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Elsfleth/West – Ganderkesee

TenneT erneuert und verstärkt die bestehende 380-kV-Leitung von der Schaltanlage Elsfleth/West zum Umspannwerk Ganderkesee. Die rund 29 Kilometer lange Leitung verläuft durch die Landkreise Wesermarsch und Oldenburg: Sie beginnt in der Gemeinde Elsfleth an der Schaltanlage Elsfleth/West, führt vorbei an den Gemeinden Berne und Lemwerder und endet im Umspannwerk Ganderkesee. Durch den Ersatzneubau kann zukünftig mehr Strom aus Windenergie in unsere Netze aufgenommen werden.


Region
Niedersachsen
Projektart
Netzverstärkung
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • Elsfleth/West – Ganderkesee
  • 380kV
Header Elsfleth-Ganderkesee

Über das Projekt

Wir stärken die Versorgungssicherheit in der Region.

Karte ElsflethWest - Ganderkesee

Die Energiewende nimmt Fahrt auf und die Klimaziele der nationalen und
internationalen Politik sind sehr ehrgeizig. Nie wurde mehr Strom erneuerbar
erzeugt. Der Nordwesten Deutschlands nimmt dabei eine Schlüsselposition ein.
Neben zahlreichen Windrädern an Land kommt in der Region auch Energie von
Windkraftanlagen aus der Nordsee an. Doch für den Weitertransport dieser zusätzlichen
Strommengen reicht das bestehende Leitungsnetz nicht mehr aus. Um die Energie
auch in Zukunft sicher zum Verbraucher zu befördern, baut TenneT das Stromnetz
aus und macht es fit für die Energiewende. Auch unsere Netzverstärkungsmaßnahme
zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West zum Umspannwerk Ganderkesee
stabilisiert die regionale sowie überregionale Energieversorgung zukünftig
weiter. 

TenneT im Dialog in Niedersachsen

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Der Ersatzneubau

Der Bedarf für den Ersatzneubau Elsfleth/West – Ganderkesee ist im Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2037/2045 unter der Nummer P22 als Maßnahme M80 bestätigt sowie als Vorhaben Nr. 55 im Bundesbedarfsplangesetz verankert worden. Er stabilisiert die regionale wie auch die überregionale Stromversorgung und sorgt für den Abtransport der On- und Offshore erzeugten Windenergie. Geplant ist dazu, die Stromtragfähigkeit zwischen dem Umspannwerk Ganderkesee und der Schaltanlage Elsfleth/West durch die Neuerrichtung einer Leitung mit zwei 380-kV-Stromkreisen zu erhöhen. Die neue Höchstspannungsleitung ersetzt dabei die bestehende. Es handelt sich um einen sogenannten Ersatzneubau. Dabei werden die bestehenden Maste ausgetauscht und anschließend rückgebaut. Außerdem entsteht zwischen Hunte und Ochtum ein neues Umspannwerk.

Elsfleth/West - Ganderkesee Interaktive Karte

Interaktive Karte

Mit unserem neuen Kartentool können Sie sich auch von zuhause aus einen Eindruck vom aktuellen Planungsstand verschaffen. Es zeigt die Bestandsleitung sowie alternative Trassenverläufe. Die Karte ermöglicht dabei auch das Einblenden anderer Infrastruktur und Bebauung aller Art im Untersuchungsgebiet. Sie können die Informationsebenen beliebig kombinieren und so ein genaues Bild von den räumlichen Gegebenheiten erhalten. Auch ist es möglich mittels Adresssuchfeld detailliert die Umgebung zu betrachten.

Zur interaktiven Karte

Hier haben wir Erklärungen und Hinweise zur Benutzung der Karte zusammengefasst.

Aktuelles

Unsere Planungen schreiten voran

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems hat am 23. November 2023 entschieden, dass auf ein Raumordnungsverfahren (ROV) im Vorhaben „Elsfleth/West – Ganderkesee“ verzichtet werden kann. Das ArL als zuständige Genehmigungsbehörde entschied so, da es zu dem eingereichten Korridor keine ernsthaft in Betracht kommende Alternative gibt. Somit wird sich die künftige Trasse weitgehend an der Bestandsleitung orientieren. Damit beginnt nun, in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens, die Erstellung der Grobtrassierung zur Planung des mastgenauen Leitungsverlaufs.

Nur knapp vier Wochen nach der Antragseinreichung für das sogenannte Raumordnungsverfahren hat das Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg als zuständig Genehmigungsbehörde heute die dazugehörige Antragskonferenz durchgeführt. Mithilfe dieses Termins bestimmt die Behörde unter Beteiligung zahlreiche Träger öffentlicher Belange, welche Unterlagen für das weitere Verfahren von TenneT erstellt werden müssen.

Über das rege Interesse an unseren Infomärkten in Lemwerder und Bookholzberg haben wir uns sehr gefreut. Den aktuellen Stand unserer Planungen, den wir Ihnen vor Ort vorgestellt haben, finden Sie nun auch in der aktualisierten interaktiven Karte hier auf unserer Projektwebsite. So können Sie sich auch von zu Hause einen Eindruck verschaffen, welche Folgen der Wechsel im Genehmigungsverfahren für unsere Netzverstärkungsmaßnahme hat. Bei Fragen dazu können Sie sich jederzeit gerne an Herrn Maximilian Rühl, unseren zuständigen Bürgerreferenten, wenden.

