit den 1940er Jahren bestehende Stromleitung. Sie verläuft von Raitersaich im Landkreis Fürth zunächst südlich im Großraum Nürnberg. Ab dem Umspannwerk Ludersheim führt sie weiter in südöstlicher Richtung und quert die Landkreise Neumarkt in der Oberpfalz, Eichstätt, Kelheim und Landshut. Sie endet schließlich am Umspannwerk Altheim bei Landshut. Sie sichert die Versorgung auch mit Strom aus erneuerbaren Quellen von Mittelfranken bis nach Niederbayern.


Region
Bayern
Projektart
Ersatzneubau
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • Juraleitung
  • 380kV
Juraleitung Freileitung Feld

Über das Projekt

Die Pulsader der Energiewende in Bayern

Juraleitung Karte Gesamt

Höchstspannung von Mittelfranken bis Niederbayern

Nach Abschaltung der Kernkraftwerke in Deutschland wird der Energiebedarf hauptsächlich über die Windkraft aus dem Norden Deutschlands sowie perspektivisch aus regionalen Quellen wie Photovoltaik, Biomasse und/oder Wasserkraft bezogen. Diese Änderung der Quellen machen einen Ausbau/Neubau der vorhandenen Leitungen notwendig, um die Stromversorgung sicherzustellen.

Der Ersatzneubau der bestehenden Juraleitung wurde mehrfach durch den Deutschen Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz bestätigt. Ersatzneubau bedeutet: Neue Masten werden gebaut, die alten nach Fertigstellung abgebaut. Statt mit 220 Kilovolt fließt der Strom nach der Inbetriebnahme künftig mit einer Spannung von 380 Kilovolt durch die neuen Leiterseile. Diese haben ein viel höheres Gewicht, zu hoch für die bestehenden Masten der alten Juraleitung. Mit dem Ersatzneubau ist die neue Juraleitung fit für die steigenden Anforderungen durch die Energiewende.

Aktuell planen wir in den Abschnitten in Katzwang und Mühlhausen a.d.Sulz mit einer Erdverkabelung.

https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-11/Projektfilm%20Juraleitung%202022.JPG

Eine Leitung

  • 3 neue Umspannwerke
  • 2 Erdkabelabschnitte
  • 4 Kabelübergangsanlagen

Von Mittelfranken bis Niederbayern

  • 170 km
  • 7 Landkreise
  • 4 Regierungsbezirke
  • Die Abschnitte

  • Abschnitt A-West
    Umspannwerk Raitersaich-West  –  Gemeindegrenze Winkelhaid

    Abschnitt A-West

    Start Planfeststellungsverfahren Q3 2025

    Baubeginn frühestens ab 2027

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  • Kabelübergangsanlage Wolkersdorf – Kabelübergangsanlage Katzwang-Ost

    Abschnitt A-Katzwang

    Start Planfeststellungsverfahren Q3 2025

    Baubeginn frühestens ab 2027

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  • Gemeindegrenze Winkelhaid – Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberpfalz

    Abschnitt A-Ost

    Start Planfeststellungsverfahren Q3 2025

    Baubeginn frühestens ab 2027

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  • Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberpfalz – Regierungsbezirksgrenze Oberpfalz/Niederbayern

    Abschnitt B-Nord

    Start Planfeststellungsverfahren Q4 2024

    Baubeginn frühestens ab 2027

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  • Regierungsbezirksgrenze Oberpfalz/Niederbayern – Umspannwerk Sittling

    Abschnitt B-Süd

    Start Planfeststellungsverfahren Q1 2025

    Baubeginn frühestens ab 2027

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  • Umspannwerk Sittling – Umspannwerk Altheim

    Abschnitt C

    Start Planfeststellungsverfahren Q4 2024

    Baubeginn frühestens ab 2027

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Verfahrensstand

Erfahren Sie hier mehr über den Verfahrensstand und erreichte Meilensteine.

Das Team der Juraleitung ist in den letzten Zügen der Feintrassierung der Maststandorte, Erdkabelabschnitte und sonstigen Flächen. Seit Oktober 2022 wurden Gespräche mit Eigentümerinnen und Eigentümern geführt und die Öffentlichkeit in einzelnen Abschnitten zum Verfahrensstand informiert. Grundlage für die aktuelle Planung bildet das Raumordnungsverfahren, das 2022 mit einer sogenannten Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen wurde. Die Behörden bestätigten dort in ihrem Gutachten: Der gewählte Korridor vom Landkreis Fürth bis zum Landkreis Landshut ist raumverträglich.

Entlang der Strecke werden auch alle Umspannwerke für die zukünftigen Herausforderungen fit gemacht. Außerdem werden zusätzliche Kuppelkapazitäten benötigt. Das Umspannwerk Raitersaich-West wird nahe seines Altstandortes neu errichtet. In Ludersheim/Altdorf ist der Bau eines neuen, zusätzlichen Umspannwerks erforderlich. Die Anlagen in Sittling und Altheim werden erweitert. Im Raum Rottenburg an der Laaber wird aufgrund der prognostizierten EEG-Einspeisung ein zusätzliches Umspannwerk neu gebaut.

Der Gesetzgeber hat zudem die Möglichkeit geschaffen, bei definierten Voraussetzungen, bspw. geringer Nähe zur Wohnbebauung, ein Erdkabel zum Einsatz zu bringen. Das heißt, TenneT plant grundlegend mit einer Freileitung, bei klar definierten Auslösekriterien wird eine Erdkabeloption geprüft. Dazu ist es notwendig, an beiden Enden eines jeden Erdkabelabschnitts eine sogenannte Kabelübergangsanlage zu errichten. Die finale Entscheidung darüber, ob ein bestimmter Streckenabschnitt als Erdkabel gebaut wird, liegt bei der Genehmigungsbehörde.

