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Altheim – St. Peter

Für den Ausgleich von erneuerbaren Energien aus Deutschland mit Strom aus Pumpspeicherkraftwerken in Österreich wird die Transportkapazität der rund 80 Jahre alten Leitung durch den geplanten Ersatzneubau erhöht.


Region
Bayern
Projektart
Ersatzneubau
Kategorie
onshore
Status
active
Projekttags
  • Inbetriebnahme 2026
  • Interkonnektor
  • Freileitung
  • 380kV
Altheim-St. Peter Sonnenuntergang

Projektbeschreibung

Der Ersatzneubau verbindet als grenzüberschreitende Leitung die Umspannwerke Altheim und St. Peter

Altheim - St. Peter Karte

Der aufkommende Transportbedarf in Südostbayern sowie die veränderte Erzeugungsstruktur stellen die bestehende 220-Kilovolt-Leitung zwischen Altheim und St. Peter vor große Herausforderungen. Erschwerend kommt die konstante Verbrauchssituation, insbesondere im Bayerischen Chemiedreieck hinzu. Die Kapazität der Leitung aus den 1930er-Jahren reicht dafür nicht mehr aus. Deshalb wird diese durch einen Ersatzneubau mit 380 Kilovolt erhöht. Der gesamte Ersatzneubau wird nach und nach bis zum Jahr 2026 in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahme einzelner Teilabschnitte erfolgt, sobald diese fertiggestellt sind. Die bestehende Leitung wird nach Inbetriebnahme der neuen Leitung zurückgebaut. Übrig bleibt einzig der Ersatzneubau.

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    Projektvideo

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    Phasen des Freileitungsbaus

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    Einsatz von Provisorien und Baueinsatzkabeln

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    Phasen des Leitungsrückbaus

Zahlen, Daten, Fakten

  • ca. 86 km Länge
  • 235 Masten

Versorgung für

  • ca. 6 Mio. Menschen
  • Verlauf

  • Altheim-Adlkofen
    Abschnitt 1

    Altheim-Adlkofen

    Planfeststellungsbeschluss in Q3 2023

    Baubeginn in Q3 2023

    Inbetriebnahme Q4 2024

    Zur Abschnittsseite

  • Abschnitt 2

    Adlkofen-Matzenhof

    Planfeststellungsbeschluss und Baubeginn in Q2 2024

    Inbetriebnahme Q1 2027

    Zur Abschnittsseite

  • Abschnitt 3

    Simbach-St. Peter

    Planfeststellungsbeschluss und Baubeginn in Q1 2023

    Inbetriebnahme Q2 2024

    Zur Abschnittsseite

Projektstatus

Aktuell befinden sich der erste und dritte Abschnitt im Bau

Das Projekt Altheim – St. Peter ist in drei Abschnitte unterteilt, wobei jeder Abschnitt ein eigenes Genehmigungsverfahren durchläuft. Der grenzüberschreitende, dritte Abschnitt von Simbach nach St. Peter ist seit Anfang 2023 genehmigt und befindet sich seitdem im Bau. Für den Abschnitt 1 von Altheim nach Adlkofen hat TenneT im Juli 2023 den Planfeststellungsbeschluss erhalten. Seitdem laufen auch hier die Baumaßnahmen. Für den zweiten Abschnitt (Adlkofen-Matzenhof) erwartet TenneT die Genehmigung im Frühjahr dieses Jahres. Für den zweiten Abschnitt (Adlkofen-Matzenhof) hat TenneT im Dezember 2023 die Genehmigung für einen vorzeitigen Baubeginn an ausgewählten Standorten erhalten, um vorbereitende Maßnahmen umzusetzen. Der Planfeststellungsbeschluss wird für den gesamten Abschnitt im Frühjahr 2024 erwartet.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Projekt

Die Zunahme regenerativer Energiequellen und die geplante Abschaltung der Kernkraftwerke führen zu einer veränderten Erzeugungsstruktur. Die stark schwankenden Verfügbarkeiten regenerativer Erzeugungseinheiten und die damit zusammenhängende Über- oder Unterproduktion an manchen Tagen, erfordern vermehrt regulierende Eingriffe in das Stromnetz. Das Stromnetz ist für diese Aufgabe nicht konzipiert worden und stößt deshalb immer häufiger an seine Kapazitätsgrenzen.

Der aufkommende Transportbedarf in Südostbayern sowie die veränderte Erzeugungsstruktur stellen die bestehende 220-Kilovolt-Leitung Altheim – St. Peter vor große Herausforderungen. Erschwerend kommt die konstante Verbrauchssituation, insbesondere im Bayerischen Chemiedreieck hinzu.
Die Kapazität der aus den 1930er-Jahren errichteten Leitung reicht nicht mehr aus. Daher wird die Leitung Altheim – St. Peter als Ersatzneubau auf 380 Kilovolt ausgebaut.

