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Pirach – Pleinting

Das Leitungsbauprojekt Pirach – Pleinting gewährleistet die Versorgungssicherheit für die Region und ihre Industriestandorte. Zusammen mit dem Projekt Altheim – St. Peter wird der gesamte Raum von der alten 220-kV-Ebene auf die moderne 380-kV-Ebene gehoben und somit ein zukunftssicheres reibungsloses Zusammenspiel zwischen Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien, Pumpspeicherkraftwerken und lokal anzuschließenden Kraftwerken im Alpenraum ermöglicht.


Region
Bayern
Projektart
Ersatzneubau
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • Pirach – Pleinting
  • 380kV
Freileitung Oberbayern

Über das Projekt

Karte Pirach-Tann St.Peter-Pleinting

Die Leitung Pirach – Pleinting ermöglicht eine erhöhte Einspeisung erneuerbarer Energie in Bayern. In Nieder- und Oberbayern werden insbesondere Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eingesetzt. Weiterhin wird die Anbindung des Bayerischen Chemiedreiecks verstärkt und gesichert. Das Vorhaben wurde im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als notwendige Netzausbaumaßnahme unter der Projektnummer 32 aufgenommen.

Zahlen, Fakten, Daten

  • 70 km Länge
  • 181 Masten

Sonstiges

  • Landkreise Altötting, Passau, Rottal-Inn
  • Genehmigungsbehörden: Regierungen Niederbayern und Oberbayern
  • Versorgung des Bayerischen Chemiedreiecks
  • Verlauf

  • Pirach - Tann
    Abschnitt 1

    Pirach - Tann

    Der südliche Abschnitt Pirach - Tann (Abschnitt 1) ist rund 27 km lang und befindet sich in den Landkreisen Altötting und Rottal-Inn.

    Einreichung der Unterlagen für das PFV im Sommer 2024

    Baubeginn: Q2 2027

    Inbetriebnahme: Q4 2029

    Zur Abschnittsseite

  • Abschnitt 2

    Prienbach - Pleinting

    Der nördliche Abschnitt Prienbach - Pleinting (Abschnitt 2) umfasst rund 43 km Länge und befindet sich in den Landkreisen Rottal-Inn und Passau.

    Einreichung der Unterlagen für das PFV in Q4 2024

    Baubeginn: Q4 2027

    Inbetriebnahme: Q4 2030

    Zur Abschnittsseite

Verfahrensstand

Aktuell befinden sich beide Abschnitte in der Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren.

Das Projekt Pirach – Pleinting ist in zwei Abschnitte eingeteilt, wobei jeder Abschnitt ein eigenes Genehmigungsverfahren durchläuft.

Am 28.07.2022 hat die Regierung von Oberbayern mit der landesplanerischen Beurteilung das Raumordnungsverfahren (ROV) für den ersten Abschnitt Pirach - Tann abgeschlossen.

Und am 14.04.2023 folgte die landesplanerische Beurteilung für den zweiten Abschnitt Prienbach - Pleinting durch die Regierung von Niederbayern. Damit konnte auch in diesem Abschnitt das Raumordnungsverfahren (ROV) abgeschlossen werden.

Basierend auf den Ergebnissen der landesplanerischen Beurteilungen bereitet TenneT das Planfeststellungsverfahren für beide Abschnitte vor. Nach einer erneuten Prüfung aller möglicher Varianten hat sich TenneT in beiden Abschnitten auf eine Variante als Grundlage für die weitere Planung festgelegt und dafür eine Grobtrassierung vorgenommen. Diese Grobtrassierung stellt einen Entwurf des möglichen Trassenverlaufs dar, der zeigt, wo die Leitung innerhalb eines 200 Meter breiten Korridors verlaufen soll.

https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-06/Freileitung%20Oberbayern.jpg
Karte Pirach-Tann St.Peter-Pleinting

Bayernatlas

Eine ortsscharfe Betrachtung der Planung ermöglicht der Bayernatlas. Um die Korridore dort darzustellen, stehen nachfolgend zwei kml-Dateien zur Verfügung. Diese können per „drag and drop“ einfach in den Bayernatlas gezogen werden. Der Bayernatlas erlaubt linker Hand dann auch eine transparentere Darstellung der Korridore, so dass beispielsweise dahinterliegende Gebäude erkannt werden können.

