Skip to content

Elbe-Weser-Leitung

Die Region Nordost-Niedersachsen ist für die Energiewende enorm wichtig. Damit die steigende Menge erneuerbarer Energien auch künftig sicher transportiert werden kann, verstärken wir die bestehende Elbe-Weser-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth.


Region
Niedersachsen
Projektart
Ersatzneubau
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • Elbe-Weser-Leitung
  • 380kV
Header Elbe-Weser-Leitung

Über das Projekt

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber hat TenneT den gesetzlichen Auftrag erhalten, die bestehende 380-kV-Höchstspannungsleitung von Dollern bis Elsfleth/West zu verstärken.

Karte Elbe-Weser-Leitung Juni 2023

Die TenneT TSO GmbH plant den Ausbau der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth/West als Freileitung mit dem Namen Elbe-Weser-Leitung. Der Ausbau soll über einen Ersatzneubau der bestehenden Freileitung erfolgen. Das heißt, die neue Leitung verläuft voraussichtlich in weiten Teilen nahe an der Bestandsleitung. Die bestehende Leitung wird nach Inbetriebnahme in weiten Teilen zurückgebaut.

Ziel der Maßnahme ist eine Erhöhung der Stromtragfähigkeit von 2.200 auf 4.000 Ampere. Insgesamt soll ein Ersatzneubau auf einer Leitungslänge von rund 100 Kilometern realisiert werden. Teil des Gesamtprojekts ist die Anbindung von drei bestehenden Umspannwerken und einer Schaltanlage sowie der Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen oder Schwanewede.

Gesetzliche Grundlage für dieses Vorhaben ist das Bundesbedarfsplangesetz.

Blogartikel SuedOstLink Projekt-ABC Dialog

Digitale Bürgersprechstunde

Hier können Sie sich für unsere digitale Bürgersprechstunde anmelden. Darin können Sie Fragen zum Projekt Elbe-Weser-Leitung und zum aktuellen Planungsstand stellen.

zur Anmeldung

Aktuelles

Raumordnungsverfahren: Synopse zu eingereichten Stellungnahmen online

Aktuell durchläuft unser Vorhaben ein Raumordnungsverfahren beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg. Im Zuge des Verfahrens wurden Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen zu den Trassenkorridoren gebeten. Diese Stellennahmen hat TenneT als Vorhabenträger erwidert. Die Einwendungen und Erwiderungen wurden in Form einer Synopse zusammengefasst und sind auf der Seite des ArL Lüneburg einsehbar.

 

Den aktuellen Stand unserer Grobtrassierung finden Sie in den Karten im Bereich "Trassenverlauf" auf dieser Seite oder in unserem Projektatlas. Die Karten zeigen eine vorläufige, potenzielle Trassenführung mit möglichen Maststandorten. Die raumordnerische Prüfung dieses möglichen Trassenverlaufs ist noch nicht abgeschlossen. Es kann daher zu Änderungen kommen.

Elbe-Weser-Leitung Projektatlas

Projektatlas

Wo bin ich vom Leitungsbauvorhaben betroffen? Wo verläuft der Vorzugskorridor? Verläuft die neue Leitung möglicherweise über eines meiner Grundstücke? Antworten auf solche und ähnliche Fragen gibt Ihnen der neue TenneT-Projektatlas.

Zum Projektatlas der Elbe-Weser-Leitung

Daten und Fakten

  • ca. 100 Kilometer
  • 244 Masten
  • Inbetriebnahme 2029

Maßnahmen

  • Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf 4.000 Ampere
  • Neubau eines Umspannwerks
  • Ersatzneubau bestehender 380-kV-Freileitung

Verfahrensstand

Aktuell läuft das Raumordnungsverfahren für die Elbe-Weser-Leitung.

Die Vorplanungen für die Elbe-Weser-Leitung sind Ende 2020 gestartet. Im März 2023 hat die zuständige Behörde, das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, das Raumordnungsverfahren offiziell eingeleitet.

