Altheim – St. Peter
Für den Ausgleich von erneuerbaren Energien aus Deutschland mit Strom aus Pumpspeicherkraftwerken in Österreich wird die Transportkapazität der rund 80 Jahre alten Leitung Altheim – St. Peter durch einen Ersatzneubau erhöht.
Für den Ausgleich von erneuerbaren Energien aus Deutschland mit Strom aus Pumpspeicherkraftwerken in Österreich wird die Transportkapazität der rund 80 Jahre alten Leitung Altheim – St. Peter durch einen Ersatzneubau erhöht.
- Altheim – St. Peter
- 380kV
Über das Projekt

Der aufkommende Transportbedarf in Südostbayern sowie die veränderte Erzeugungsstruktur stellen die bestehende 220-Kilovolt-Leitung Altheim – St. Peter vor große Herausforderungen. Erschwerend kommt die konstante Verbrauchssituation insbesondere im Bayerischen Chemiedreieck hinzu. Die Kapazität der in den 1930er Jahren errichteten und mittlerweile in die Jahre gekommenen Leitung reicht dafür nicht mehr aus. Daher wird die bestehende 220-Kilovolt-Leitung zwischen Altheim und St. Peter als Ersatzneubau auf 380 Kilovolt ausgebaut. Der gesamte Ersatzneubau der Leitung Altheim – St. Peter wird nach und nach bis zum Jahr 2026 in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahme der einzelnen Teilabschnitte erfolgt, sobald diese baulich fertiggestellt sind. Dadurch gewährleistet der Ersatzneubau zwischen Altheim und St. Peter auch nach Abschaltung der letzten bayerischen Kernkraftwerke eine sichere Energieversorgung für Südostbayern. Die bestehende Leitung wird nach Inbetriebnahme der neuen Leitung zurückgebaut. Übrig bleibt einzig der Ersatzneubau.
Bedarf & Notwendigkeit
TenneT ist einer der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Diese sind beauftragt, einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan (NEP) für die Stromversorgung in Deutschland zu erstellen. Der NEP muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
Die Netzentwicklungspläne werden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft und bestätigt. Der bestätigte NEP ist dann die Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Das aktuelle Bundesbedarfsplangesetz von 2021 (BBPlG) benennt 78 Vorhaben, die für eine sichere Stromversorgung dringend nötig sind. Das Projekt Altheim – St. Peter ist eines davon.
TenneT wurde bereits mit dem Bundesbedarfsplangesetz von 2013 (BBPlG) gesetzlich zur Netzverstärkung zwischen Altheim – Matzenhof und Simbach – St. Peter verpflichtet. Laut Gesetzestext wurden die beiden Projekte als „Verfahren, für die die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bestehen“, festgeschrieben. Die Maßnahme entlastet zusätzlich die Verteilnetze, sodass im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach Realisierung des Projekts vermehrt Energie aus niederbayerischen Photovoltaikanlagen in das Netz eingespeist werden kann. Anfang 2021 wurde die Verpflichtung aus dem Jahr 2013 mit der Novelle des BBPIG nochmals bestätigt.
Grenzüberschreitende Bedeutung
Auch für die europäische Netzentwicklungsplanung ist die Modernisierung der Leitung von zentraler Bedeutung. Das Projekt ist im UCTE-Transmission Development Plan 2008 (seit 2009 der Verband ENTSO-E European Network of Transmission System Operators for Electricity) und im europäischen Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan (TYNDP) enthalten. Zudem gilt seit Juni 2013 die Verordnung zu „Leitlinien für die europäische Infrastruktur“ (TEN-E-Verordnung). Daher ist der Ersatzneubau zwischen Altheim und St. Peter auch eine Maßnahme von gemeinsamem Interesse der Europäischen Union (sogenanntes „project of common interest“), denn die neue Leitung erhöht die sogenannte Kuppelkapazität zwischen Deutschland und Österreich. Somit werden Systemstabilität und Versorgungssicherheit in der Grenzregion gestärkt. Zu diesem Zweck wurde darüber hinaus von der Europäischen Kommission ein Förderprogramm aufgelegt, bei dem die Austrian Power Grid und die TenneT ebenfalls Fördermittel für Studien und die Genehmigungsplanung beantragt haben.