Für detaillierte Informationen zum geplanten Trassenverlauf, Erdkabelabschnitten, Umspannwerken und Kabelübergangsanlagen werfen Sie gerne einen Blick in unser Online-Planungstool Projektatlas. Dort finden Sie stets den aktuellen Stand des Leitungsbauvorhabens.

 

Kompensations- und Minderungsmaßnahmen

Bei größeren Infrastrukturprojekten wie der Juraleitung lassen sich Eingriffe in die Natur und Umwelt leider nicht gänzlich vermeiden. Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung gegenüber den Menschen vor Ort und der Umwelt bewusst und daher bemüht, notwendige Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Für die verbleibenden Beeinträchtigungen werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt.

Ausführlichere Informationen haben wir im Themenbereich Kompensation für Sie zusammengestellt.

 

Das Planfeststellungsverfahren

Im formellen Genehmigungsverfahren, dem Planfeststellungsverfahren, wird über den parzellenscharfen Verlauf und die konkrete technische Ausführung der neuen Leitung Raitersaich-Ludersheim-Sittling-Altheim entschieden. Als Grundlage dient dabei der im Raumordnungsverfahren ermittelte Trassenkorridorvorschlag, ergänzt durch planungsrelevante Maßgaben der Genehmigungsbehörde. Eine Abweichung von diesem ist jedoch noch möglich, wenn sich im Planungsverlauf bessere Trassenverläufe ergeben. Die Planfeststellungsunterlagen werden voraussichtlich ab 2024 eingereicht. Es sind insgesamt sechs Teilabschnitte vorgesehen, die ins Verfahren eingebracht werden: A-West, A-Katzwang, A-Ost, B-Nord, B-Süd und C.

 

Formelle Beteiligung

Stellungnahmen der kommunalen Behörden, Umweltschutzorganisationen und Verbände sowie der Bürger können im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens schriftlich bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. TenneT plant Dialogformate, um die Öffentlichkeit im Zuge der Planfeststellungsverfahren über die nächsten Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren.

Sobald die Genehmigungsbehörde alle eingereichten planungsrelevanten Hinweise einer Abwägung unterzogen hat, erlässt sie den sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Die Verfahren werden jeweils voraussichtlich zwei Jahre dauern. Mit dem Planfeststellungsbeschluss steht der Leitungsverlauf im Detail fest und TenneT kann mit dem Bau im genehmigten Teilabschnitt beginnen. Der gesamte Ersatzneubau soll 2031 in Betrieb gehen. Im Anschluss erfolgt der Rückbau der aktuellen 220-kV-Leitung.

Aktuelles

Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand des Projekts

Energiewendeprojekt Juraleitung: Lage des Energietunnels in Katzwang steht fest
Der Bayreuther Netzbetreiber TenneT hat für den Nürnberger Süden weitere Projektentscheidungen getroffen. Im Nürnberger Stadtteil Katzwang und im Schwabacher Stadtteil Wolkersdorf stehen die Positionen der Baugruben für den Energietunnel fest. Nach den Plänen der Ingenieurgemeinschaft Katzwangtunnel liegt die Startbaugrube des 2,3 km langen Tunnels südlich der Gaulnhofer Straße in Katzwang, die Zielbaugrube südwestlich der Volckamerstraße in Wolkersdorf.

Auf beiden Seiten der Baugruben werden jeweils Erdkabel in offener Bauweise bis zu den beiden Kabelübergangsanlagen verlegt. Und zwar im Westen auf einer Länge von ca. 400 Metern, im Osten auf einer Länge von ca. 600 Metern. Um den Main-Donaukanal, die Rednitz und die Wässerwiesen zu unterqueren, beginnt das Tunnelbauwerk in der Startbaugrube in einer Tiefe von ca. 19 Metern. Die Zielbaugrube wird ca. 27 Meter tief. Der moderne Infrastrukturtunnel ersetzt die alte Leitung in Katzwang und entlastet das Wohnumfeld.

Zwei Röhren für Katzwang: Start- und Zielbaugrube als Fixpunkte
Vorgesehen ist der Bau zweier parallel liegender Tunnel im Abstand von ca. fünf Metern im sogenannten Schildvortriebverfahren. Der Verlauf folgt dabei in großer Tiefe unterhalb der Bestandstrasse. Unterhalb der Wässerwiesen verlaufen die Tunnelröhren in einer Tiefe von ca. 13 m und zwischen der Talsohle des Kanals und den Röhren liegen ca. 17 Meter Erdreich. Unterhalb der Ortslage Katzwangs zwischen der Wohnbebauung sind es über 20 Meter bis zu den Energietunneln.

Baueinrichtungsflächen vor und während des Baus
Vor und während der Bauphase werden sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen nötig, vor allem rund um die beiden Baugruben, aber auch im Bereich der Erdkabel. In Wolkersdorf müssen um die Zielbaugrube ca. 1,6 ha zeitweise aus der Bewirtschaftung genommen werden, in Katzwang sind es für die Baustelleneinrichtungsflächen ca. 2,1 ha. Oberhalb der beiden Gruben werden zum Abschluss der Bauzeit dauerhafte Betriebsgebäude errichtet.

