Wahle – Wolmirstedt
Für die Energiewende wird die bestehende Versorgungs- und Transportleitung zwischen den niedersächsischen Umspannwerken Wahle, Hattorf und Helmstedt sowie dem Umspannwerk Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt verstärkt.
Für die Energiewende wird die bestehende Versorgungs- und Transportleitung zwischen den niedersächsischen Umspannwerken Wahle, Hattorf und Helmstedt sowie dem Umspannwerk Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt verstärkt.
- Wahle – Wolmirstedt
- 380kV
Über das Projekt
Bestehende Infrastruktur stark machen für die Energiewende
Um in Niedersachsen und deutschlandweit dem Bedarf durch den erhöhten Stromtransport gerecht zu werden, muss die Leistungsfähigkeit des Wechselstromnetzes an diese Herausforderung angepasst werden. Im Projekt Wahle-Wolmirstedt optimieren und verstärken wir zu diesem Zweck die bestehende Stromleitung.
Die Leitung von Wahle nach Wolmirstedt ist eine bestehende 380-kV-Wechselstromleitung, die die Umspannwerke Wahle, Hattorf und Helmstedt in Niedersachsen mit dem Umspannwerk Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt verbindet.
Die stromführenden Leiterseile werden durch sogenannte Hochtemperaturleiterseile ausgetauscht. Diese ermöglichen einen erhöhten Stromtransport, sodass die Leitung nach der Umbeseilung anstelle von 2.748 Ampere mit 4.000 Ampere betrieben werden kann.
TenneT ist für den niedersächsischen Abschnitt bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt verantwortlich. Dieser Abschnitt hat eine Gesamtlänge von 64 km. Hinter der Landesgrenze führt die 50Hertz Transmission GmbH die Leitung bis Wolmirstedt nahe Magdeburg fort.
Als wichtige Netzausbaumaßnahme ist das Projekt als Vorhaben 10 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) seit 2013 aufgeführt. Im Netzentwicklungsplan wird das Projekt seit 2012 unter der Bezeichnung P33, Maßnahme 24a geführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das länderübergreifende Leitungsprojekt ist die Bundesnetzagentur.
Eine Leitung
- 4.000 Ampere Leistung
- 380 kV Spannungsebene
- Erweiterung UW Helmstedt
- Ertüchtigung UW Hattorf
Von Wahle nach Wolmirstedt
- 64 km Trassenlänge
- 2026 Inbetriebnahme
Genehmigungsverfahren
Verfahrensstand
Das Planfeststellungsverfahren
Im Oktober 2022 hat die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben eröffnet. Damit begann auch die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für das Projekt. Die Unterlagen nach § 21 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) lagen für die Dauer von vier Wochen in elektronischer Form auf der Internetseite der BNetzA aus und konnten dort eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange hatten bis Dezember 2022 Zeit, Ihre Bedenken und Einwendungen gegen das Vorhaben bei der BNetzA in schriftlicher Form einzureichen. Bis zum Erörterungstermin im April 2023 wurden alle eingegangenen Hinweise von TenneT gesichtet, geprüft und erwidert.
Beim Erörterungstermin (§ 22 NABEG) hatten alle Einwenderinnen und Einwender, Behörden und Verbände, die vorher eine Einwendung oder Stellungnahme abgegeben haben, die Gelegenheit, über die eingegangenen Einwände und die Erwiderungen von TenneT zu diskutieren. Die BNetzA hat sich mit allen eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie den Diskussionen im Detail auseinandergesetzt und dabei alle Belange und Hinweise unter dem Gesichtspunkt der geltenden gesetzlichen Vorschriften abgewägt.
Der Planfeststellungsbeschluss
Schließlich hat die BNetzA den Planfeststellungsbeschluss (§ 23 NABEG) am 27.11.2023 ausgestellt. Damit ist das öffentliche Interesse hergestellt und hat TenneT als Übertragungsnetzbetreiber das Baurecht erhalten.
Wie geht es weiter?
Der Austausch der Leiterseile durch Hochtemperaturseile startete im Mai 2024. Erste bauvorbereitende Maßnahmen wie Vermessungs- und Gehölzarbeiten begannen bereits im Dezember 2023. Nach und nach werden die weiteren notwendigen Voraussetzungen wie Wegebau oder Schutzmaßnehmen für vorhandene Infrastruktur geschaffen. Je nach Stand der Arbeiten und Bauplanung werden bauvorbereitende Maßnahmen wie der Wegebau die eigentliche Umbeseilung vorbereiten.
