Wahle – Wolmirstedt
Für die Energiewende wird die bestehende Versorgungs- und Transportleitung zwischen den niedersächsischen Umspannwerken Wahle, Hattorf und Helmstedt sowie dem Umspannwerk Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt verstärkt.
Für die Energiewende wird die bestehende Versorgungs- und Transportleitung zwischen den niedersächsischen Umspannwerken Wahle, Hattorf und Helmstedt sowie dem Umspannwerk Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt verstärkt.
- Wahle – Wolmirstedt
- 380kV
Über das Projekt
Bestehende Infrastruktur stark machen für die Energiewende
Um in Niedersachsen und deutschlandweit dem Bedarf durch den erhöhten Stromtransport gerecht zu werden, muss die Leistungsfähigkeit des Wechselstromnetzes an diese Herausforderung angepasst werden. Im Projekt Wahle-Wolmirstedt optimieren und verstärken wir zu diesem Zweck die bestehende Stromleitung.
Die Wahle-Wolmirstedt ist eine bestehende 380-kV-Wechselstromleitung, die die Umspannwerke Wahle, Hattorf und Helmstedt in Niedersachsen mit dem Umspannwerk Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt verbindet.
Das Projekt gilt als Netzverstärkungsmaßnahme, da für die Umsetzung fast ausschließlich die bereits bestehende Leitungsführung sowie deren Masten genutzt werden. TenneT geht hier nach dem NOVA-Prinzip (Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau) vor. Auf diese Weise kann ein Ausbau des Netzes an dieser Stelle vermieden und Beeinträchtigungen für Mensch, Natur und Umwelt auf das notwendige Minimum reduziert werden.

Die stromführenden Leiterseile werden durch sogenannte Hochtemperaturleiterseile ausgetauscht. Diese ermöglichen einen erhöhten Stromtransport, sodass die Leitung nach der Umbeseilung anstelle von 2.748 Ampere mit 4.000 Ampere betrieben werden kann.
TenneT ist für den niedersächsischen Abschnitt bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt verantwortlich. Dieser Abschnitt hat eine Gesamtlänge von 65 km. Hinter der Landesgrenze übernimmt die 50Hertz Transmission GmbH die Weiterführung der Leitung bis nach Wolmirstedt.
Als wichtige Netzausbaumaßnahme ist das Projekt als Vorhaben 10 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) seit 2013 aufgeführt. Im Netzentwicklungsplan wird das Projekt seit 2012 unter der Bezeichnung P33, Maßnahme 24a geführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das länderübergreifende Leitungsprojekt ist die Bundesnetzagentur.

Eine Leitung
- 4.000 Ampere Leistung
- 380 kV Spannungsebene
- Erweiterung UW Helmstedt
- Ertüchtigung UW Hattorf
Von Wahle nach Wolmirstedt
- 65 km Trassenlänge
- 2026 Inbetriebnahme
Verfahrensstand
Auf dem Weg zum Planfeststellungsbeschluss
Im Oktober 2022 hat die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben eröffnet. Damit begann auch die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für das Projekt. Die Unterlagen nach § 21 NABEG lagen für die Dauer von vier Wochen in elektronischer Form auf der Internetseite der BNetzA aus und konnten dort eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange hatten bis Dezember 2022 Zeit, Ihre Bedenken und Einwendungen gegen das Vorhaben bei der BNetzA in schriftlicher Form einzureichen. Bis zum Erörterungstermin im April 2023 werden alle eingegangenen Hinweise von TenneT gesichtet, geprüft und erwidert.
Beim Erörterungstermin (§ 22 NABEG) haben alle Einwenderinnen und Einwender, Behörden und Verbände, die vorher eine Einwendung oder Stellungnahme abgegeben haben, die Gelegenheit über die eingegangenen Einwände und die Erwiderungen von TenneT zu diskutieren. Dadurch kann die Planfeststellungsbehörde eine bessere Entscheidung darüber treffen, inwieweit die Einwände für den Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt werden müssen.
Die BNetzA setzt sich nach dem Erörterungstermin mit allen eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und den Diskussionen im Detail auseinander. Sie wägt alle Belange und Hinweise unter dem Gesichtspunkt der geltenden gesetzlichen Vorschriften ab und stellt anschließend den Planfeststellungsbeschluss (§ 23 NABEG) aus. TenneT rechnet mit einem Beschluss Ende 2023. Den genauen Zeitpunkt legt die BNetzA fest. Im Anschluss kann TenneT mit der Umbeseilung der Wahle-Wolmirstedt beginnen.