Nächste Schritte und weiteres Genehmigungsverfahren
Mit dem Abschluss der Planungen und der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung von Mittelfranken ist im kommenden Jahr zu rechnen. TenneT wird auch weiterhin die Öffentlichkeit über alle Projektfortschritte zeitnah informieren. Zudem wird TenneT im Herbst 2024 in Katzwang das Juraleitungs-Informationszentrum (JULIZ) eröffnen, um der Bevölkerung eine zusätzliche Anlaufstelle zu bieten. Die grabenlose Querung Katzwangs wurde im Raumordnungsverfahren als raumverträglich bewertet. In Katzwang ist die Wohnbebauung so nah an die alte Leitung herangerückt, dass eine neue Freileitung an gleicher Stelle als Lösung ausscheidet. Die Engstelle in Katzwang bildet im anstehenden Planfeststellungsverfahren genehmigungsrechtlich einen eigenen Abschnitt der Juraleitung. Voraussichtlich 2025 geht der Abschnitt A-Katzwang ins offizielle Verfahren.

Der aktuelle Planungsstand ist ab der kommenden Woche im Projektatlas auf der Homepage der Juraleitung online einsehbar (https://ten.projectatlas.app/juraleitung/page/home).

Hintergrund: Ersatzneubau Juraleitung
Um das Stromnetz für die Energiewende fit zu machen, hat TenneT den Auftrag vom Deutschen Bundestag, einen Ersatzneubau für die rund 80 Jahre alte 220-kV-Leitung  vom Umspannwerk Raitersaich im Landkreis Fürth zum Umspannwerk Altheim im Landkreis Landshut zu errichten. Unter dem Projektnamen Juraleitung setzt TenneT diesen gesetzlichen Auftrag um. Die Juraleitung ist von überragendem Interesse für eine stabile und sichere Stromversorgung Bayerns. Sie versorgt künftig zahlreiche Unternehmen und Haushalte von Mittelfranken bis Niederbayern mit lebensnotwendigem Strom. Umgekehrt nimmt die Leitung regional erzeugte, erneuerbare Energie aus dem Netzgebiet der Bayernwerk NetzGmbH und zukünftig auch der N-ERGIE Netz GmbH auf. Mit einer zukünftigen Betriebsspannung von 380 Kilovolt wird die neuen Juraleitung auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und über die Umspannwerke die zentrale Stromverbindung zwischen dem ländlichen Raum und Metropolregionen wie Nürnberg geschaffen.

Ersatz für 80 Jahre alte Stromleitung: TenneT setzt bei der Juraleitung zwischen Ludersheim und Weinhof auf Freileitung

Der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat im Februar 2024 die Baugrunduntersuchungen im Teilabschnitt A-Ost der Juraleitung abgeschlossen. Für den Ersatz der über 80 Jahren alten Versorgungs- und Transportleitung wurde zwischen Ludersheim und Weinhof eine rund 3,3 Kilometer lange Erdverkabelung geprüft. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen zeigen, dass die Verlegung der notwendigen 12 Kabelstränge mit technisch erheblichen Schwierigkeiten verbunden und wirtschaftlich nur unverhältnismäßig umsetzbar wären.

Zudem wurde Anfang 2024 das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) novelliert. Auf Basis dieser Novellierung hat TenneT erneut den Trassenverlauf überprüft. In dieser Überprüfung zeigte sich die Ausführung als Freileitung als die eindeutig bessere Variante bezüglich der Kriterien Schnelligkeit der Umsetzung, gradliniger Verlauf und Wirtschaftlichkeit.

TenneT kehrt nach Abwägung aller Kriterien daher nun in den geplanten Raumordnungskorridor zurück und setzt mit der Planung einer Freileitung auf eine deutlich umweltverträglichere und wirtschaftlichere Lösung mit weniger Flächenbedarf. Eine endgültige Entscheidung über den finalen Trassenverlauf erfolgt im Planfeststellungsverfahren, das im nächsten Jahr beginnen soll.

Nach Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) besteht die rechtliche Möglichkeit, eine Erdverkabelung zu prüfen. In der Vorprüfung im Raumordnungsverfahren 2022 war deshalb noch eine Teilerdverkabelung vorgesehen. Nach Abschluss der Voruntersuchungen im Frühjahr 2024 hat sich die Freileitung jedoch als vorzugwürdig erwiesen. Mit der Freileitungsvariante liegt die Kostenersparnis gegenüber der Erdverkabelung in einem niedrigen 3-stelligen Millionenbereich. Die Kosten des Erdkabelabschnitt würden ein 4-faches der Freileitungsvariante betragen. Darüber hinaus entfällt die Kabelübergangsanlage mit rund 12.000 m² Flächenbedarf.

Der wesentliche Grund aber ist die technische Umsetzbarkeit: Aufgrund der Topografie der Querungsbereiche ist eine Unterquerung in einer Bohrtiefe von circa 14 Metern erforderlich. Die hier vorhandenen Bodenhorizonte umfassen im Bereich der Querungen Ton- und Mergelstein, deren Wärmeleitfähigkeit wiederum stark variiert. Für einen dauerhaft sicheren Betrieb müssten die 12 einzelnen Kabelstränge sehr weit aufgefächert werden, damit es zu keiner zu starken Erwärmung der Kabel kommt. Dadurch würde sich ein erhöhter Bedarf von rund 100 Meter Breite ergeben. Außerdem wären die Biege-Radien der einzelnen Kabelstränge sowie die Positionierung der Verbindungsmuffen räumlich nur sehr schwer möglich.