Zum Bayernatlas

 Kml-Dateien für den Bayernatlas

Grundstücksnutzung und Entschädigung

Um Grundstücke für den Leitungsbau nutzen zu können, muss TenneT im Vorfeld die erforderlichen Zustimmungen der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Nutzungsberechtigten einholen. Die Nutzung wird selbstverständlich entschädigt.

Wenn Sie mehr zum Thema Entschädigung erfahren wollen, klicken Sie hier: Grundstücksnutzung und Entschädigung

FAQ

Hierfür gibt es mehrere Gründe:

  • Im Rahmen der Energiewende verändert sich die Stromerzeugungsstruktur in Deutschland. Während auf der einen Seite die Kernkraftwerke bis 2022 schrittweise vom Netz genommen werden, steigt auf der anderen Seite die Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energiequellen. Hierdurch verändern sich die Erzeugungsschwerpunkte, da nun vor allem Energie aus dem Norden (Wind) in den Süden transportiert werden muss. Dort liegen Verbrauchsschwerpunkte, weshalb auch Pumpspeicherkraftwerke im Alpenraum verstärkt zum Einsatz kommen. Die stark schwankenden Verfügbarkeiten regenerativer Erzeugungseinheiten und die damit zusammenhängende Über- oder Unterproduktion an manchen Tagen erfordern vermehrt regulierende Eingriffe in das Stromnetz. Das Stromnetz ist für diese Aufgabe nicht konzipiert worden und stößt deshalb immer häufiger an seine Kapazitätsgrenzen, sodass Stromflüsse gezielt umgeleitet werden müssen. Diese Netzeingriffe bewirken häufig das Zuschalten konventioneller Kraftwerke oder die Abregelungen von Erneuerbaren Energien. Der Netzausbau ist daher notwendig, um durch verbesserte Transportkapazitäten Erneuerbare Energien in größerer Menge einbinden zu können. Ohne den Netzausbau kann beispielsweise überschüssige Solarenergie nicht transportiert werden und geht somit ohne Nutzung verloren.
  • Ein weiterer wichtiger Grund ist der Auftrag, weiterhin eine gesicherte Stromversorgung der Region zwischen Passau, Altötting und Simbach a. Inn zu gewährleisten. Der Neubau der Leitungstrasse liefert der Region einen Mehrwert, da die ansässige bayerische chemische Industrie auf eine sichere Stromversorgung angewiesen ist. Ein Netzausbau in Niederbayern stellt somit einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Die damit einhergehende Entlastung der Höchstspannungsebene führt zudem zu einer deutlichen Entspannung in den 110-kV-Verteilnetzen. Diese sind dadurch nicht mehr überlastet und besitzen Kapazitäten, um vor Ort mehr Energie aus regenerativer Erzeugung (Solar, Windkraft) in das Netz einzuspeisen.
  • Eine Ertüchtigung der bestehenden Leitung wurde geprüft. Diese Prüfung nach dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netzoptimierung vor -verstärkung vor -ausbau) ist für jeden geplanten Ersatz- oder Neubau vorgesehen. Alle geeigneten Maßnahmen, wie z.B. das Freileitungsmonitoring, werden bereits genutzt. Dabei werden witterungsbedingte Übertragungsreserven genutzt, um zu jedem Zeitpunkt die maximal mögliche Menge an Strom zu übertragen. Dennoch sind die grenzüberschreitenden Leitungen bereits heute voll ausgelastet. Die Leitung, die z.T. aus den 1950er-Jahren stammt, muss daher unbedingt erneuert werden. Dies hat der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben. Die bestehende Leitung wird daher ersetzt, sodass in Zukunft die Spannung von 220 kV auf 380 kV erhöht werden kann.

Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Übertragungsnetzbetreiber ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben. Der Ersatzneubau der Trasse mit den Abschnitten Pirach – Tann und Prienbach – Pleinting wurde als Bestandteil des Vorhabens Nr. 32 in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen. Somit ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Trassenausbaus gesetzlich definiert und TenneT zum Netzausbau verpflichtet.

  • In einem Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob die Planung in Anlehnung an die Bestandstrasse oder die alternativen Trassenkorridore am verträglichsten für Mensch und Umwelt sind. Dabei beschränken sich die Verfahrensunterlagen entsprechend dem Stand der Planung im Raumordnungsverfahren auf mögliche Trassenkorridore im Gesamtraum und auf die Angaben, die notwendig sind, um eine Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten für den Gesamtraum zu ermöglichen. Es handelt sich um einen gewissermaßen groben Maßstab.
  • Das Raumordnungsverfahren schließt mit einer landesplanerischen Beurteilung ab. Die Behörden prüfen die eingereichten Vorschläge und bewerten, welche Verlaufsvarianten von der Vorhabenträgerin weiterverfolgt werden sollen.
  • Erst im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren wird ein konkreter Trassenverlauf festgelegt. Im Planfeststellungsverfahren werden außerdem die Standorte und die Anzahl von Freileitungsmasten beziehungsweise Erdkabelabschnitten durch die zuständigen Genehmigungsbehörden bestimmt.

  • Abschnitt 1: Landkreise Altötting und Rottal-Inn
  • Abschnitt 2: Landkreise Rottal-Inn und Passau, minimal auch Landkreis Deggendorf

Es gibt in Bayern keine gesetzlich verbindlich festgelegten Mindestabstände von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden. Der Schutz vor möglichen Beeinträchtigungen durch die elektrischen und magnetischen Felder von Höchstspannungsleitungen wird in Deutschland durch die Bestimmungen der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) geregelt.

Die darin vorgeschriebenen Grenzwerte berücksichtigen den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung. Die Grenzwerte sind beim Betrieb einer Leitung auch bei Wohngebäuden in unmittelbarer Nähe zur Leitung einzuhalten. Dies ist vom Leitungsbetreiber sicherzustellen.

Ergänzend hat der Bayerische Ministerrat Anfang 2018 neue Abstandsregelungen für Freileitungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. Zum Schutz des Wohnumfeldes soll innerhalb von Ortschaften ein Mindestabstand von 400 Metern von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen gelten. Außerhalb von Ortschaften soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten. Diese Abstandsregelungen sind als Grundsätze im LEP verankert, d.h. sie sind nicht zwingend einzuhalten, sondern in Abwägung mit anderen Schutzgütern zu beachten. Zahlreiche Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung beziehen sich auf den Wohnumfeldschutz und verändern den Leitungsverlauf dahingehend.

TenneT sucht aber stets nach Möglichkeiten, die Abstände der Freileitungen zu den Wohngrundstücken zu maximieren. Überspannungen von Wohngebäuden sind durch die novellierte 26. BImSchV in Zukunft bei Neubauprojekten ohnehin ausgeschlossen.

Für das Projekt Pirach – Pleinting sind vor allem die Unterschreitung der 200/400 m relevant.