Im Vorfeld des anstehenden Planfeststellungsverfahrens arbeiten wir aktuell an der Grobtrassierung innerhalb unseres Vorzugskorridors. Das heißt, wir ermitteln die konkrete Trassenführung mit möglichen Maststandorten. Diese besprechen wir mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie der Öffentlichkeit und nehmen Hinweise und Wünsche auf.

Für die endgültige Genehmigung unseres Vorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren wird über den genauen Verlauf der neuen Elbe-Weser-Leitung entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss als Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist unsere finale Baugenehmigung.

Raumordnungsunterlagen

Hier können Sie die Raumordnungsunterlagen einsehen.

Die Raumordnungsunterlagen dokumentieren Vorgaben der Raumordnung genauso wie umweltrechtliche und technische Belange. Verschiedene planerische Aspekte fließen ebenfalls in die Analysen ein.

Inhaltlich wird in den Raumordnungsunterlagen eine Vielzahl an Kriterien betrachtet, um verschiedene Möglichkeiten des Trassenverlaufs gegeneinander abzuwägen.

Die Planungsunterlagen zum Raumordnungsverfahren des Ersatzneubaus der Elbe-Weser-Leitung sind in sieben Teile untergliedert.

Erläuterungsbericht

Der Erläuterungsbericht (Anlage A) ist der Kern der Antragsunterlage und beschreibt das Vorhaben, den Bedarf und die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Raumverträglichkeitsstudie

In der Raumverträglichkeitsstudie (Anlage B) wird unter Einbeziehung verschiedener raumbedeutsamer Kriterien betrachtet, ob das Vorhaben die relevanten Erfordernisse der Raumordnung erfüllt und mit den raumbedeutsamen Planungen in Einklang steht.

Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht

Der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht, Anlage C) ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschrieben und legt fest, dass die UVP sich mit allen betroffenen Schutzgütern auseinandersetzen muss.

Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung

Die Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (Anlage D) untersucht die Verträglichkeit des Projekts mit den Natura 2000-Gebieten.

Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung

Die artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (Anlage E) beschäftigt sich mit einer ersten Prüfung den Vorschriften zum Artenschutz hinsichtlich des Projekts.

Alternativenvergleich

Im Alternativenvergleich (Anlage F) werden die Trassenvarianten beschrieben, miteinander verglichen und die Antragstrasse ermittelt.

Materialband

Der Materialband (Anlage G) beinhaltet unter anderem die Abwägung des Umspannwerksstandorts und eine Bewertung der denkbaren Abhängigkeiten von benachbarten Netzausbauvorhaben.

  • Zeitstrahl

  • 2020

    2020

    Beginn der Vorplanung

  • 2023

    Einleitung des Raumordnungsverfahrens

  • 2024

    Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

  • 2025

    Beginn der Bauarbeiten

  • 2029

    Geplante Inbetriebnahme des letzten Leitungsabschnitts

Trassenverlauf

Die bestehende Leitung von Dollern über Alfstedt und Bremen-Farge nach Elsfleth ist rund 100 Kilometer lang.

Die Umspannwerke stellen wichtige Fixpunkte für die neue Leitung dar und müssen angebunden werden. Wo zwischen diesen Fixpunkten die neue Leitung verläuft, wird im Raumordnungsverfahren und im Planfeststellungsverfahren ermittelt.

Zunächst haben wir einen Untersuchungsraum von je fünf Kilometern auf beiden Seiten der Bestandstrasse festgelegt. Im Bereich der Weser haben wir diesen Untersuchungsraum sogar zusätzlich erweitert. Innerhalb dieses Untersuchungsraums haben wir nach möglichen Korridoralternativen für den neuen Trassenverlauf gesucht. Diese Korridore sind 1.000 Meter breit. Die spätere Trasse benötigt aber deutlich weniger Platz. Im Vorfeld des anstehenden Planfeststellungsverfahrens arbeiten wir aktuell an der Grobtrassierung innerhalb unseres Vorzugskorridors und ermitteln die konkrete Trassenführung mit möglichen Maststandorten.