Nächste Schritte: Einladungen zu Eigentümergesprächen sowie Sprechstunden im Bürgerbüro Energiewende in Altdorf

TenneT wird im nächsten Schritt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zugehen, die bereits wegen des Erdkabelverlaufs und einer geplanten Kabelübergangsanlage kontaktiert wurden. Ebenso wird eine Gesprächseinladung für die Eigentümerinnen und Eigentümer der in Frage kommenden Flächen für den geplanten Freileitungsverlauf erfolgen. Damit setzt TenneT den seit Jahren bestehenden Dialog mit den Kommunen, Eigentümern und Pächtern fort, um die Planungen und nächsten Schritte transparent zu erläutern sowie möglichst einvernehmliche Lösungen im Zuge des gesetzlichen Auftrags zum Übertragungsnetzausbau zu erzielen.

Neben den persönlichen Gesprächen mit Eigentümerinnen und Eigentümer wird der Dialog vor Ort für die allgemeine Öffentlichkeit fortgeführt. Zum persönlichen Austausch steht die TenneT-Bürgerreferentin Helen-Janet Bernardi als Ansprechpartnerin zur Verfügung:
helen-janet.bernardi@tennet.eu, Telefon: 0173 511 07 68.

Über das Bürgerbüro Energiewende in Altdorf gibt es Informationen zu Themen rund um die Energiewende. Individuelle Termine können über folgende Kontaktdaten vereinbart werden:
info@buergerbuero-energiewende.de, Telefon: 09187 706 99 71.

Juraleitung-Abschnitt-A-Ost

Das bayerische Stromnetz wird weiter modernisiert. In Mittelfranken stellt sich der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT einer anspruchsvollen Aufgabe des regionalen Netzausbaus: der grabenlosen Querung des immateriellen UNESCO-Welterbes Wässerwiesen. Im Rednitztal ist die bestehende Freileitung seit den 1960er Jahren Teil der Kulturlandschaft. Ein moderner Infrastrukturtunnel ersetzt die alte Leitung in Katzwang und entlastet das Wohnumfeld. TenneT investiert in der Metropolregion Nürnberg einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag.

Ein Team von Tiefbau- und Tunnelexperten hat bereits die Arbeit aufgenommen. Die Ingenieurgemeinschaft Katzwangtunnel (INGE KWT) setzte sich im Vergabeverfahren gegen eine Reihe von Mitbewerbern durch. Der Auftrag der TenneT lautet: Genaue Pläne auszuarbeiten, damit die Juraleitung künftig in Katzwang als Erdkabel in großer Tiefe verlaufen kann. Die Ingenieurgemeinschaft besteht aus Fachleuten folgender Firmen:

Grabenlose Querung als raumverträgliche Lösung
Um die Wässerwiesen, das Rednitztal und den Main-Donau-Kanal zu unterqueren, ist ein Tunnelbauwerk mit einer Start und einer Zielbaugrube notwendig. Die grabenlose Querung Katzwangs wurde im Raumordnungsverfahren als raumverträglich bewertet. In Katzwang ist die Wohnbebauung so nah an die alte Leitung herangerückt, dass eine neue Freileitung an gleicher Stelle als Lösung ausscheidet. Die Engstelle in Katzwang bildet im anstehenden Planfeststellungsverfahren genehmigungsrechtlich einen eigenen Abschnitt der Juraleitung. Voraussichtlich 2025 geht der Abschnitt A-Katzwang ins offizielle Verfahren.

Nächste Schritte der INGE KWT
Die Ingenieurgemeinschaft wird in den kommenden Monaten ermitteln, in welcher Tiefe, mit welcher Neigung und mit welchem Durchmesser das Tunnelbauwerk verwirklicht werden kann. Weitere Bodenuntersuchungen in Katzwang sind dafür notwendig. Derzeit wird davon ausgegangen, begehbare Tunnelbauwerke im Schildvortriebsverfahren zu errichten. Voraussichtlich Mitte des Jahres wird TenneT die erste Planung der Öffentlichkeit vorstellen. Östlich und westlich der Start- bzw. der Zielbaugrube werden die Erdkabel bis zu den beiden geplanten Kabelübergangsanlagen in offener Bauweise verlegt.

TenneT ab Sommer vor Ort: Juraleitungsinformationszentrum in Katzwang
Parallel zu den Vorarbeiten für den Tunnel eröffnet die TenneT im Sommer 2024 ein Projektbüro in Katzwang. Dazu wurde ein zweigeschossiges ehemaliges Verwaltungsgebäude in der Neuseser Str. 24 angemietet. Neben den Büroarbeitsplätzen im Obergeschoss informiert TenneT im Erdgeschoss in einer Dauerausstellung ab dem Spätsommer mit vielen Einzelveranstaltungen vor Ort über den Projektfortschritt der Juraleitung und die Sonderbauwerke. Auf diese Weise wird für die kommenden Jahre eine moderne Plattform der Begegnung für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die interessierte Öffentlichkeit geschaffen.

Hintergrund: Ersatzneubau Juraleitung
Um das Stromnetz für die Energiewende fit zu machen, hat TenneT den Auftrag vom Deutschen Bundestag, einen Ersatzneubau für die rund 80 Jahre alte 220-kV-Leitung vom Umspannwerk Raitersaich im Landkreis Fürth zum Umspannwerk Altheim im Landkreis Landshut zu errichten. Unter dem Projektnamen Juraleitung setzt TenneT diesen gesetzlichen Auftrag um. Die Juraleitung ist von überragendem Interesse für eine stabile und sichere Stromversorgung Bayerns. Sie versorgt künftig zahlreiche Unternehmen und Haushalte von Mittelfranken bis Niederbayern mit lebensnotwendigem Strom. Umgekehrt nimmt die Leitung regional erzeugte, erneuerbare Energie aus dem Netzgebiet der Bayernwerk NetzGmbH und zukünftig auch der N-ERGIE Netz GmbH auf. Mit einer zukünftigen Betriebsspannung von 380 Kilovolt wird die neue Juraleitung auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und über die Umspannwerke die zentrale Stromverbindung zwischen dem ländlichem Raum und Metropolregionen wie Nürnberg geschaffen.

