Elbe-Weser-Leitung
Die Region Nordost-Niedersachsen ist für die Energiewende enorm wichtig. Damit die steigende Menge erneuerbarer Energien auch künftig sicher transportiert werden kann, verstärken wir die bestehende Elbe-Weser-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth.
Die Region Nordost-Niedersachsen ist für die Energiewende enorm wichtig. Damit die steigende Menge erneuerbarer Energien auch künftig sicher transportiert werden kann, verstärken wir die bestehende Elbe-Weser-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth.
- Elbe-Weser-Leitung
- 380kV
Aktuelles
Wir haben die Unterlagen für den Antrag zur Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens bei der zuständigen Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, eingereicht. Am 15. März 2023 hat die Behörde das Verfahren offiziell eingeleitet. Sie prüft nun, ob die von uns vorgeschlagenen potenziellen Trassenalternativen für die neue Leitung raumverträglich sind. Alle eingereichten Korridoralternativen haben wir der Öffentlichkeit bereits bei den Infoveranstaltungen 2022 vorgestellt. Es sind keine weiteren Alternativen dazugekommen.
Ab dem 15. März 2023 werden sämtliche Dokumente, Pläne und Gutachten mindestens bis zum 24. April 2023 im Internet auf der Seite des ArL Lüneburg unter www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-ewl einzusehen sein. Die Unterlagen sind auch auf unserer Website unter Verfahrensstand digital einsehbar. Darüber hinaus liegen die vollständigen Unterlagen in Papierform ab dem 23. März 2023 für einen Monat zur Einsicht beim ArL Lüneburg aus.
Damit Sie sich gut in den Unterlagen zurechtfinden, haben wir ein Faktenblatt zur Raumordnungsunterlagen erstellt.
Vom 13. bis zum 22. April sind wir wieder mit einem Infostand in der Region unterwegs. Dabei beantworten wir gerne Ihre Fragen und informieren über den aktuellen Planungsstand.
Donnerstag, 13. April
Wochenmarkt Hagen im Bremischen
09:00-13:30 Uhr
Freitag, 14. April
Wochenmarkt Beverstedt
09:00-12:00 Uhr
Freitag, 14. April
Wochenmarkt Fredenbeck
14:00-18:00 Uhr
Samstag, 15. April
Wochenmarkt Brake
09:00-13:00 Uhr
Donnerstag, 20. April
vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Ostendorf
09:00-13:00 Uhr
Donnerstag, 20. April
Edeka Tiedemann Oldendorf
14:30-18:00 Uhr
Freitag, 21. April
Wochenmarkt Elsfleth
09:00-12:00 Uhr
Samstag, 22. April
Wochenmarkt Schwanewede
09:00-13:00 Uhr
Digitale Sprechstunde am 26. April 2023 zum Raumordnungsverfahren – Jetzt anmelden!
Sie haben Fragen zum Raumordnungsverfahren? Am 26. April 2023 informieren wir Sie in unserer digitalen Sprechstunde über das Raumordnungsverfahren und die Offenlage der Raumordnungsunterlagen.
Über das Projekt
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber hat TenneT den gesetzlichen Auftrag erhalten, die bestehende 380-kV-Höchstspannungsleitung von Dollern bis Elsfleth/West zu verstärken.

Die TenneT TSO GmbH plant den Ausbau der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth/West als Freileitung mit dem Namen Elbe-Weser-Leitung. Der Ausbau soll über einen Ersatzneubau der bestehenden Freileitung erfolgen. Das heißt, die neue Leitung verläuft voraussichtlich in weiten Teilen nahe an der Bestandsleitung. Die bestehende Leitung wird nach Inbetriebnahme in weiten Teilen zurückgebaut.
Ziel der Maßnahme ist eine Erhöhung der Stromtragfähigkeit von 2.200 auf 4.000 Ampere. Insgesamt soll ein Ersatzneubau auf einer Leitungslänge von rund 100 Kilometern realisiert werden. Teil des Gesamtprojekts ist die Anbindung von drei bestehenden Umspannwerken und einer Schaltanlage sowie der Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen oder Schwanewede.
