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Fulda-Main-Leitung

Die Fulda-Main-Leitung soll ab 2031 als 380-kV-Wechselstromleitung die Umspannwerke Mecklar und Dipperz in Hessen mit dem bayrischen Umspannwerk Bergrheinfeld/West verbinden.


Region
Bayern, Hessen
Projektart
Netzausbau
Kategorie
onshore
Status
preparation
Projekttags
  • Fulda-Main-Leitung
  • 380kV
Fulda-Main-Leitung Header

Über das Projekt

Die Fulda–Main-Leitung soll ab 2031 als 380-kV-Wechselstromleitung die Umspannwerke Mecklar und Dipperz in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld/West in Bayern verbinden.

Fulda Main Leitung Karte

Die geplante Höchstspannungsleitung ist nach derzeitigem Verfahrensstand insgesamt ca. 130 Kilometer lang und wird in zwei Abschnitte unterteilt:

  • Abschnitt A (Maßnahme 74a) verbindet die Umspannwerke Mecklar und Dipperz. Die Umsetzung erfolgt als Netzverstärkung zu der bestehenden 380-kV-Bestandsleitung.
  • Abschnitt B (Maßnahme 74b) führt vom Umspannwerk Dipperz zum Umspannwerk Bergrheinfeld/West. Die Verbindung wird als Neubau geplant (Netzausbau).

Die Leitung wird vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH als Freileitung geplant. Unter der Voraussetzung, dass bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sind, können Abschnitte der Leitung als Teilerdverkabelung ausgeführt werden.

Neue Höchstspannungs-Wechselstromleitungen wie die Fulda-Main-Leitung machen das Stromnetz fit für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie erhöhen die Übertragungskapazitäten und ermöglichen damit sowohl den deutschlandweiten Stromtransport als auch den Abtransport regional erzeugter Erneuerbarer Energien in das überregionale Übertragungsnetz. In Mecklar werden zukünftig drei Leitungen aus dem Norden und Osten Deutschlands ankommen. Der Weitertransport in den Süden soll hier durch die Fulda-Main-Leitung sichergestellt werden. Daher wird die Fulda-Main-Leitung die Bestandsleitung nach Dipperz verstärken und die Versorgungslücke im Dreieck Dipperz, Großkrotzenburg und Bergrheinfeld/West schließen.

Aktueller Stand

2021 hat TenneT den Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Damit startete die Genehmigungsphase für das Projekt. Während der aktuell laufenden Bundesfachplanung suchen die Bundesnetzagentur sowie TenneT gemeinsam mit Bürger:innen, Verbänden, Behörden und Politiker:innen aus mehreren Varianten einen möglichen Korridor für diese Leitung. Am Ende dieser Korridorsuche steht ein finaler 1.000 Meter breiter Korridor fest. Dieser wird von der Bundesnetzagentur nach Prüfung aller Ergebnisse und Anhörung aller Einwände festgelegt. Innerhalb des 1.000 m breiten Korridors wird im folgenden Planfeststellungsverfahren der genaue Leitungsverlauf geplant. 

Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie außerdem auf den Seiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter Netzausbau Leitungsvorhaben 17.

  • Projektstatus

  • August 2023

    Erörterungstermin zu Unterlagen nach § 8 NABEG für Abschnitt A hat am 30./31. August stattgefunden.

    Der Erörterungstermin zu den § 8 Unterlagen für den Abschnitt A der Fulda-Main-Leitung hat nach der Öffentlichkeitsbeteiligung (März bis Mai 2023) und anschließender Prüfung der Bundesnetzagentur am 30. und 31. August stattgefunden.
    Im nächsten Verfahrensschritt wird die BNetzA einen verbindlichen Korridor für den Abschnitt A (Mecklar-Dipperz) der Fulda-Main-Leitung festlegen.
    Alle weiteren Informationen finden Sie auch hier: www.netzausbau.de 

  • Januar 2023

    TenneT reicht Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt A bei der BNetzA ein

    Am 31.01.2023 hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT für die Fulda-Main-Leitung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Unterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) im Abschnitt A eingereicht. Diese Unterlagen enthalten die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchungen, die TenneT im vergangenen Jahr für das gesamte Korridornetz vorgenommen hat. Auf Basis der Untersuchungen hat TenneT alle Korridoralternativen in einem mehrstufigen Verfahren miteinander verglichen, um im Ergebnis der BNetzA einen 1.000 m breiten Korridor vorschlagen zu können, der gemäß der Untersuchungen die geringsten Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt hat. Dieser sogenannte Vorschlagskorridor ist somit zentraler Bestandteil der Unterlagen nach § 8 NABEG. 

  • August 2022

    Bundesnetzagentur legt Untersuchungsrahmen für Abschnitt B fest

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens nach § 7 NABEG hat die Bundesnetzagentur am 12. August 2022 den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung im Abschnitt A festgelegt. Damit steht nun fest, welche Unterlagen für die weitere Planung der vorgeschlagenen Trassenverläufe erstellt werden müssen. Zudem hat die BNetzA weitere Korridorverläufe im östlichen Untersuchungsraum in das Verfahren aufgenommen, die nun gleichrangig untersucht werden.

  • Dezember 2021

    Schriftliches Verfahren der Bundesnetzagentur für Abschnitt B

    Nach Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen erfolgte als nächster Schritt eine Antragskonferenz gemäß § 7 NABEG durch die Bundesnetzagentur. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese als schriftliches Verfahren nach § 5 Planungssicherstellungsgesetz durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen und interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 30.12.2021 zum Antrag Stellung nehmen.
     

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Kontakt

Thomas Wagner

Thomas Wagner

Referent für Bürgerbeteiligung