Der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat eine wichtige Projektentscheidung für Niederbayern gefällt: In Rottenburg an der Laaber steht der Vorzugsstandort fest für das neue Umspannwerk (UW). Südlich der Ergoldsbacher Straße zwischen Pfifferling und Schmidhof soll der neue Netzknoten gebaut werden. Und zwar auf einer Fläche von 16 Hektar. Damit kann künftig viel mehr Solarstrom aus der Region abtransportiert werden. Der neue Standort erweist sich in einem Variantenvergleich mit insgesamt 20 untersuchten Standorten rund um Rottenburg als vorzugswürdig.

Das Team der Juraleitung im Abschnitt C (Umspannwerk Sittling bis Umspannwerk Altheim) bereitet nun das anstehende Planfeststellungsverfahren vor, in dem auch das neue Umspannwerk Rottenburg/Laaber genehmigt werden soll. Eingereicht werden die notwendigen Unterlagen aller Voraussicht nach im Jahr 2025.

TenneT errichtet gemeinsam mit dem Bayernwerk das neue Umspannwerk für die Region. Dort werden erneuerbare Energiequellen in den kommenden Jahren weiter zugebaut. Ein Netzverknüpfungspunkt in Form eines Umspannwerks mit der Juraleitung ermöglicht den sicheren Grünstromausbau und den Abtransport der Strommengen auf viele Jahre hinaus.

Mit den Flurstückseigentümern der benötigten Flächen hat das Team der TenneT erste Gespräche über eine mögliche Verkaufsbereitschaft geführt, weitere Gespräche folgen. Das Ziel lautet, alle notwendigen Flächen für das Umspannwerk zu kaufen. Im Gegensatz zum Leitungsbau ist bei der Planung und beim Bau von Umspannwerken Flächenerwerb das Standardverfahren der TenneT.

Die alte Juraleitung sorgt seit den 1940er Jahren auf einer Spannungsebene von 220 Kilovolt für eine sichere Stromversorgung in Niederbayern. Um die Energiewende zu verwirklichen, erhielt TenneT den Auftrag vom Deutschen Bundestag, einen Ersatzneubau der Leitung zu bauen. Unter dem Projektnamen Juraleitung setzt TenneT diesen gesetzlichen Auftrag um. Durch die neue Juraleitung fließt der Strom künftig mit 380 Kilovolt vom Landkreis Fürth bis nach Altheim im Landkreis Landshut.

Der Planungsstand des Ersatzneubaus lässt sich im Projektatlas der Juraleitung einsehen.

Juraleitung Standort 4 neues UW Rottenburg an der Laaber

 

 

 

 

 

 

 Der vorzugswürdige Standort 4 des neuen Umspannwerks Rottenburg an der Laaber

231110_Juraleitung_Vorzugsstandort UW Rottenburg an der Laaber.png

 

 

 

 

 

 

Standort 4: Vozugsstandort für das UW Rottenburg an der Laaber – Die anderen drei Suchräume schneiden im Variantenvergleich schlechter ab.

231110_Juraleitung_Beispielbild Umspannwerk TenneT.jpg

 

 

 

 

 

 

 

Beispielbild eines Umspannwerks der TenneT

Um die Versorgungssicherheit mit Strom im Winter zu stärken, ist die Höherauslastung der Übertragungsnetze eine essentielle Maßnahme. Durch Nutzung des gesamten Potentials der Übertragungskapazitäten können mehr Stromerzeugungsquellen in das Netz aufgenommen und Netzengpässe entschärft werden. Das stärkt die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit. Der Gesetzgeber hat im Herbst 2022 die letzten gesetzlichen Hürden bei der Umsetzung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs (WAFB) beseitigt.

Der WAFB ermöglicht es bei der Juraleitung, Leiterseile bei kühleren, windreichen Wetterlagen zeitweise deutlich höher auszulasten, so dass bei Bedarf mehr Strom übertragen werden kann. Alle Sicherheitsbestimmungen sowie die Grenzwerte des Immissionsschutzes werden dabei zu jeder Zeit eingehalten. Nach neuer Gesetzeslage kann diese Option bis 31. März 2027 verlängert werden. In den kommenden Wochen wird TenneT diese Option bei den zuständigen Behörden anzeigen.

Weitere Informationen zum WAFB und auch die Möglichkeit, das Vorgehen einmal selbst auszuprobieren, finden Sie auf unserer Homepage: https://more.tennet.eu/

Für den geplanten Ersatzneubau der Juraleitung ermitteln und erweitern wir unsere Daten über die der Tier- und Pflanzenwelt. Dazu sind zu allen Jahreszeiten Biologen unterwegs, die Fauna und Flora kartieren. Noch bis Ende Juli 2023 wird in den Regionen entlang des Raumordnungskorridors kartiert, um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen.

Diese erweiterten Kartierarbeiten wurden per Anzeige oder Aushang in den jeweiligen Gemeinden veröffentlicht. Erste Anhaltspunkte, wo aktuell kartiert wird, können Sie unserem schematischen Überblick zu den Kartierungsarbeiten entnehmen.