Gesetzliche Grundlage für dieses Vorhaben ist das Bundesbedarfsplangesetz.
TenneT im Dialog in Niedersachsen
Daten und Fakten
- ca. 100 Kilometer
- 244 Masten
- Inbetriebnahme 2031
Maßnahmen
- Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf 4.000 Ampere
- Neubau eines Umspannwerks
- Ersatzneubau bestehender 380-kV-Freileitung
Verfahrensstand
Ende 2020 haben wir mit den Vorplanungen für den Ersatzneubau der Elbe-Weser-Leitung begonnen. Aktuell läuft das Raumordnungsverfahren für das Projekt.
Die Vorplanungen für die Elbe-Weser-Leitung sind Ende 2020 gestartet. Im Februar 2023 haben wir die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren fertiggestellt. Am 15. März 2023 hat die zuständige Behörde, das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg das Raumordnungsverfahren offiziell eingeleitet.
Für die endgültige Genehmigung unseres Vorhabens ist im Anschluss an das Raumordnungsverfahren ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Der Planfeststellungsbeschluss als Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist unsere finale Baugenehmigung.
Raumordnungsunterlagen
Hier können Sie die Raumordnungsunterlagen einsehen.
Die Raumordnungsunterlagen dokumentieren Vorgaben der Raumordnung genauso wie umweltrechtliche und technische Belange. Verschiedene planerische Aspekte fließen ebenfalls in die Analysen ein.
Inhaltlich wird in den Raumordnungsunterlagen eine Vielzahl an Kriterien betrachtet, um verschiedene Möglichkeiten des Trassenverlaufs gegeneinander abzuwägen.
Die Planungsunterlagen zum Raumordnungsverfahren des Ersatzneubaus der Elbe-Weser-Leitung sind in sieben Teile untergliedert.
Erläuterungsbericht
Der Erläuterungsbericht (Anlage A) ist der Kern der Antragsunterlage und beschreibt das Vorhaben, den Bedarf und die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Raumverträglichkeitsstudie
In der Raumverträglichkeitsstudie (Anlage B) wird unter Einbeziehung verschiedener raumbedeutsamer Kriterien betrachtet, ob das Vorhaben die relevanten Erfordernisse der Raumordnung erfüllt und mit den raumbedeutsamen Planungen in Einklang steht.
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht
Der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht, Anlage C) ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschrieben und legt fest, dass die UVP sich mit allen betroffenen Schutzgütern auseinandersetzen muss.
Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung
Die Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (Anlage D) untersucht die Verträglichkeit des Projekts mit den Natura 2000-Gebieten.
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung
Die artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (Anlage E) beschäftigt sich mit einer ersten Prüfung den Vorschriften zum Artenschutz hinsichtlich des Projekts.
Alternativenvergleich
Im Alternativenvergleich (Anlage F) werden die Trassenvarianten beschrieben, miteinander verglichen und die Antragstrasse ermittelt.
Materialband
Der Materialband (Anlage G) beinhaltet unter anderem die Abwägung des Umspannwerksstandorts und eine Bewertung der denkbaren Abhängigkeiten von benachbarten Netzausbauvorhaben.
Zeitstrahl
2020
Beginn der Vorplanung
2023
Einleitung des Raumordnungsverfahrens
2024
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
2027
Beginn der Bauarbeiten
2031
Geplante Inbetriebnahme des letzten Leitungsabschnitts
Trassenverlauf
Die bestehende Leitung von Dollern über Alfstedt und Bremen-Farge nach Elsfleth ist rund 100 Kilometer lang.
Die Umspannwerke stellen wichtige Fixpunkte für die neue Leitung dar und müssen angebunden werden. Wo zwischen diesen Fixpunkten die neue Leitung verläuft, wird im Raumordnungsverfahren und im Planfeststellungsverfahren ermittelt.
