OstWestLink
Der OstWestLink transportiert künftig den grünen Strom von der Küste Niedersachsens nach Sachsen. Er sorgt damit für eine sichere, stabile und nachhaltige Stromversorgung.
Der OstWestLink transportiert künftig den grünen Strom von der Küste Niedersachsens nach Sachsen. Er sorgt damit für eine sichere, stabile und nachhaltige Stromversorgung.
- Nennleistung 2 GW
- OstWestLink
- Gleichstrom
- Erdkabel

Über das Projekt
Der OstWestLink transportiert künftig Windenergie aus Niedersachsen nach Sachsen und ermöglicht es so, mehr grünen Strom in unser Netz einzuspeisen.
Durch Onshore-Windenergie entlang der Küste Niedersachsens sowie durch Offshore-Windleistung in der Nordsee ergibt sich ein bedeutender Erzeugungsüberschuss aus der Region. Der OstWestLink transportiert künftig diese grüne Energie bis nach Sachsen und bei Bedarf über den NordWestLink weiter bis nach Baden-Württemberg. Damit ist der OstWestLink ein zentraler Baustein im Energienetz von morgen und ermöglicht es, mehr grüne Energie in unser Stromnetz einzuspeisen. Das ist essenziell für eine sichere, stabile und nachhaltige Stromversorgung auch in Zukunft.
Der OstWestLink ist eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Erdkabel geplant. Die eingesetzte Gleichstromtechnologie ermöglicht einen verlustarmen Transport von elektrischer Energie über weite Strecken. Die Leitung verbindet den Suchraum Nüttermoor im niedersächsischen Landkreis Leer mit dem Suchraum Streumen im sächsischen Landkreis Meißen.
Im Suchraum Nüttermoor ist eine 525-kV-Gleichstrom-Schaltanlage und im Suchraum Streumen eine Gleichstromkonverterstation vorgesehen. Der OstWestLink, der NordWestLink und SuedWestLink laufen in der Region Hannover zusammen und werden dort durch ein Gleichstrom-Drehkreuz miteinander verknüpft. Zusammen bilden diese Vorhaben den Grundstein für ein vermaschtes und damit bedarfsgerechtes Gleichstromnetz in Deutschland.
OstWestLink wird von zwei Vorhabenträgern realisiert. TenneT und 50Hertz haben sich das Gesamtvorhaben vertikal aufgeteilt. TenneT ist für den westlichen Trassenabschnitt und die Gleichstrom-Schaltanlage in Suchraum Nüttermoor zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von 50Hertz fallen der östliche Trassenabschnitt und der Konverter im Suchraum Streumen.
Präferenzraum zwischen dem Suchraum Nüttermoor in Niedersachsen – und dem Suchraum Streumen in Sachsen.
Zahlen, Daten, Fakten
- HGÜ-Leitung
- Erdkabel
- 594 km Luftlinie
Zahlen, Daten, Fakten
- 10 Mio. Haushalte
- 2 x 2 GW Nennleistung
- 2 Vorhabenträger
Bedarf
Der OstWestLink ist für die Energiewende entscheidend. Er sorgt für eine sichere, stabile und nachhaltige Stromversorgung.
Wie alle Infrastrukturprojekte muss auch der Bau des OstWestLink geprüft und durch eine Fachbehörde genehmigt werden. Da der OstWestLink durch drei Bundesländer führt, ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Genehmigung zuständig. Bevor der genaue Trassenverlauf feststeht und die Leitung gebaut werden kann, durchläuft das Vorhaben bei der BNetzA ein zweistufiges Genehmigungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG): die Bundesfachplanung und das Planfeststellungsverfahren.
Der OstWestLink wurde im Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 (2023) erstmalig identifiziert.
Schritte
Das Präferenzraumverfahren: Suche nach einem Korridor
Für neue Leitungsprojekte, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, hat der Gesetzgeber 2022 ein verschlanktes Genehmigungsverfahren beschlossen, das beim OstWestLink angewendet wird. In diesem ersten Genehmigungsschritt entwickelt die Bundesnetzagentur einen Präferenzraum zwischen den beiden Endpunkten des OstWestLinks (im Suchraum Nüttermoor und Suchraum Streumen). Der Präferenzraum ist ein 5 bis 10 Kilometer breiter Streifen zwischen beiden Netzverknüpfungspunkten, in dem später die Leitung von den Vorhabenträgern gesucht und geplant wird.
Das Planfeststellungsverfahren: Suche nach konkretem Verlauf
Nach Festlegung des Präferenzraums folgt der zweite Schritt, das Planfeststellungsverfahren, in dem der Präferenzraum vertieft untersucht wird. Für diesen zweiten Schritt obliegt es TenneT als Vorhabenträger, die Planungen entsprechend den Vorgaben weiterzuentwickeln und die Unterlagen aufzubereiten, die im Rahmen des formellen Verfahrens von der BNetzA überprüft werden. Bürgerinnen und Bürger, Politik, Behörden und Träger öffentlicher Belange haben zahlreiche Möglichkeiten, sich informell und formell an der Planung zu beteiligen. Am Ende der Planfeststellung entscheidet die BNetzA nach Abwägung aller eingebrachten Anliegen über den grundstücksgenauen Verlauf der neuen Leitung.
Nach Genehmigung: Bau und Inbetriebnahme
Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens kann der OstWestLink gebaut werden. Danach folgt abschließend die Inbetriebnahme.
Kontakt

Theresa Kaussen
Referentin für Bürgerbeteiligung