Einen kurzen Überblick über die Kartierungsarbeiten finden Sie auch in der medialen Berichterstattung.

Katzwang: Standorte der Kabelübergangsanlagen stehen fest

Für Nürnbergs Süden hat das Team der Juraleitung wichtige Projektentscheidungen gefällt. Statt im Kornburger Süden plant TenneT mit Freileitungsmasten nördlich von Kornburg. Westlich von Kornburg in Katzwang plant TenneT weiter mit einer grabenlosen Querung unterhalb des Rednitztals und des Main-Donau-Kanals auf einer Strecke von 2,3 Kilometern. Für die Querung sind zwei sogenannte Kabelübergangsanlagen (KÜA) und zwei Baugruben technisch notwendig. Die Standorte der KÜA sind nach umfangreicher Prüfung nun gefunden. Weitere Einzelheiten finden Sie in diesem PDF.

 

Juraleitung Projektatlas Bild

Projektatlas

Wie bin ich von dem Ersatzneubau Juraleitung betroffen? Wo stehen zukünftig Masten? Und wo wird ein geplantes Erdkabel langführen? Solche und ähnliche Fragen lassen sich mit dem Projektatlas der Juraleitung leicht verständlich selbst beantworten. Der Verlauf der geplanten Leitung samt der einzelnen Masten und der geplanten Großbauwerke ist darin ebenso eingezeichnet wie der von Bestandsleitungen und Rückbaumaßnahmen. Nutzer des Atlasses können den Standort ihrer eigenen Grundstücke und Häuser eingeben und exakte Entfernungen zu Leitungen ermitteln. Der stufenlose Zoom reicht von der Gesamtansicht eines Leitungsverlaufs bis zur Ansicht einzelner Masten oder Gebäude. Die Hinterlegung mit Luftbildern schließlich macht die räumliche Orientierung zu einem Kinderspiel.

zum Projektatlas

Faktencheck

Fakt ist... Das stimmt nicht.

Für die Übertragung von elektrischer Energie gibt es grundsätzlich zwei Technologien:

Freileitungen und Erdkabel. Erdkabel beeinträchtigen das Landschaftsbild zwar weniger, dafür werden aber andere Schutzgüter stärker belastet als durch eine Freileitung, zum Beispiel Vegetation sowie ggf. Grundwasser und Boden. Die Umweltauswirkungen sind je nach Ausführung der Leitung verschieden und hängen in ihrem jeweiligen Umfang wesentlich von den natürlichen Gegebenheiten vor Ort ab.

Für Freileitungen spricht generell, dass sie über eine hohe Übertragungsleistung verfügen und vergleichsweise schnell und kostengünstig errichtet werden können – gerade in Zeiten steigender Strompreise ist das von großer Bedeutung. Eine Erdverkabelung ist, je nach Übertragungskapazität und in Abhängigkeit von der Topografie sowie der Bodenbeschaffenheit, vier- bis sogar siebenmal teurer als ein Freileitungsbau. Diese zusätzlichen Kosten würden die Kunden durch ihre Stromrechnung bezahlen müssen.

Fakt ist... Das stimmt nicht.

Planungsvorbereitende Maßnahmen schaffen keine Tatsachen. Würden wir ein Waldstück zum jetzigen Zeitpunkt roden, hätten wir Fakten geschaffen für den späteren Bau. Solch ein Eingriff wäre praktisch unumkehrbar. Wir verzichten bewusst darauf und handeln so im Einklang mit den Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung. Stattdessen verfolgen alle planungsvorbreitenden Maßnahmen wie Kartierungen, Vermessungen und Bodenproben ein Ziel: einen möglichst verträglichen Leitungsverlauf zu ermitteln.

Bauvorbereitende Maßnahmen sind hingegen auf genehmigte Bauabschnitte der Leitung beschränkt. Hierbei kann es nochmal zu Bodenuntersuchungen, Vermessungen etc. kommen. 

Die Grundlage für die unterschiedliche Einstufung der Maßnahmen bildet § 44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). In Absatz 1 heißt es:

„(1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.“

Fakt ist... Das stimmt nicht.

Häufig sind es die sogenannten elektromagnetischen Felder (EMF), auf die in unseren Gesprächen verwiesen wird. Diese Felder entstehen überall dort, wo Energie erzeugt oder transportiert wird oder wo Informationen durch die Luft übertragen werden. Dies ist beispielsweise bei Fernsehern, Mobiltelefonen oder eben auch Höchstspannungsleitungen der Fall.

Die Behauptung, die Strahlung der Juraleitung mache krank, widerspricht den Erkenntnissen der Wissenschaft. Denn TenneT hält an der Juraleitung und ihren Bauwerken alle Grenzwerte und Vorsorgewerte für EMF ein. Der Grenzwert in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern liegt bei 100 Mikrotesla. In Deutschland ist dies in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) geregelt.

Juraleitung Faktencheck Bild

Die meisten Menschen sind solchen Feldern jedoch nie ausgesetzt. Im Alltag liegen die Werte nach Messungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bei 0,1 Mikrotesla. In der Nähe von Höchstspannungsleitungen sind es bis zu 0,8 Mikrotesla. Selbst bei voller Auslastung einer Stromtrasse könnten es nach Hochrechnungen in einzelnen Wohnungen nur bis zu 16 Mikrotesla sein. Eine Gesundheitsgefährdung kann nach heutigem Stand der Wissenschaft daher ausgeschlossen werden. Das gilt auch für neue Umspannwerke (UW) wie in Ludersheim.