Zunächst haben wir grundsätzlich einen Untersuchungsraum von je fünf Kilometern auf beiden Seiten der Bestandstrasse festgelegt. Im Bereich der Weser haben wir diesen Untersuchungsraum sogar zusätzlich erweitert. Innerhalb dieses Untersuchungsraums suchen wir nach möglichen Korridoralternativen für den neuen Trassenverlauf. Diese Korridore sind 1.000 Meter breit. Die spätere Trasse benötigt aber deutlich weniger Platz. Ihr konkreter Verlauf innerhalb des späteren Vorzugskorridors wird erst in einem nächsten Verfahrensschritt, dem Planfeststellungsverfahren verbindlich festgelegt.
Alle derzeit ermittelten Trassenkorridore finden Sie in den folgenden Karten.
Herausforderung Weserquerung
Das Überwinden von großen Gewässern stellt eine besondere Herausforderung für Infrastrukturprojekte dar – so auch im Falle der Elbe-Weser-Leitung. Hier müssen wir die Weser kreuzen, um die Schaltanlage in Elsfleth anzubinden.
Die bestehende Leitung teilt sich beim Umspannwerk Farge zur Überspannung der Weser aktuell ein Mastgestänge mit einer anderen Höchstspannungsleitung. Diese wird als Projekt von Conneforde nach Sottrum ebenfalls ertüchtigt. Zukünftig ist es aus Gründen der Netzsicherheit nicht mehr möglich, beide Stromleitungen auf den gleichen Masten zu führen. Sollten beispielsweise in dem Bereich Reparaturarbeiten an einer Leitung notwendig werden, müsste auch die andere Leitung abgeschaltet werden. Dies ist nicht akzeptabel. Daher untersuchen wir aktuell mehrere Alternativen, die für eine Überquerung der Weser in Frage kommen.

FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Projekt
Die Region Nord-Niedersachsen ist für die Erzeugung und den Transport von erneuerbarer Energie enorm wichtig. Für den starken Anstieg der Stromerzeugung aus Windenergie in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die vorhandene Netzinfrastruktur aktuell nicht ausreichend. Um die produzierte Energie transportieren zu können, ist eine Verstärkung notwendig.
Zunächst haben wir nach dem sogenannten NOVA-Prinzip („Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau“) geprüft, ob sich die bestehende Höchstspannungsleitung von Dollern nach Elsfleth/West durch technische Maßnahmen optimieren lässt, um die notwendige Übertragungsleistung aufzuweisen. Das Ergebnis: Eine Steigerung der Übertragungskapazität ist mit den derzeitigen Masten nicht möglich. Für die geforderte Übertragungsleistung müssen mehr Leiterseile aufgehängt werden. Das können die bestehenden Maste auch mit statischen Verstärkungen nicht tragen. Deshalb werden wir die Leitung neu bauen.
Durch die steigende Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ist der Bau eines Umspannwerks notwendig. Eine Erweiterung des bestehenden Umspannwerks am Standort Bremen-Farge ist nicht möglich, da hier zu wenig Platz zu Verfügung steht. Das bestehende Umspannwerk Farge ist von der Weser, dem Kraftwerk, einer Bahnlinie und Siedlungslagen umschlossen. Zudem ist das bestehende Umspannwerk für das Kraftwerk Farge und die Versorgung der Region weiterhin erforderlich und muss daher in Betrieb bleiben. Auch deshalb ist ein Umbau nicht realisierbar.