Das Projekt Altheim – St. Peter untergliedert sich in drei Planungsabschnitte, die unterschiedlich weit fortgeschritten sind:

Abschnitt 1: Altheim – Adlkofen

Der Abschnitt Altheim – Adlkofen befindet sich seit Januar 2014 im Planfeststellungsverfahren. Am Ende des Verfahrens legt die Behörde mit dem Planfeststellungbeschluss den rechtskräftigen und parzellenscharfen Verlauf der Trasse fest. Die Genehmigung hat TenneT im Juli 2023 erhalten. Im direkten Anschluss daran hat der Bau des Leitungsabschnittes begonnen. Der Abschnitt geht dann voraussichtlich Ende 2024 in Betrieb.

Abschnitt 2: Adlkofen – Matzenhof

Nachdem für den Planungsabschnitt Adlkofen – Matzenhof das Raumordnungsverfahren 2016 abgeschlossen wurde, befindet sich der Leitungsabschnitt seit Anfang 2018 im Planfeststellungsverfahren. Die Erörterungstermine haben Anfang 2019 stattgefunden. Die daraus hervorgegangenen Optimierungen der Planung wurden in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet und anschließend ab April 2023 von der Regierung von Niederbayern veröffentlicht. Am Ende des Verfahrens legt die Behörde mit dem Planfeststellungsbeschluss – voraussichtlich im Frühjahr 2024 – den rechtskräftigen und parzellenscharfen Verlauf der Trasse fest. In der Folge kann der Bau im Abschnitt 2 beginnen. Die Gesamtinbetriebnahme des Abschnittes wird dann voraussichtlich im Frühjahr 2027 sein. Der Rückbau der bestehenden Leitung kann schrittweise  parallel zum Bau erfolgen und wird voraussichtlich im Herbst 2028 abgeschlossen sein.

Abschnitt A3: Simbach – St. Peter

Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Simbach – St. Peter (Landesgrenze) wurde von der Regierung von Niederbayern im August 2016 eröffnet. Im Oktober 2017 fand der Erörterungstermin statt. Anschließend hat TenneT die Planungen optimiert und die finalen Genehmigungsunterlagen bei der Regierung von Niederbayern eingereicht. TenneT hat den Planfeststellungsbeschluss für den dritten Abschnitt im Januar 2023 erhalten. Unmittelbar im Anschluss hat TenneT mit der baulichen Umsetzung begonnen. Die Inbetriebnahme des Abschnitts ist für Ende 2023 geplant. Der Rückbau der Leitung erfolgt auf den Abschnitten zwischen der Landesgrenze und dem Mast Nr. 17 (Rückbau der Masten Nr. 11 – 15, Ltg. B97), sowie zwischen Matzenhof und dem Umspannwerk Simbach (Rückbau der Masten 1 – 11, Ltg. B128). Dort wird der Rückbau voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Der Abschnitt zwischen Matzenhof und der Landesgrenze kann erst dann zurückgebaut werden, wenn die Leitung Pirach – Pleinting auf 380 Kilovolt ausgebaut wurde.

Beim Ersatzneubau werden die bewährten Masttypen eingesetzt. Der am häufigsten eingesetzte Donaumast wird künftig zwei 380-Kilovolt-Stromkreise tragen. In einigen Fällen kommen weitere Masttypen hinzu, die dazu beitragen die Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten. So können mit dem sogenannten Tonnenmast Waldschneisen möglichst schmal vollzogen werden. Der Donau-Einebenenmast dient zur Mitführung von zwei 110-Kilovolt-Stromkreisen auf der untersten Traverse. So können gleich vier Stromkreise auf einer Leitung geführt werden, was den Bau von zwei nebeneinander verlaufenden Leitungen verhindert.

TenneT ist für neue innovative Mastbauformen stets offen und setzt den Kompaktmast bereits in Holland ein. Derzeit besteht in Deutschland aber keine Möglichkeit, Kompaktmaste einzusetzen. Erst müssen die Anbieter von Vollwandmasten den Nachweis erbringen, dass die Masttypen alle in Deutschland geforderten technischen und sicherheitsrechtlichen Parameter verlässlich erfüllen. Zudem muss gewährleistet sein, dass es zu keiner Projektverzögerung kommt und die Kompaktmaste regulatorisch von der Bundesnetzagentur anerkannt werden.

TenneT hat für das Planfeststellungsverfahren den Einsatz verschiedener Masttypen entlang der Leitung geprüft. Neben optimierten Stahlgittergestängen wurden dabei auch die Maste in Vollwand-Bauform bewertet, die vom Bundesverband Kompaktmaste entlang der Leitung Altheim – St. Peter beworben wurden.