Das Genehmigungsverfahren im Überblick
- Dezember 2019
Verzicht auf Bundesfachplanung
In der Bundesfachplanung werden normalerweise 1.000 Meter breite Korridore für die mögliche spätere Leitungsführung identifiziert. Da im Falle der Wahle-Wolmirstedt fast ausschließlich die bestehende Trasse genutzt wird, reichte TenneT 2019 einen Verzichtsantrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bundesnetzagentur, ein. Die Behörde gab dem Antrag am 18. Dezember 2019 statt.
- Juni 2020
§19 Antrag auf Planfeststellung
Im Planfeststellungsverfahren erfolgt die Feinplanung. Dazu gehören der genaue Verlauf der Trasse ebenso wie Orte für Bauwege und Baustellen. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit dem Antrag nach § 19 NABEG eröffnet, den wir bei der BNetzA eingereicht haben.
- August 2020
Antragskonferenz/ Schriftliches Verfahren
Die öffentliche Antragskonferenz wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie nach §5 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durchgeführt. Dabei konnten Fachbehörden und die Öffentlichkeit innerhalb eines zeitlichen Konsultationsfensters Stellungnahmen und Hinweise bei der BNetzA einreichen.
- Oktober 2020
§20 Festlegung Untersuchungsrahmen
Nachdem die BNetzA alle Anliegen und Belange abgewogen und die Ergebnisse der Antragskonferenz ausgewertet hat, übermittelte sie uns den Untersuchungsrahmen (gemäß § 20 NABEG). Ähnlich wie in einem Hausaufgabenheft ist darin beschrieben, welche Untersuchungen und Gutachten wir für die weiteren Planungen vertiefen müssen, um unsere Vorschlagstrasse zu erarbeiten.
- August 2022
§21 Einreichung Plan und Unterlagen
Am 26.08.2022 reichte TenneT die Unterlagen der vertiefenden Untersuchungen bei der Bundesnetzagentur ein. In den Unterlagen nach § 21 NABEG begründen wir detailliert unseren Vorschlag für die Leitungsführung.
- Oktober 2022
§22 (NABEG) Start des Planfeststellungsverfahrens und Auslegung der Unterlagen
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 10. Oktober 2022 eröffnet. Die eingereichten Unterlagen (§21 NABEG) wurden von der BNetzA für die Dauer von vier Wochen digital der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
- Dezember 2022
§22 (NABEG) Formelle Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Planfeststellungsverfahren sollen alle Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Fachbehörden oder Verbände berücksichtigt werden. Deshalb konnte jede Person deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, eine Stellungnahme bei der BNetzA einreichen. Die Frist für die Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen endete am 9. Dezember 2022.
- April 2023
§22 (NABEG) Erörterungstermin
Der Erörterungstermin fand am 19. April 2023 in Wolfsburg statt. In dem Termin wurden die rechtzeitig erhobenen Äußerungen von der BNetzA gemeinsam mit TenneT, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert.
- November 2023
§24 Planfeststellungsbeschluss
Nach eingängiger Prüfung aller Planfeststellungsunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung aller Belange, gibt die BNetzA am 27.11.2023 einen Planfeststellungsbeschluss aus (§ 24 NABEG). Nach der gesetzlichen Festlegung im Bundesbedarfsplangesetz wurde mit der behördlichen Genehmigung nun auch das Baurecht erteilt.
- Dezember 2023
Bauvorbereitung
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- Mai 2024
Baustart
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Das Projekt im Bau
Weitere Informationen zum Bau
Netzverstärkung bedeutet, dass die derzeitigen Leiterseile durch sogenannte Hochtemperaturleiterseile ausgetauscht werden, um die Leitung statt mit rund 2.700 Ampere dann mit 4.000 Ampere betreiben zu können. Gleichfalls bedeutet Netzverstärkung, dass auf einen Neubau verzichtet werden kann und für die Umsetzung der Netzverstärkungsmaßnahme fast ausschließlich die bereits bestehende Leitungsführung sowie deren Masten genutzt werden können. Damit werden Beeinträchtigungen für Mensch, Natur, Umwelt und insbesondere für die Landwirtschaft auf das notwendige Minimum reduziert.