Heute verabschiedete der Bundesrat die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) auf Grundlage des neuen Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2037/2045. Für die Netzverstärkung Elsfleth/West – Ganderkesee ist ein geringerer Auftragsumfang vorgesehen. Dies hat einen Genehmigungsverfahrenswechsel von der Bundesfachplanung zum Raumordnungsverfahren zur Folge, sodass das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems anstelle der Bundesnetzagentur federführend für das Projekt zuständig sein wird.

Zweistufiges Genehmigungsverfahren

Das gesetzlich geregelte Genehmigungsverfahren sieht ein Raumordnungsverfahren sowie ein Planfeststellungsverfahren vor

Das Raumordnungsverfahren

In einem Raumordnungsverfahren (ROV) prüft die zuständige Landesbehörde die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen unter überörtlichen Gesichtspunkten. Diese Prüfung schließt auch die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung voraussichtlicher Umweltauswirkungen eines Vorhabens mit ein. In Niedersachsen ist das Raumordnungsverfahren in den §§ 10 ff. des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) geregelt und wird für die Netzverstärkung Elsfleth/West – Ganderkesee durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems durchgeführt. In einer früheren Phase des Vorhabens wurden Planungen im Rahmen der Bundesfachplanung von der Bundesnetzagentur betreut. Aufgrund einer Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes wurde das weitere Verfahren an eine Landesbehörde übertragen.

Träger öffentlicher Belange, wie Kommunen, Behörden und Verbände, können im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen einsehen und sich über ihre Gemeinde am Verfahren beteiligen oder direkt an die Raumordnungsbehörde wenden. Im Rahmen einer Antragskonferenz wird dann der erforderliche Untersuchungsumfang für die anschließende Ermittlung der späteren Leitungstrasse ermittelt und festgelegt. Diese öffentliche Konferenz richtet sich an alle beteiligten Behörden, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit.

Das Planfeststellungsverfahren

Die Erkenntnisse aus dem Raumordnungsverfahren fließen wiederum in das anschließende Planfeststellungsverfahren. Dieses führt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durch und ist rechtlich im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) verankert. Der Kern des Planfeststellungsverfahren ist die detaillierte und grundstücksgenaue Bestimmung des Verlaufs der Stromleitung.

  • Zeitplanung des Projekts

  • Beauftragung durch den Gesetzgeber

    Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 (2023) unter der Nummer P22, Maßnahme M80 bestätigt und als Vorhaben Nr. 55 im Bundesbedarfsplangesetz verankert. 

  • Ende 2023

    Verzicht auf Raumordnungsverfahren

    Im Raumordnungsverfahren werden mehrere mögliche Leitungsverläufe auf ihre Raumverträglichkeit geprüft. Das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet, weil es zum eingereichten Korridor keine ernsthaft in Betracht kommende Alternative gibt. 

  • 2025

    Beginn Planfeststellungsverfahren

    Das Planfeststellungsverfahren ist der Kern der Planungen und Genehmigungen. Dabei wird der grundstücksgenaue Verlauf der Stromleitung sowie die Maststandorte, Zuwegungen und Arbeitsflächen dargestellt. Die Öffentlichkeit wird z. B. im Rahmen des Erörterungstermins einbezogen und kann Stellung zu den Planungen nehmen.

  • 2027

    Planfeststellungsbeschluss und Baubeginn

    Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr überprüft die eingereichten Planfeststellungsunterlagen und erteilt dann den Planfeststellungsbeschluss. Dieser entspricht einer Baugenehmigung und ermöglicht den Beginn der Bauarbeiten.

  • 2030

    Inbetriebnahme

    Das Vorhaben „Elsfleth/West – Ganderkesee“ ist ein sogenannter Ersatzneubau. Das bedeutet, dass alle Masten der bestehenden Leitung neu gebaut werden müssen. Die Gesamtlänge der neuen Leitung wird etwa 29 Kilometer betragen.

  • 2031

    Rückbau

    Sobald die neue Leitung einsatzbereit und die Inbetriebnahme erfolgt ist, wird kein Strom mehr über die Bestandsleitung transportiert. Dann beginnt der Rückbau der alten Masten.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Austausch mit den Menschen in der Region ist für TenneT stets ein zentraler Bestandteil der Planungen.

Im September 2022 haben wir bei der Bundesnetzagentur gemeinsam mit den Antragsunterlagen auf Bundesfachplanung ein Korridornetz eingereicht, das einen ersten Vorschlagskorridor und weitere ernsthaft in Betracht kommende Alternativen enthält. Bereits zu diesem frühen Planungsstand und noch vor dem Verfahrensbeginn haben wir dazu im Vorfeld mehrere Informationsveranstaltungen in der Region angeboten.

 Diesen Dialog möchten wir auch in Zukunft fortführen. Im weiteren Projektverlauf werden wir in Abhängigkeit von den ausstehenden Entscheidungen der Genehmigungsbehörde weitere Formate anbieten. Am 14. und 15. Juni werden wir in Bookholzberg und Lemwerder mit einem Infomarkt vor Ort sein. Wir laden Sie herzlich ein mit uns in den Austausch zu gehen. Bis dahin können Sie sich jederzeit gerne an unseren Bürgerreferenten Maximilian Rühl wenden. Er steht Ihnen für alle Fragen Anregungen gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Maximilian Rühl

Maximilian Rühl

Referent für Bürgerbeteiligung