Planungsphase
Das Projekt Altheim – St. Peter befindet sich mittlerweile in allen drei Abschnitten im Planfeststellungsverfahren. Jeder Abschnitt durchläuft dabei ein eigenes Genehmigungsverfahren.
Bayernatlas
Weiter unten steht auf dieser Seite Kartenmaterial zum Download zur Verfügung. Eine ortsscharfe Betrachtung ermöglicht der Bayernatlas. Um die Korridore dort darzustellen, stehen nachfolgend zwei kml-Dateien zur Verfügung. Diese können per „drag and drop“ einfach in den Bayernatlas gezogen werden. Der Bayernatlas erlaubt linker Hand dann auch eine transparentere Darstellung der Korridore, so dass beispielsweise dahinterliegende Gebäude erkannt werden können.
Zum BayernatlasKml-Dateien für den Bayernatlas
Häufig gestellte Fragen
Die Zunahme regenerativer Energiequellen und die Abschaltung der Kernkraftwerke bis Ende 2022 führen zu einer veränderten Erzeugungsstruktur. Die stark schwankenden Verfügbarkeiten regenerativer Erzeugungseinheiten und die damit zusammenhängende Über- oder Unterproduktion an manchen Tagen erfordern vermehrt regulierende Eingriffe in das Stromnetz. Das Stromnetz ist für diese Aufgabe nicht konzipiert worden und stößt deshalb immer häufiger an seine Kapazitätsgrenzen.
Der aufkommende Transportbedarf in Südostbayern sowie die veränderte Erzeugungsstruktur stellen die bestehende 220-Kilovolt-Leitung Altheim – St. Peter vor große Herausforderungen. Erschwerend kommt die konstante Verbrauchssituation insbesondere im Bayerischen Chemiedreieck hinzu.
Die Kapazität der aus den 1930er-Jahren errichteten Leitung reicht nicht mehr aus. Daher wird die Leitung Altheim – St. Peter als Ersatzneubau auf 380 Kilovolt ausgebaut.
Das Projekt Altheim – St. Peter untergliedert sich in drei Planungsabschnitte, die unterschiedlich weit fortgeschritten sind:
Abschnitt 1: Altheim – Adlkofen
Der Abschnitt Altheim – Adlkofen befindet sich seit Januar 2014 im Planfeststellungsverfahren. Am Ende des Verfahrens legt die Behörde mit dem Planfeststellungbeschluss den rechtskräftigen und parzellenscharfen Verlauf der Trasse fest. Die Genehmigung erwartet TenneT voraussichtlich im Frühjahr 2023. Im direkten Anschluss daran kann der Bau des Leitungsabschnittes beginnen. Der Abschnitt geht dann voraussichtlich im Herbst 2024 in Betrieb.
Abschnitt 2: Adlkofen – Matzenhof
Nachdem für den Planungsabschnitt Adlkofen – Matzenhof das Raumordnungsverfahren 2016 abgeschlossen wurde, befindet sich der Leitungsabschnitt seit Anfang 2018 im Planfeststellungsverfahren. Die Erörterungstermine haben Anfang 2019 stattgefunden. Die daraus hervorgegangenen Planänderungen und Variantenprüfungen werden derzeit in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet und voraussichtlich im Sommer 2022 bei der Regierung von Niederbayern eingereicht und anschließend von dieser veröffentlicht. Am Ende des Verfahrens legt die Behörde mit dem Planfeststellungsbeschluss – voraussichtlich Sommer 2023 – den rechtskräftigen und parzellenscharfen Verlauf der Trasse fest. In der Folge kann der Bau im Abschnitt 2 voraussichtlich im Sommer 2023 beginnen. Die Gesamtinbetriebnahme des Abschnittes wird dann voraussichtlich im Herbst 2026 sein. Der Rückbau der bestehenden Leitung kann schrittweise ab 2023 erfolgen und wird voraussichtlich im Herbst 2027 abgeschlossen sein.