Fakt ist... Das stimmt.

Aber keine Angst, die Leitung ist nicht kaputt. Höchstspannungsleitungen sind, wie Motoren oder Spulen, elektrische Leiter, durch die Strom fließt. Dabei entwickelt es sich ein Magnetfeld. Bei Höchstspannungsleitungen wie der Juraleitung verlaufen mehrere Leiterseile parallel, deren Magnetfelder zusammengenommen eine Wechselwirkung erzeugen. Sie schwingen dabei in einem 50-Hertz-Takt, was 50 Schwingungen pro Sekunde entspricht. In der Folge wird Luft komprimiert und es entsteht Schall. Dieser Schall ist das leichte Brummen, das häufig in der Nähe von Stromleitungen wahrgenommen wird.

Wenn zum Brummen noch ein Knistern kommt, handelt es sich dabei um sogenannte Korona-Entladungen. Die Geräusche entstehen vereinfacht dargestellt folgendermaßen: Wenn sich die Oberfläche von Freileitungen durch abgelagerte Wassertropfen, Luftfeuchtigkeit oder Schmutz verändert, bildet sich eine Störstelle auf dem Leiterseil. Dann kann hier punktuell sehr viel Energie auf einmal freigesetzt werden. Diese Energie bewirkt, dass die Luft um die Leitung herum kurzzeitig aufgeladen und erwärmt wird. Hierbei findet eine lokale elektrische Entladung statt. Während dieses Vorgangs entsteht zusätzlich ein akustischer Effekt. Was also zunächst ungewöhnlich klingen mag, ist letztlich nichts anderes als ein harmloser physikalischer Vorgang. Bei der potenziellen Lautstärke müssen gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden, die TenneT durchgehend weit unterschreitet.

Juraleitung Faktencheck Bild 2

Fakt ist... Das stimmt nicht.

Freileitungen sind seit Jahrzehnten der Standard im Höchstspannungsbereich. Sie sind wesentlich wirtschaftlicher als Erdkabel, verfügen über eine moderne und bewährte Technik und weisen deutliche bautechnische Vorteile auf. Erdkabel – vor allem im Drehstromnetz – sind dagegen noch relativ neu. Die Juraleitung ist ein Pilotprojekt für Erdkabel.

Ob ein Streckenabschnitt erdverkabelt werden kann, richtet sich nach den Kriterien des Bundesbedarfsplangesetzes. Nach § 3 dieses Gesetzes gilt für alle Gleichstromverbindungen wie SuedOstLink ein Vorrang der Erdverkabelung. Gleichstromverbindungen werden eingesetzt, um elektrische Energie verlustarm über weite Strecken von Punkt zu Punkt zu übertragen. Insbesondere für den zunehmenden Nord-Süd-Transport bietet sich die Gleichstromtechnik an und wird so auch zu einer Entlastung des bestehenden Drehstromnetzes beitragen.

Bei Drehstromprojekten wie bei der Juraleitung sind Erdkabelverlegungen nur im Rahmen von definierten Pilotprojekten möglich. Das heißt, es wird grundlegend mit Freileitung geplant und nur bei klar definierten Auslösekriterien eine Erdkabeloptionen in Erwägung gezogen. Aktuell planen wir in den Pilotabschnitten in Katzwang und Mühlhausen mit einer Erdverkabelung. Die finale Entscheidung darüber, ob ein bestimmter Streckenabschnitt als Freileitung oder Erdkabel gebaut wird, liegt bei der Genehmigungsbehörde.

Fakt ist... Das stimmt.

Wird ein neues Umspannwerk geplant, sorgen sich Anwohnerinnen und Anwohner oft um die Lebensqualität an ihrem Wohnort. Sind die Bauarbeiten aber einmal abgeschlossen, beeinflusst ein Umspannwerk das Umfeld deutlich weniger als zum Beispiel Industrieanlagen oder Fertigungshallen. Diese weisen eine Lautstärke von 70 Dezibel auf. Für die Geräuschimmissionen eines Umspannwerks gibt es vorgegebene Richtwerte, die TenneT selbstverständlich einhält. Diese sind für alle Gewerbe- und Industrieanlagen in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt. Die TA Lärm hat ihre rechtliche Grundlage im § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Immissionsrichtwerte in Dezibel (dBA)

 

tags (6:00 bis 22:00 Uhr)

nachts (22:00 bis 6:00 Uhr)

Industriegebiete

70

70

Gewerbegebiete 

65

50

Urbane Gebiete

63

45

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

60

45

Allgemeine Wohngebiete

55

40

Reine Wohngebiete

50

35

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten

45

35

Zum Vergleich: 

• 30 Dezibel entsprechen dem Ticken einer leisen Uhr oder feinem Landregen. 

• 40 Dezibel entsprechen etwa einem nahen Flüstern oder einer ruhigen Wohnstraße. 

• 50 Dezibel entsprechen der normalen Unterhaltungssprache. 

• 60 Dezibel entsprechen Bürolärm. 

(Quelle: Bundesministerium für Umwelt)

Geräusche verursacht im Umspannwerk in erster Linie der Transformator. Durch das Anschließen einer Spannung ändert sich das Magnetfeld am Transformator 50-mal pro Sekunde, und die Spulen und der Eisenkern werden in Schwingung versetzt. Diese Schwingungen verursachen ein Brummen. Der Geräuschpegel eines Umspannwerks ist in der Regel allerdings sehr konstant. Das heißt, es treten keine besonders lauten, unangenehmen oder häufig wechselnden Geräusche auf. 