  • Überall wo Strom fließt, gibt es elektrische und magnetische Felder. Das gilt für jedes Haushaltsgerät. Und das gilt selbstverständlich auch für Höchstspannungsleitungen. Elektrische und magnetische Felder begleiten uns ständig in unserem Alltag.
  • Ein elektrisches Feld entsteht, sobald ein Körper elektrisch geladen ist. Zum Beispiel, wenn eine Lampe ans Stromnetz angeschlossen ist, auch wenn sie nicht eingeschaltet ist. Ein magnetisches Feld entsteht dagegen erst, wenn elektrischer Strom fließt – sobald also z.B. die Lampe eingeschaltet wird.
  • Das elektrische Feld einer Höchstspannungsleitung – wir beziehen uns hier auf eine Freileitung – resultiert aus der Betriebsspannung der Leitung. Die Stärke eines elektrischen Feldes wird gemessen in Kilovolt pro Meter (kV/m). Die Feldstärke nimmt mit dem Abstand vom Leiterseil deutlich ab. Bäume, Vegetation und Gebäude reduzieren das Feld noch weiter. Demgemäß sind in unserem Wohnumfeld z.B. die elektrischen Felder der Haushaltsgeräte, die wir in unserer direkten Nähe verwenden, wesentlich stärker als die von Höchstspannungsleitungen in der weiteren Umgebung. Ein wichtiges Beispiel für hohe Magnetfelder im Alltag ist der Induktionsherd. Hier wird letztendlich die Hitze für ein Magnetfeld erzeugt. Je nach Gerät und Art der Topfwahl kann in der unmittelbaren Nähe zum Induktionsherd ein Magnetfeld von 27 Mikortesla erreicht werden. Also genau dort wo sich dann der Bauch der Köchin oder des Kochs befindet. Da man in der Regel von den stromführenden Leitern einer Höchstspannungsleitung viel weiter entfernt ist, als beim Kochen vor dem Induktionsherd sind die Feldstärken in ähnlichen Bereichen und dementsprechend direkt zu vergleichen. 
  • Das magnetische Feld resultiert aus dem fließenden Strom in der Leitung. Die Feldlinien verlaufen in konzentrischen Kreisen um die Leiterseile. Auch hier wird die Stärke des Feldes mit zunehmendem Abstand vom führenden Leiterseil deutlich geringer. Die Stärke des magnetischen Feldes – auch als magnetische Flussdichte bezeichnet – wird gemessen in Mikrotesla (µT). Je größer die Stromstärke ist, desto höher ist auch die magnetische Feldstärke. Im Gegensatz zum elektrischen Feld durchdringen Magnetfelder fast ungehindert die meisten Materialien.
  • In Deutschland sind die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder seit Dezember 1996 in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) verbindlich festgesetzt. Auch nach der Novellierung der Verordnung 2013 wurden die Grenzwerte wiederholt bestätigt. Die Grenzwerte dienen dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen und begrenzen elektromagnetische Einwirkungen in Bereichen für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung auf: eine elektrische Feldstärke von 5 Kilovolt pro Meter (kV/m) und eine magnetische Flussdichte von 100 Mikrotesla (µT). Der Messpunkt für diese Grenzwerte liegt direkt unter der Leitung einen Meter über dem Boden.

TenneT steht für Transparenz, Offenheit sowie Verlässlichkeit und informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und regelmäßig. Zur grundlegenden Information stehen u.a. folgende Medien und Wege zur Verfügung:

  • Informationsmaterialien wie Webseite und Projektbroschüren
  • Dialog mit der Bürgerreferentin als Ansprechpartnerin des Projekts
  • Öffentliche Informationsmärkte vor Ort
  • Online unter www.tennet.eu und www.netzausbau.de 

Ein großes Anliegen der TenneT ist es, die Öffentlichkeit frühzeitig und offen in alle Planungen mit einzubeziehen. Das Leitungsprojekt soll transparent und im sachlichen Dialog mit allen Beteiligten realisiert werden. Während des Genehmigungsverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger direkte und indirekte Beteiligungsmöglichkeiten – diese richten sich nach dem jeweiligen Planungsstand des Projekts.

Indirekte Wege:

Mit Eröffnung des Raumordnungsverfahrens liegen die Planunterlagen in den beteiligten Kommunen aus. In diesem Zeitraum können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und Einwände an ihre Kommune richten. Diese Kommune kann selbst ebenfalls ihre Einwände formulieren und diese – gemeinsam mit eingegangenen Einwänden ihrer Bürger – an die zuständige Behörde weiterleiten.

Direkte Wege:

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwände direkt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.

Um Grundstücke für den Leitungsbau nutzen zu können, muss TenneT im Vorfeld die erforderlichen Zustimmungen der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Nutzungsberechtigten einholen. Die Nutzung wird selbstverständlich entschädigt.