Abschnitt A3: Simbach – St. Peter
Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Simbach – St. Peter (Landesgrenze) wurde von der Regierung von Niederbayern im August 2016 eröffnet. Im Oktober 2017 fand der Erörterungstermin statt. Derzeit bereitet TenneT die Deckblattänderungen vor, um die finalen Genehmigungsunterlagen bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. TenneT erwartet den Planfeststellungsbeschluss im Herbst 2022. Nachdem eine Genehmigung vorliegt, kann der Bau der Leitung in diesem Abschnitt beginnen. Die Inbetriebnahme des Abschnitts ist für Ende 2023 geplant. Der Rückbau der Leitung erfolgt auf den Abschnitten zwischen der Landesgrenze und dem Mast Nr. 17 (Rückbau der Masten Nr. 11 – 15, Ltg. B97), sowie zwischen Matzenhof und dem Umspannwerk Simbach (Rückbau der Masten 1 – 11, Ltg. B128). Dort wird der Rückbau voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Der Abschnitt zwischen Matzenhof und der Landesgrenze kann erst dann zurückgebaut werden, wenn die Leitung Pirach – Pleinting auf 380 Kilovolt ausgebaut wurde.
Beim Ersatzneubau werden die bewährten Masttypen eingesetzt. Der am häufigsten eingesetzte Donaumast wird künftig zwei 380-Kilovolt-Stromkreise tragen. In einigen Fällen kommen weitere Masttypen hinzu, die dazu beitragen die Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten. So können mit dem sogenannten Tonnenmast Waldschneisen möglichst schmal vollzogen werden. Der Donau-Einebenenmast dient zur Mitführung von zwei 110-Kilovolt-Stromkreisen auf der untersten Traverse. So können gleich vier Stromkreise auf einer Leitung geführt werden, was den Bau von zwei nebeneinander verlaufenden Leitungen verhindert.
TenneT ist für neue innovative Mastbauformen stets offen und setzt den Kompaktmast bereits in Holland ein. Derzeit besteht in Deutschland aber keine Möglichkeit, Kompaktmaste einzusetzen. Erst müssen die Anbieter von Vollwandmasten den Nachweis erbringen, dass die Masttypen alle in Deutschland geforderten technischen und sicherheitsrechtlichen Parameter verlässlich erfüllen. Zudem muss gewährleistet sein, dass es zu keiner Projektverzögerung kommt und die Kompaktmaste regulatorisch von der Bundesnetzagentur anerkannt werden.
TenneT hat für das Planfeststellungsverfahren den Einsatz verschiedener Masttypen entlang der Leitung geprüft. Neben optimierten Stahlgittergestängen wurden dabei auch die Maste in Vollwand-Bauform bewertet, die vom Bundesverband Kompaktmaste entlang der Leitung Altheim – St. Peter beworben wurden.
Wichtig ist TenneT vor allem die Minimierung der Flächeninanspruchnahme. Die Maste müssen für unsere Monteure besteigbar sein, damit keine Flächen für dauerhafte Zuwegungen und Stellflächen für Kranwägen geplant werden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien müssen Kompaktmasthersteller zunächst ihre Maste konstruieren und uns vorstellen. Die Kompaktmaste müssen hinsichtlich Flächeninanspruchnahme, Statik und Höhe belegbar gleichwertig sein. Die Berechnungen des Bundesverbands Kompaktmaste haben nicht alle Anforderungen der TenneT berücksichtigt.
Das Leitungsbauprojekt Altheim – St. Peter gehört nicht zu den gesetzlich festgelegten Erdkabel-Pilotprojekten und ist als Freileitung zu errichten (Bundesbedarfsplangesetz). Eine komplette Erdverkabelung von 380-Kilovolt-Wechselstromleitungen ist nach heutigem Stand der Technik nicht möglich. Im Rahmen von gesetzlich festgeschriebenen Pilotprojekten für Teil-Erdverkabelung soll diese Technik weiter erforscht werden.