Alle derzeit ermittelten Trassenkorridore und Maststandorte finden Sie in den folgenden Karten.

Herausforderung Weserquerung

Das Überwinden von großen Gewässern stellt eine besondere Herausforderung für Infrastrukturprojekte dar – so auch im Falle der Elbe-Weser-Leitung. Hier müssen wir die Weser kreuzen, um die Schaltanlage in Elsfleth anzubinden.

Die bestehende Leitung teilt sich beim Umspannwerk Farge zur Überspannung der Weser aktuell ein Mastgestänge mit einer anderen Höchstspannungsleitung. Diese wird als Projekt von Conneforde nach Sottrum ebenfalls ertüchtigt. Zukünftig ist es aus Gründen der Netzsicherheit nicht mehr möglich, beide Stromleitungen auf den gleichen Masten zu führen. Sollten beispielsweise in dem Bereich Reparaturarbeiten an einer Leitung notwendig werden, müsste auch die andere Leitung abgeschaltet werden. Dies ist nicht akzeptabel. Daher haben wir mehrere Alternativen untersucht, die für eine Überquerung der Weser in Frage kommen. Nach intensiver Prüfung favorisieren wir die Weserquerung über den Elsflether Sand. Alle anderen Varianten lösen größere Konflikte zum Beispiel mit dem Artenschutz oder Siedlungslagen aus.

Elbe-Weser-Leitung Weserquerung

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Projekt

Die Region Nord-Niedersachsen ist für die Erzeugung und den Transport von erneuerbarer Energie enorm wichtig. Für den starken Anstieg der Stromerzeugung aus Windenergie in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die vorhandene Netzinfrastruktur aktuell nicht ausreichend. Um die produzierte Energie transportieren zu können, ist eine Verstärkung notwendig.

Zunächst haben wir nach dem sogenannten NOVA-Prinzip („Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau“) geprüft, ob sich die bestehende Höchstspannungsleitung von Dollern nach Elsfleth/West durch technische Maßnahmen optimieren lässt, um die notwendige Übertragungsleistung aufzuweisen. Das Ergebnis: Eine Steigerung der Übertragungskapazität ist mit den derzeitigen Masten nicht möglich. Für die geforderte Übertragungsleistung müssen mehr Leiterseile aufgehängt werden. Das können die bestehenden Maste auch mit statischen Verstärkungen nicht tragen. Deshalb werden wir die Leitung neu bauen.

Durch die steigende Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ist der Bau eines Umspannwerks notwendig. Eine Erweiterung des bestehenden Umspannwerks am Standort Bremen-Farge ist nicht möglich, da hier zu wenig Platz zu Verfügung steht. Das bestehende Umspannwerk Farge ist von der Weser, dem Kraftwerk, einer Bahnlinie und Siedlungslagen umschlossen. Zudem ist das bestehende Umspannwerk für das Kraftwerk Farge und die Versorgung der Region weiterhin erforderlich und muss daher in Betrieb bleiben. Auch deshalb ist ein Umbau nicht realisierbar.