Wo das geplante Umspannwerk gebaut wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren, wie zum Beispiel von der Trassenführung des Ersatzneubaus ab. Das Suchgebiet für das Umspannwerk liegt zwischen der Weser und der Autobahn 27. In diesem Gebiet haben wir in einem ersten Schritt acht sogenannte Suchräume festgelegt. Hierbei handelt es sich um weitläufige Flächen, die vergleichsweise niedrige raumordnerische und umweltfachliche Konflikte verursachen und auf denen der Bau eines Umspannwerks grundsätzlich möglich ist. In Rahmen der Suchraumanalyse haben unsere Planerinnen und Planer fünf der acht Suchräume abgeschichtet. Die verliebenden drei Suchräume haben wir vertieft betrachtet. Dazu haben die Planerinnen und Planer geschaut, wo innerhalb der Suchräume der Bau des Umspannwerks jeweils am besten erfolgen könnte. In dieser sehr viel kleinräumlicheren Betrachtung haben wir die sogenannten Potenzialflächen festgelegt, die einen genaueren Vergleich möglich machen als die sehr viel größeren Suchräume. Wie auch die Suchräume wurden die Potenzialflächen hinsichtlich raumordnerischer und umweltfachlicher Konflikte verglichen sowie das Ausmaß der Anbindungsleitungen bewertet. Zusätzlich haben wir die Beschaffenheit der Fläche, die Sichtbeziehungen zwischen der Fläche und der Umgebung sowie die Anbindung an vorhandene Straßen berücksichtigt. So kamen wir zu dem Ergebnis, dass die Potenzialfläche 1 im Suchraum 1 die geringsten Konflikte aufweist. Auch die Anbindungsleitungen sind hier am kürzesten. Aus diesem Grund eignet sich die Fläche am besten für das neue Umspannwerk und ist unsere Vorzugsfläche. Die von uns ermittelte Vorzugsfläche wird im Raumordnungsverfahren von der zuständigen Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, ebenso wie die anderen Flächen geprüft. Ob das Umspannwerk dort gebaut werden kann, hängt zudem auch davon ab, ob der Vorzugskorridor für den Ersatzneubau im Raumordnungsverfahren bestätigt wird.
Die Weserquerung stellt eine besondere Herausforderung für den Trassenverlauf dar. Die bestehende Leitung teilt sich beim Umspannwerk Farge zur Überspannung der Weser aktuell noch ein Mastgestänge mit einer anderen Höchstspannungsleitung, welche als Projekt Conneforde – Sottrum ebenfalls ertüchtigt wird.
Zukünftig ist dies zum Beispiel aus Gründen der Netzsicherheit nicht mehr möglich. Daher untersuchen wir mehrere Alternativen, die für eine Überquerung der Weser infrage kommen. Hierzu haben wir unseren Suchraum auch nach Norden in Richtung Wesermündung erweitert.
Die technische Herausforderung steigt, je weiter nördlich eine Querung erfolgt, da die Weser dort breiter wird. Aktuell zeichnet sich eine Leitungsführung über den Elsflether Sand als beste Option ab. Präzise lässt sich die Frage jedoch erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beantworten.
Aus Gründen der Netzstabilität und -sicherheit können wir während der Bauzeit keine der beiden bestehenden Leitungen (siehe auch „Wo genau soll die Leitung die Weser queren?“) komplett abschalten.
Um eine Stromleitung neben die bestehende Leitung zu bauen, ist in Bremen-Farge kein Platz. Hier könnten wir nur im Bestand bauen. Dafür müsste die Bestandsleitung über mehrere Monate vollständig abgeschaltet werden. Das geht nur, wenn eine andere Weserquerung bereitsteht, über welche wir den Strom für eine gewissen Zeit transportieren können. Das kann ein Provisorium oder ein Ersatzneubau sein. Erst danach können wir im Bereich der Bestandstrasse in Bremen-Farge bauen. Aufgrund der Länge des Provisoriums (mind. 15 bis 20 Kilometer) und der Bauzeit für das Provisorium und die eigentliche Leitung, gehen wir davon aus, dass der Aufwand für das Provisorium in etwa so hoch wäre, wie für eine dauerhafte Freileitung.
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Übertragungsnetzbetreiber, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben sowie dieses bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Auf dieser Grundlage wurde der Ersatzneubau der bestehenden Höchstspannungsleitung von Dollern nach Elsfleth/West zunächst in den Netzentwicklungsplan Strom aufgenommen und später durch den Deutschen Bundestag als Vorhaben Nr. 38 im Bundesbedarfsplangesetz beschlossen – das heißt, die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Trassenausbaus ist gesetzlich festgelegt und TenneT somit zum Netzausbau verpflichtet. Darüber hinaus wurde im Bundesbedarfsplangesetz beschlossen, dass TenneT die Elbe-Weser-Leitung als Freileitung zu planen und zu errichten hat. Ein Erdkabel ist damit gesetzlich ausgeschlossen.