Wichtig ist TenneT vor allem die Minimierung der Flächeninanspruchnahme. Die Maste müssen für unsere Monteure besteigbar sein, damit keine Flächen für dauerhafte Zuwegungen und Stellflächen für Kranwägen geplant werden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien müssen Kompaktmasthersteller zunächst ihre Maste konstruieren und uns vorstellen. Die Kompaktmaste müssen hinsichtlich Flächeninanspruchnahme, Statik und Höhe belegbar gleichwertig sein. Die Berechnungen des Bundesverbands Kompaktmaste haben nicht alle Anforderungen der TenneT berücksichtigt.
 

Eine komplette Erdverkabelung von 380-Kilovolt-Wechselstromleitungen ist nach heutigem Stand der Technik nicht möglich. Im Rahmen von gesetzlich festgeschriebenen Pilotprojekten für eine Teil-Erdverkabelung soll diese Technik weiter erforscht werden. Das Leitungsbauprojekt Altheim – St. Peter gehört nicht zu den gesetzlich festgelegten Erdkabel-Pilotprojekten und ist als Freileitung zu errichten (Bundesbedarfsplangesetz).

Es gibt in Bayern genauso wie in den anderen Bundesländern (außer in Niedersachsen) keine gesetzlich zwingend einzuhaltenden Mindestabstände von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden. Im Frühjahr 2017 hat die Bayerische Staatsregierung eine neue Richtlinie für Wechselstrom-Freileitungen zum Wohnumfeldschutz in das bayerische Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Der Grundsatz für die so genannten Wohnumfeldpuffer beträgt im Innenbereich (also zum Rand der geschlossenen Ortslage) 400 Meter und zum Außenbereich (also zum Beispiel zu einem Einzelgehöft außerhalb der geschlossenen Ortslage) 200 Meter. Diese Abstände sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern sind ein Abwägungskriterium zwischen allen von der Freileitungstrasse betroffenen Schutzgütern.

TenneT ist noch auf der Suche nach Kompensationsmaßnahmen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den forstrechtlichen, naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich (sog. CEF-Maßnahmen).
Einige Kompensationsflächen wurden bereits im Planfeststellungsverfahren beantragt. Zugleich sucht TenneT weitere Flächen, insbesondere Flächen zur Aufforstung und zur Durchführung von CEF-Maßnahmen.

Das Kürzel CEF-Maßnahme steht für „measures that ensure the continued ecological functionality“ und kann mit „Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion“ übersetzt werden. Die gesetzliche Grundlage bildet §44 Abs. 5 i.V.m. §15 Bundesnaturschutzgesetz. Unter CEF-Maßnahmen werden Maßnahmen des Artenschutzes verstanden. Wesentliches Merkmal dieser Maßnahmen ist, dass sie bereits vor Beginn des Eingriffes in direktem räumlichem und funktionalem Zusammenhang zum Eingriff wirksam sein müssen.
Aus diesem Grund kann auch von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen gesprochen werden. CEF-Maßnahmen sind so durchzuführen, dass sich die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegenüber dem Voreingriffszustand nicht verschlechtert. Sie sollen die Qualität und Quantität der Lebensstätten betroffener Arten erhalten. TenneT sucht insbesondere Flächen für CEF-Maßnahmen für Reptilien, die Haselmaus oder für Feldlerchen und Kiebitze.

Beim Bau neuer Freileitungen spielen die Bodenverhältnisse eine große Rolle. Baugrunduntersuchungen geben Aufschluss über die vorhandenen Bodenschichten und deren Tragfähigkeit. Freileitungsmasten müssen enormen Trag- und Zugkräften standhalten. Sie stehen im Abstand von durchschnittlich 400 Metern und führen die Leiterseile. Im Höchstspannungsbereich sind sie durchschnittlich ca. 60 Meter, zum Teil bei Waldüberspannung rund 90 Meter hoch. Entsprechend sicher müssen sie im Boden verankert sein. Baugrunduntersuchungen zeigen, wie der Untergrund beschaffen ist. Diese Erkenntnisse sind wichtig, um das optimale Gründungsverfahren für einen Mast zu ermitteln. Eine Baugrunduntersuchung zeigt, wie der Untergrund aufgebaut ist – von den Bodenschichten über die bodenmechanischen Eigenschaften bis hin zur Tragfähigkeit und den Grundwasserverhältnissen. Aus diesen Untersuchungen werden alle nötigen Informationen zur Gründung eines Mastes abgeleitet.

Der Bau der Leitung hat im dritten Abschnitt bereits im Januar 2023 und im ersten Abschnitt im Juli 2023 begonnen. Für den Abschnitt 2 geht TenneT davon aus, dass der Bau im Frühjahr 2024 beginnen kann. Die gesamte Leitung zwischen Altheim und St. Peter soll bis Herbst 2027 in Betrieb genommen werden.

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Gerne möchten wir Sie mit unserem Blog zum Projekt Altheim – St. Peter fortlaufend über den aktuellen Stand informieren und Ihnen weitere Hintergründe zu unserem Energiewende-Projekt an die Hand geben.

Kontakt

Markus Kretzler

Markus Kretzler

Referent für Bürgerbeteiligung
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Andrea Wels

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