Wo das geplante Umspannwerk gebaut wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren, wie zum Beispiel von der Trassenführung des Ersatzneubaus ab. Das Suchgebiet für das Umspannwerk liegt zwischen der Weser und der Autobahn 27. In diesem Gebiet haben wir in einem ersten Schritt acht sogenannte Suchräume festgelegt. Hierbei handelt es sich um weitläufige Flächen, die vergleichsweise niedrige raumordnerische und umweltfachliche Konflikte verursachen und auf denen der Bau eines Umspannwerks grundsätzlich möglich ist. In Rahmen der Suchraumanalyse haben unsere Planerinnen und Planer fünf der acht Suchräume abgeschichtet. Die verliebenden drei Suchräume haben wir vertieft betrachtet. Dazu haben die Planerinnen und Planer geschaut, wo innerhalb der Suchräume der Bau des Umspannwerks jeweils am besten erfolgen könnte. In dieser sehr viel kleinräumigeren Betrachtung haben wir die sogenannten Potenzialflächen festgelegt, die einen genaueren Vergleich möglich machen als die sehr viel größeren Suchräume. Wie auch die Suchräume wurden die Potenzialflächen hinsichtlich raumordnerischer und umweltfachlicher Konflikte verglichen sowie das Ausmaß der Anbindungsleitungen bewertet. Zusätzlich haben wir die Beschaffenheit der Fläche, die Sichtbeziehungen zwischen der Fläche und der Umgebung sowie die Anbindung an vorhandene Straßen berücksichtigt. So kamen wir zu dem Ergebnis, dass die Potenzialfläche 1 im Suchraum 1 die geringsten Konflikte aufweist. Auch die Anbindungsleitungen sind hier am kürzesten. Aus diesem Grund eignet sich die Fläche am besten für das neue Umspannwerk und ist unsere Vorzugsfläche. Die von uns ermittelte Vorzugsfläche wird im Raumordnungsverfahren von der zuständigen Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, ebenso wie die anderen Flächen geprüft. Ob das Umspannwerk dort gebaut werden kann, hängt zudem auch davon ab, ob der Vorzugskorridor für den Ersatzneubau im Raumordnungsverfahren bestätigt wird.

Die Weserquerung stellt eine besondere Herausforderung für den Trassenverlauf dar. Die bestehende Leitung teilt sich beim Umspannwerk Farge zur Überspannung der Weser aktuell noch ein Mastgestänge mit einer anderen Höchstspannungsleitung, welche als Projekt Conneforde – Sottrum ebenfalls ertüchtigt wird.

Zukünftig ist dies zum Beispiel aus Gründen der Netzsicherheit nicht mehr möglich. Daher habe wir mehrere Alternativen, die für eine Überquerung der Weser infrage kommen, untersucht. Hierzu haben wir unseren Suchraum auch nach Norden in Richtung Wesermündung erweitert.

Nach intensiver Prüfung favorisieren wir die Weserquerung über den Elsflether Sand. Alle anderen Varianten lösen größere Konflikte zum Beispiel mit dem Artenschutz oder Siedlungsanlagen aus. Präzise lässt sich die Frage jedoch erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beantworten.

Aus Gründen der Netzstabilität und -sicherheit können wir während der Bauzeit keine der beiden bestehenden Leitungen (siehe auch „Wo genau soll die Leitung die Weser queren?“) komplett abschalten.

Um eine Stromleitung neben die bestehende Leitung zu bauen, ist in Bremen-Farge kein Platz. Hier könnten wir nur im Bestand bauen. Dafür müsste die Bestandsleitung über mehrere Monate vollständig abgeschaltet werden. Das geht nur, wenn eine andere Weserquerung bereitsteht, über welche wir den Strom für eine gewissen Zeit transportieren können. Das kann ein Provisorium oder ein Ersatzneubau sein. Erst danach können wir im Bereich der Bestandstrasse in Bremen-Farge bauen. Aufgrund der Länge des Provisoriums (mind. 15 bis 20 Kilometer) und der Bauzeit für das Provisorium und die eigentliche Leitung, gehen wir davon aus, dass der Aufwand für das Provisorium in etwa so hoch wäre, wie für eine dauerhafte Freileitung.

Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Übertragungsnetzbetreiber, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben sowie dieses bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Auf dieser Grundlage wurde der Ersatzneubau der bestehenden Höchstspannungsleitung von Dollern nach Elsfleth/West zunächst in den Netzentwicklungsplan Strom aufgenommen und später durch den Deutschen Bundestag als Vorhaben Nr. 38 im Bundesbedarfsplangesetz beschlossen – das heißt, die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Trassenausbaus ist gesetzlich festgelegt und TenneT somit zum Netzausbau verpflichtet. Darüber hinaus wurde im Bundesbedarfsplangesetz beschlossen, dass TenneT die Elbe-Weser-Leitung als Freileitung zu planen und zu errichten hat. Ein Erdkabel ist damit gesetzlich ausgeschlossen.