Das Raumordnungsverfahren (kurz ROV) ist der erste formelle Verfahrensschritt. In diesem Verfahren prüft das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg als zuständige Raumordnungsbehörde, ob die von uns vorgeschlagenen Trassenalternativen mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen, ob der Netzausbau Ausnahmen von diesen Zielen und Grundsätzen erfordert oder ob Änderungen an den weiteren Planungen nötig sind.
Das Raumordnungsverfahren beginnt formal mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde. Die vollständigen Unterlagen werden öffentlich für die Dauer eines Monats ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Fachbehörden, Kommunen, Landkreise, Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg um Stellungnahmen und Hinweise gebeten. Auch die Öffentlichkeit kann sich an dem Verfahren beteiligen.
Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens gibt die Raumordnungsbehörde eine landesplanerische Feststellung für die eingereichten Trassenalternativen ab. Auf dieser Basis wird dann im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren der konkrete Trassenverlauf mit Maststandorten festgelegt.
Die landesplanerische Feststellung ist rechtlich nicht verbindlich, hat aber den Charakter eines Gutachtens und fließt in die Planungen des Planfeststellungsverfahrens ein.
Für die endgültige Genehmigung des Leitungsbauvorhabens ist im Anschluss an das Raumordnungsverfahren das Planfeststellungsverfahren (PFV) notwendig. In diesem Verfahren wird über den genauen Verlauf der neuen Elbe-Weser-Leitung entschieden. Dafür werden die Planungen bis ins Detail ausgearbeitet und mit exakten Maststandorten, Baustelleneinrichtungsflächen, Angaben zur Zuwegung und zu Kompensationsflächen und vielem mehr versehen.
Nach Einreichung werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Neben Trägern öffentlicher Belange haben im Planfeststellungsverfahren auch Bürgerinnen und Bürger als Privatpersonen die Möglichkeit, formal Einwendungen abzugeben, die von der Vorhabenträgerin erwidert und bei abschließenden Erörterungsterminen diskutiert werden.
Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, der die genaue Trassenführung festlegt, inklusive Maststandorte. Der Beschluss entspricht der Baugenehmigung.
Die gesetzlich geltenden Grenzwerte liegen bei Niedrigfrequenzanlagen wie Höchstspannungsleitungen laut 26. Bundesimmissionsschutzgesetzverordnung (26. BImSchV) für die magnetische Flussdichte bei 100 Mikro-Tesla und für die elektrische Feldstärke bei fünf Kilovolt pro Meter.
Dies gilt „an Orten, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind" (§3 BImSchV). Zudem dürfen neue Höchstspannungsleitungen „Gebäude oder Gebäudeteile nicht überspannen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind" (§4, Abs. 3 BImSchV). Selbstverständlich werden wir die gesetzlich geltenden Grenzwerte einhalten. Dies erfolgt bereits direkt unter dem Mast bzw. an der Stelle mit dem größten Durchhang zwischen zwei Masten.
Eine Erdverkabelung ist für Wechselstromleitungen im Höchstspannungsbereich derzeit nur in Pilotprojekten vorgesehen, die gesetzlich festgeschrieben sind. Das Projekt Elbe-Weser-Leitung zählt nicht zu diesen Pilotprojekten, da es im Bundesbedarfsplangesetz nicht als Erdkabelvorhaben gekennzeichnet ist. Deshalb sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Freileitung zu planen und zu bauen.
Darüber hinaus zählt beim Transport von Dreiphasenwechselstrom im Höchstspannungsbereich die Erdkabeltechnologie noch nicht zum sogenannten Stand der Technik. Daher ist eine Erdverkabelung wegen der offenen technischen Fragen und der hohen Kosten vom Gesetzgeber derzeit nur in Pilotprojekten vorgesehen.