TenneT nimmt aus diesem Grund direkten Kontakt zu den Eigentümern auf, um in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch über das Vorhaben zu informieren und alle Fragen zu beantworten. Wenn keine offenen Fragen mehr bestehen, erhält der Eigentümer entsprechende Formulare zur sogenannten Dienstbarkeit und zu den Entschädigungsvereinbarungen.

Wenn Sie mehr zum Thema wissen möchten, klicken Sie gerne auf unsere Unterseite: Grundstücksnutzung und Entschädigung. Dort klärt unser Experte alle wichtigen Fragen zur Grundstücksnutzung und Entschädigung.

Als TenneT ist es unsere Aufgabe, die Übertragung von Strom mit einem Maximum an Sicherheit und Effizienz sicherzustellen und dabei die Beeinträchtigungen für Mensch und Natur auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb berücksichtigen wir in der Planung stets u. a. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsteile, Natur- und Kulturdenkmäler sowie FFH- und Vogelschutzgebiete. Bereits frühzeitig im Genehmigungsverfahren wird eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt, die potenzielle Auswirkungen der Trassenplanung identifiziert und Maßnahmen vorschlägt, um nicht notwendige Eingriffe in die Natur zu begrenzen oder einen Ausgleich zu schaffen.

Für das Leitungsbauvorhaben Pirach – Pleinting hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung geschaffen. Diese Teilerdverkabelung wurde mehrmals von TenneT intensiv betrachtet. Unter Einbeziehung der verschiedensten Schutzgüter und durch intensive Variantenuntersuchungen entwickelte das TenneT Planungsteam eine Vorzugstrasse im jeweiligen Abschnitt 1 und 2. Bei der Vorzugsvariante handelt es sich in beiden Abschnitten um eine reine Freileitungsvariante.

Erdverlegte Höchstspannungsleitungen verursachen im Bau Eingriffe in Böden und damit verbunden in die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Neben den Anforderungen zum Bodenschutz sind deshalb auch die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Für die Land- und Forstwirtschaft sind Böden unverzichtbare Grundlage für die Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen. Für einen Leitungsnetzbetreiber ist der Boden insbesondere Baugrund, auf dem ein sicherer und zuverlässiger Bau und Betrieb von Leitungen sichergestellt sein muss. Bei einer reinen Freileitungsvariante sind außerdem die dauerhaften Flächeninanspruchnahmen deutlich geringer. Es sind beispielsweise keine flächenintensiven Kabelübergangsanlagen notwendig.

TenneT orientiert sich bei der Planung an verschiedenen Trassierungsprämissen. Oberstes Ziel der Trassenplanung ist die Realisierung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Verbindung zwischen den Start- und Endpunkten, die einen größtmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt. Dazu gehören eine räumlich bestmögliche Orientierung an der Bestandstrasse, die Ausnutzung von Bündelungspotenzialen, insbesondere die Parallelführung zu vorhandenen Freileitungen, und ein möglichst geradliniger Verlauf. Eingriffe in hochwertige Waldgebiete sollen geringgehalten und wassersensible Bereiche geschont werden. Außerdem sollen Abstände zur Wohnbebauung so groß wie möglich gehalten und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (vs. Querung von Waldgebieten) bevorzugt werden.

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Gerne möchten wir Sie mit unserem Newsletter zum Projekt Pirach – Pleinting fortlaufend über den aktuellen Stand informieren und Ihnen weitere Hintergründe zu unserem Energiewende-Projekt an die Hand geben.

Baugrunduntersuchungen

Um detaillierte Daten über die Beschaffenheit des Bodens an geplanten Maststandorten zu erhalten, führt TenneT Baugrunduntersuchungen durch. Warum das notwendig ist und wie genau eine Baugrunduntersuchung abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Video:

https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-08/Pirach-Pleinting%20Abschnitt%201.jpg

Kontakt

Daniela Schwerdfeger

Daniela Schwerdfeger

Referentin für Bürgerbeteiligung

Nähere Informationen über Ihre Beteiligungsmöglichkeiten im Projekt Pirach - Pleinting und eine kurze Vorstellung unserer Bürgerreferentin finden Sie in diesem Video: 

https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-06/Freileitung%20Oberbayern.jpg