TenneT im Dialog
Projektsprecherin Maria-Elena Richter: „Auch während des formellen Verfahrens sind wir für Sie als Ansprechpartner da. Wir begleiten die Planfeststellung und sind bei Fragen zu den kommenden Schritten und zu den anstehenden Bautätigkeiten jederzeit für Sie erreichbar. Auch auf unserer Projektwebseite erhalten Sie immer die aktuellen Informationen zum Projekt, das sich jetzt auf der Zielgeraden befindet.“
Genehmigungsverfahren im Überblick
- Dezember 2019
Verzicht auf Bundesfachplanung
In der Bundesfachplanung werden normalerweise 1.000 Meter breite Korridore für die mögliche spätere Leitungsführung identifiziert. Da im Falle der Wahle-Wolmirstedt fast ausschließlich die bestehende Trasse genutzt wird, reichte TenneT 2019 einen Verzichtsantrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bundesnetzagentur, ein. Die Behörde gab dem Antrag am 18. Dezember 2019 statt.
- Juni 2020
§19 Antrag auf Planfeststellung
Im Planfeststellungsverfahren erfolgt die Feinplanung. Dazu gehören der genaue Verlauf der Trasse ebenso wie Orte für Bauwege und Baustellen. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit dem Antrag nach § 19 NABEG eröffnet, den wir bei der BNetzA eingereicht haben.
- August 2020
Antragskonferenz/ Schriftliches Verfahren
Die öffentliche Antragskonferenz wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie nach §5 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durchgeführt. Dabei konnten Fachbehörden und die Öffentlichkeit innerhalb eines zeitlichen Konsultationsfensters Stellungnahmen und Hinweise bei der BNetzA einreichen.
- Oktober 2020
§20 Festlegung Untersuchungsrahmen
Nachdem die BNetzA alle Anliegen und Belange abgewogen und die Ergebnisse der Antragskonferenz ausgewertet hat, übermittelte sie uns den Untersuchungsrahmen (gemäß § 20 NABEG). Ähnlich wie in einem Hausaufgabenheft ist darin beschrieben, welche Untersuchungen und Gutachten wir für die weiteren Planungen vertiefen müssen, um unsere Vorschlagstrasse zu erarbeiten.
- August 2022
§21 Einreichung Plan und Unterlagen
Am 26.08.2022 reichte TenneT die Unterlagen der vertiefenden Untersuchungen bei der Bundesnetzagentur ein. In den Unterlagen nach § 21 NABEG begründen wir detailliert unseren Vorschlag für die Leitungsführung.
- Oktober 2022
§22 (NABEG) Start des Planfeststellungsverfahrens und Auslegung der Unterlagen
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 10. Oktober 2022 eröffnet. Die eingereichten Unterlagen (§21 NABEG) wurden von der BNetzA für die Dauer von vier Wochen digital der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
- Dezember 2022
§22 (NABEG) Formelle Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Planfeststellungsverfahren sollen alle Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Fachbehörden oder Verbände berücksichtigt werden. Deshalb konnte jede Person deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, eine Stellungnahme bei der BNetzA einreichen. Die Frist für die Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen endete am 9. Dezember 2022.
- April 2023
§22 (NABEG) Erörterungstermin
Der Erörterungstermin findet am 19. April 2023 in Wolfsburg statt. In dem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Äußerungen von der BNetzA gemeinsam mit TenneT, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die BNetzA bittet Teilnehmende ihr Ladungsschreiben sowie ein amtliches Ausweisdokument beim Einlass vorzulegen.
- Ende 2023
§24 Planfeststellungsbeschluss
Nach eingängiger Prüfung aller Planfeststellungsunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung aller Belange, gibt die BNetzA einen Planfeststellungsbeschluss aus (§ 24 NABEG). Das ist die Erlaubnis für den Baubeginn.
- 2024
voraussichtlicher Baubeginn
Wir tauschen die Leiterseile durch Hochtemperaturseile aus.
- 2026
geplante Inbetriebnahme
Die Wahle-Wolmirstedt geht ans Netz.