Das Raumordnungsverfahren (kurz ROV) ist der erste formelle Verfahrensschritt. In diesem Verfahren prüft das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg als zuständige Raumordnungsbehörde, ob die von uns vorgeschlagenen Trassenalternativen mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen, ob der Netzausbau Ausnahmen von diesen Zielen und Grundsätzen erfordert oder ob Änderungen an den weiteren Planungen nötig sind.

Das Raumordnungsverfahren beginnt formal mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde. Die vollständigen Unterlagen werden öffentlich für die Dauer eines Monats ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Fachbehörden, Kommunen, Landkreise, Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg um Stellungnahmen und Hinweise gebeten. Auch die Öffentlichkeit kann sich an dem Verfahren beteiligen.

Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens gibt die Raumordnungsbehörde eine landesplanerische Feststellung für die eingereichten Trassenalternativen ab. Auf dieser Basis wird dann im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren der konkrete Trassenverlauf mit Maststandorten festgelegt.

Die landesplanerische Feststellung ist rechtlich nicht verbindlich, hat aber den Charakter eines Gutachtens und fließt in die Planungen des Planfeststellungsverfahrens ein.

Für die endgültige Genehmigung des Leitungsbauvorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren (PFV) notwendig. In diesem Verfahren wird über den genauen Verlauf der neuen Elbe-Weser-Leitung entschieden. Dafür werden die Planungen bis ins Detail ausgearbeitet und mit exakten Maststandorten, Baustelleneinrichtungsflächen, Angaben zur Zuwegung und zu Kompensationsflächen und vielem mehr versehen.

Nach Einreichung werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Neben Trägern öffentlicher Belange haben im Planfeststellungsverfahren auch Bürgerinnen und Bürger als Privatpersonen die Möglichkeit, formal Einwendungen abzugeben, die von der Vorhabenträgerin erwidert und bei abschließenden Erörterungsterminen diskutiert werden.

Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, der die genaue Trassenführung festlegt, inklusive Maststandorte. Der Beschluss entspricht der Baugenehmigung.

Die gesetzlich geltenden Grenzwerte liegen bei Niedrigfrequenzanlagen wie Höchstspannungsleitungen laut 26. Bundesimmissionsschutzgesetzverordnung (26. BImSchV) für die magnetische Flussdichte bei 100 Mikro-Tesla und für die elektrische Feldstärke bei fünf Kilovolt pro Meter.

Dies gilt „an Orten, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind" (§3 BImSchV). Zudem dürfen neue Höchstspannungsleitungen „Gebäude oder Gebäudeteile nicht überspannen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind" (§4, Abs. 3 BImSchV). Selbstverständlich werden wir die gesetzlich geltenden Grenzwerte einhalten. Dies erfolgt bereits direkt unter dem Mast bzw. an der Stelle mit dem größten Durchhang zwischen zwei Masten.

Eine Erdverkabelung ist für Wechselstromleitungen im Höchstspannungsbereich derzeit nur in Pilotprojekten vorgesehen, die gesetzlich festgeschrieben sind. Das Projekt Elbe-Weser-Leitung zählt nicht zu diesen Pilotprojekten, da es im Bundesbedarfsplangesetz nicht als Erdkabelvorhaben gekennzeichnet ist. Deshalb sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Freileitung zu planen und zu bauen.

Darüber hinaus zählt beim Transport von Dreiphasenwechselstrom im Höchstspannungsbereich die Erdkabeltechnologie noch nicht zum sogenannten Stand der Technik. Daher ist eine Erdverkabelung wegen der offenen technischen Fragen und der hohen Kosten vom Gesetzgeber derzeit nur in Pilotprojekten vorgesehen.

Newsletter

Aktuelle Ausgaben

Kontakt

Sebastian Rutzen mit Helm

Sebastian Rutzen

Referent für Bürgerbeteiligung