Alle neu errichteten Umspannwerke verfügen über umfangreiche Schallschutzmaßnahmen und über eine verbesserte Konstruktionstechnik der Transformatoren. So erhalten Transformatoren eine Schutzhülle, die das Geräusch abfängt. Beides führt dazu, dass Umspannwerke heute deutlich weniger Lärmimmissionen verursachen als früher.

Juraleitung Faktencheck Bild Trafovergleich

Abbildung: Vergleich Trafo mit Einhausung (links) und Trafo ohne Einhausung (rechts): Durch die Einhausung werden die Schallimmissionen für das direkte Umfeld noch einmal reduziert.

FAQ

Planfeststellungsverfahren

Beides ist der Fall. Online finden Sie die Planfeststellungsunterlagen auf der Website der jeweiligen Genehmigungsbehörde sowie auf der Projektwebsite der Juraleitung. Daneben können Sie auch alles vor Ort sichten – und zwar in der Verwaltung Ihrer Stadt/Gemeinde.

Für jeden Abschnitt der Juraleitung wird ein eigenes Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Verfahren werden ab 2024 abschnittsweise eröffnet und werden voraussichtlich jeweils zwei Jahre dauern. Die ersten Planfeststellungsbeschlüsse erwarten wir im Jahr 2026.

Das liegt an den unterschiedlichen Genehmigungsbehörden. Auch für die Bürgerinnen und Bürger ist dies von Vorteil, da sie so konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner haben, die sich mit dem jeweiligen Abschnitt bzw. dem jeweiligen Umspannwerk auskennen.

TenneT plant Informationsveranstaltungen, bei denen die Öffentlichkeit vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens über die nächsten Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten informiert wird. Für detaillierte Informationen zum geplanten Trassenverlauf, zu Erdkabelabschnitten, Umspannwerken und Kabelübergangsanlagen steht Ihnen auch unser Online-Planungstool ‚Projektatlas‘ zur Verfügung. Dort finden Sie stets den aktuellen Stand des Leitungsbauvorhabens. Außerdem sind unsere Bürgerreferenten jederzeit für Sie da, wenn Sie Fragen zur Juraleitung haben. Bei einem Erörterungstermin, der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens stattfindet, werden darüber hinaus Fragen zum geplanten Verlauf der Leitung mündlich beantwortet.

Nein, das geht leider nicht. Die Äußerungen müssen an die jeweils zuständige Genehmigungsbehörden gerichtet werden – und zwar schriftlich (nicht per Mail) und eigenhändig unterschrieben. Die Fristen, in denen Einwände oder Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht werden können, richten sich dabei immer nach dem Auslagezeitraum in der jeweiligen Kommune. 

Umspannwerke werden üblicherweise nach Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) oder Baugenehmigung bewilligt.  Auch Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung von Umspannwerken sind möglich. Der Antrag auf Genehmigung der Anlage enthält neben einem Schallgutachten und einem Gutachten zu elektrischen und magnetischen Feldern unter anderem auch baurechtlich relevante Unterlagen. Darüber hinaus werden auch naturschutzfachliche Fragestellungen berücksichtigt.

Die Leitungseinführungen der Umspannwerke haben kein gesondertes Genehmigungsverfahren. Sie sind Bestandteil von Höchstspannungsleitungen und werden im jeweiligen Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Behörde genehmigt. Davon ausgenommen sind die Leitungseinführungen in das Umspannwerk Raitersaich-West. Sie gehören streng genommen nicht zum Ersatzneubau der Juraleitung und haben daher jeweils eigene Genehmigungsverfahren.

Kabelübergangsanlagen haben kein gesondertes Genehmigungsverfahren. Sie sind Bestandteil von Höchstspannungsleitungen und werden im jeweiligen Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Behörde genehmigt. Der Antrag auf Genehmigung der Anlage enthält in der Regel neben einem Schallgutachten und einem Gutachten zu elektrischen und magnetischen Feldern auch baurechtlich relevante Unterlagen. Darüber hinaus werden auch naturschutzfachliche Vorgaben berücksichtigt.

Sie finden Ihr Flurstück in Kapitel 2.1 Übersichtsplan Ersatzneubau, in Kapitel 3.3 Wegenutzungsliste und in Kapitel 4.1 Lage-/Rechtserwerbpläne. Sind Zuwegungen außerhalb des Blattabschnittes, werden diese in ergänzenden Plänen (Zusatzblatt Zuwegung) dargestellt.

Sie finden Ihr Flurstück in Kapitel 2.1 Übersichtsplan Ersatzneubau und in Kapitel 4.1 Lage-/Rechtserwerbpläne. Lagepläne, die Erdkabel enthalten, sind durch den Zusatz „..._Erdkabel“ im Dateinamen gekennzeichnet.

Sie finden Ihr Flurstück in Kapitel 2.1 Übersichtsplan Ersatzneubau und in Kapitel 4.1 Lage-/Rechtserwerbpläne. Lagepläne, die KÜA enthalten, sind durch den Zusatz „..._KÜA“ im Dateinamen gekennzeichnet.

Sie finden Ihr Flurstück im Kapitel 4.1.

Sie finden Ihr Flurstück im Kapitel 4.1.

Newsletter

Mit unserem zweimonatlich erscheinenden Newsletter informieren wir Sie gern über Aktuelles aus dem Projekt Juraleitung.

Kontakt

Ino Kohlmann

Ino Kohlmann

Referent für Bürgerbeteiligung
Helen-Janet Bernardi

Helen Bernardi

Referentin für Bürgerbeteiligung