TenneT führt das Vorhaben im niedersächsischen Abschnitt unter dem Projektnamen A130. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist das öffentliche Interesse hergestellt und hat TenneT das Baurecht erhalten. Erste bauvorbereitende Maßnahmen wie Vermessungs- und Gehölzarbeiten begannen im Dezember 2023. Nach und nach werden die weiteren notwendigen Voraussetzungen wie Wegebau und Herstellung der Baueinrichtungsflächen oder Schutzmaßnehmen für vorhandene Infrastruktur geschaffen. Der Austausch der Leiterseile durch Hochtemperaturseile startete im Mai 2024. Die gesamte Maßnahme soll 2026 abgeschlossen sein.
Unmittelbar nach dem Planfeststellungsbeschluss starten wir mit bauvorbereitenden Maßnahmen. Diese sind notwendig, um die anschließenden Leiterseilarbeiten so zügig und reibungslos wie möglich durchzuführen.
Gehölzarbeiten
Für das Aufziehen der neuen Leiterseile werden sogenannte Seilzugflächen überall dort benötigt, wo der Leitungsverlauf sich auch nur geringfügig ändert. Daneben sind für die Demontage der alten Leiterseile und der Neubeseilung weitere Stell- und Lagerflächen für Seiltrommeln, Fahrzeuge, Maschinen, Schutzmaßnahmen und Werkzeuge sowie die Zuwegungen zu diesen Flächen notwendig. Zur Herstellung dieser Arbeitsflächen sind Gehölzarbeiten erforderlich, die bis zum Ende Februar 2024 dauerten.
Vermessungsarbeiten
Zur Vorbereitung der eigentlichen Bauarbeiten finden Vermessungsarbeiten statt, damit wir nur die Flächen und Wege gemäß Planfeststellungsbeschluss herrichten.
Wegebau
Faltstraßen, Baggermatten, Stahlplatten oder Schotter mit Vliesunterlage: Wie wir unsere Baustraßen zu den Baustellen im Gelände bauen oder ertüchtigen, hängt vom Untergrund, dem Wetter, der errechneten Belastung und natürlich von den Tätigkeiten auf der jeweiligen Baustelle vor Ort ab. Entsprechend unterschiedlich können sich die bauvorbereitenden Maßnahmen beim Wegebau gestalten. TenneT will so bodenschonend wie möglich arbeiten, daher haben diese Arbeiten im März begonnen.
Der Austausch der Leiterseile durch Hochtemperaturseile startete im Mai 2024.
Die Strecke ist in drei Abschnitte eingeteilt, um die Leitungsbau-Unternehmen und die Arbeiten logistisch besser koordinieren zu können. Begonnen haben die Arbeiten im Raum Helmstedt, jedoch finden über die gesamte Leitungsstrecke Arbeiten statt. Konkret werden immer einzelne Spannfelder umbeseilt, d.h. jene Strecken, die einen geraden Leitungsverlauf haben, bis sich die Leitungsführung ändert. Der Ablauf ist überall ähnlich: Alte Feldabstandshalter, die einzelne Leiterseile auf Abstand halten, werden demontiert, ebenso alte Isolatoren, anschließend werden Rollen unter die Traversen befestigt, über die die alten und neuen Seile de- bzw. montiert werden. Anschließend werden neue Isolatoren installiert und mit den neuen Leiterseilen verbunden, danach neue Feldabstandshalter montiert (dazu fahren sog. "Fahrstühle" über die Leitung, mit deren Hilfe die Monteure die Halterungen an den Leiterseilen befestigen können). Nach diesen Schritten ist die Umbeseilung in diesem Spannfeld abgeschlossen.
Schäden und Entschädigungen
Trotz größter Rücksicht und oft sehr kleinräumiger Arbeiten können Schäden zum Beispiel durch Fahrspuren oder schlechte Witterungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden. Sollten trotz aller Vorsicht baubedingte Flurschäden entstehen, werden diese angemessen entschädigt.
Projektsprecher Andreas Jaeger
„Grünes Licht für den Bau des niedersächsischen Abschnitts der Leitung Wahle-Wolmirstedt! Mit der Realisierung dieses Projekts erhöhen wir die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes und die Übertragungskapazität zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und tragen im Rahmen der Energiewende zum Abtransport von Windenergie aus den ostdeutschen in die süddeutschen Länder bei. Mit dem Planfeststellungsbeschluss im November 23 haben wir Baurecht, seit Mai 2024 wird nun gebaut. Wir sind auch in der Bauphase bei Fragen jederzeit erreichbar.“