Die Energieminister des Bundes und der Länder Thüringen, Hessen und Bayern haben ihren politischen Willen bekundet, eine Neuregelung der Erdkabelpilotprojekte gesetzlich durchzusetzen. Um den Netzausbau möglichst bürgerfreundlich und landschaftsschonend zu gestalten, sollen für Projekte, die noch in einer frühen Planungsphase stehen, verstärkt Erdkabellösungen in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig haben die Minister betont, dass dort, wo die Planungen für Vorhaben bereits weit fortgeschritten sind, die Umplanung auf Erdkabel zu mehrjährigen Verzögerungen und damit zu gravierenden Netzengpässen führen würde. Daher gehört das Projekt Altheim – St. Peter mit dem Abzweig Simbach – St. Peter nicht zu den in Betracht zu ziehenden Pilotprojekten. Alle Projektabschnitte befinden sich kurz vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Erschwerend kommt hinzu, dass die bestehende Leitung derzeit dauerhaft an ihrer Kapazitätsgrenze betrieben wird und der Ausbau zur Entlastung des Übertragungsnetzes dringend notwendig ist.
Es gibt in Bayern genauso wie in den anderen Bundesländern (außer in Niedersachsen) keine gesetzlich zwingend einzuhaltenden Mindestabstände von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden. Im Frühjahr 2017 hat die Bayerische Staatsregierung eine neue Richtlinie für Wechselstrom-Freileitungen zum Wohnumfeldschutz in das bayerische Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Der Grundsatz für die so genannten Wohnumfeldpuffer beträgt im Innenbereich (also zum Rand der geschlossenen Ortslage) 400 Meter und zum Außenbereich (also zum Beispiel zu einem Einzelgehöft außerhalb der geschlossenen Ortslage) 200 Meter. Diese Abstände sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern sind ein Abwägungskriterium zwischen allen von der Freileitungstrasse betroffenen Schutzgütern.
TenneT ist noch auf der Suche nach Kompensationsmaßnahmen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den forstrechtlichen, naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich (sog. CEF-Maßnahmen). Einige Kompensationsflächen wurden bereits im Planfeststellungsverfahren beantragt. Zugleich sucht TenneT weitere Flächen, insbesondere Flächen zur Aufforstung und zur Durchführung von CEF-Maßnahmen.
Das Kürzel CEF-Maßnahme steht für „measures that ensure the continued ecological functionality“ und kann mit „Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion“ übersetzt werden. Die gesetzliche Grundlage bildet §44 Abs. 5 i.V.m. §15 Bundesnaturschutzgesetz. Unter CEF-Maßnahmen werden Maßnahmen des Artenschutzes verstanden. Wesentliches Merkmal dieser Maßnahmen ist, dass sie bereits vor Beginn des Eingriffes in direktem räumlichem und funktionalem Zusammenhang zum Eingriff wirksam sein müssen. Aus diesem Grund kann auch von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen gesprochen werden. CEF-Maßnahmen sind so durchzuführen, dass sich die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegenüber dem Voreingriffszustand nicht verschlechtert. Sie sollen die Qualität und Quantität der Lebensstätten betroffener Arten erhalten. TenneT sucht insbesondere Flächen für CEF-Maßnahmen für Reptilien, die Haselmaus oder für Feldlerchen und Kiebitz.
Beim Bau neuer Freileitungen spielen die Bodenverhältnisse eine große Rolle. Baugrunduntersuchungen geben Aufschluss über die vorhandenen Bodenschichten und deren Tragfähigkeit. Freileitungsmasten müssen enormen Trag- und Zugkräften standhalten. Sie stehen im Abstand von durchschnittlich 400 Metern und führen die Leiterseile. Im Höchstspannungsbereich sind sie durchschnittlich ca. 60 Meter, zum Teil bei Waldüberspannung rund 90 Meter hoch. Entsprechend sicher müssen sie im Boden verankert sein. Baugrunduntersuchungen zeigen, wie der Untergrund beschaffen ist. Diese Erkenntnisse sind wichtig, um das optimale Gründungsverfahren für einen Mast zu ermitteln. Eine Baugrunduntersuchung zeigt, wie der Untergrund aufgebaut ist – von den Bodenschichten über die bodenmechanischen Eigenschaften bis hin zur Tragfähigkeit und den Grundwasserverhältnissen. Aus diesen Untersuchungen werden alle nötigen Informationen zur Gründung eines Mastes abgeleitet.
TenneT geht davon aus, dass der Bau der Leitung im Abschnitt 3 bereits im Herbst 2022 beginnen kann. Die gesamte Leitung zwischen Altheim und St. Peter soll bis Herbst 2026 in Betrieb genommen werden.
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