Ostküstenleitung
Immer mehr grüner Strom wird von den Windkraftanlagen im Norden nach Süden und Westen transportiert. In der Region Ostholstein sind schon heute über 800 Megawatt Erzeugungsleistung – allein auf Basis von Windkraft - angeschlossen. Im Zuge der Energiewende wird die Energieeinspeisung noch steigen. Die bestehende Netzinfrastruktur reicht dafür nicht aus. Daher hat TenneT den gesetzlichen Auftrag, an der Ostküste Schleswig-Holsteins vom Kreis Segeberg bis nach Ostholstein eine 380-kV-Höchstspannungsleitung zu planen und zu bauen.
Immer mehr grüner Strom wird von den Windkraftanlagen im Norden nach Süden und Westen transportiert. In der Region Ostholstein sind schon heute über 800 Megawatt Erzeugungsleistung – allein auf Basis von Windkraft - angeschlossen. Im Zuge der Energiewende wird die Energieeinspeisung noch steigen. Die bestehende Netzinfrastruktur reicht dafür nicht aus. Daher hat TenneT den gesetzlichen Auftrag, an der Ostküste Schleswig-Holsteins vom Kreis Segeberg bis nach Ostholstein eine 380-kV-Höchstspannungsleitung zu planen und zu bauen.
- Ostküstenleitung
- 380kV
Über das Projekt
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber hat TenneT den gesetzlichen Auftrag, eine 380-kV-Höchstspannungsleitung von Segeberg bis Ostholstein zu planen und zu realisieren.

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber hat TenneT den gesetzlichen Auftrag, eine 380-kV-Höchstspannungsleitung vom Kreis Segeberg bis Ostholstein zu planen und zu realisieren. Gesetzliche Grundlage für die Höchstspannungsleitung ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 31. Dezember 2015. Im Dezember 2017 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Bedarf für die Ostküstenleitung mit dem Netzentwicklungsplan (NEP) erneut bestätigt. 2015 wurde die Ostküstenleitung als ein Pilotprojekt für Teilerdverkabelung zur Höchstspannungs-Drehstromübertragung eingestuft.
Die 380-kV-Ostküstenleitung
Die neue 380-kV-Ostküstenleitung ist in drei Planungsabschnitte eingeteilt, die in eigenen Genehmigungsverfahren genehmigt werden.
Im ersten Genehmigungsabschnitt Kreis Segeberg – Raum Lübeck wird eine bestehende 220-kV-Leitung durch eine neue 380-kV-Leitung ersetzt. Die neue Leitung wird erheblich mehr Kapazität für grüne Energie bringen als die bestehende 220-kV-Leitung. Damit ist Schleswig-Holstein auf den Ausbau erneuerbarer Energien vorbereitet und bleibt auch zukünftig Vorreiter für erneuerbare Energien. Die Inbetriebnahme des ersten Abschnitts ist für 2025 geplant.
Der Anschluss des Baltic Cables in Siems, Teil des Genehmigungsabschnitts Raum Lübeck – Siems, ermöglicht den Energieaustausch zwischen Schweden und Deutschland. So kann überschüssige Energie aus Deutschland nach Schweden transportiert werden. Umgekehrt kann durch die Verbindung überschüssige Energie aus Schweden zu deutschen Verbrauchern fließen. Der Abschluss der Arbeiten ist für 2026 geplant.
Der Abtransport der Onshore-Windenergie aus der Region Ostholstein wird maßgeblich durch den Neubau des Abschnitts zwischen Göhl und dem Raum Lübeck gewährleistet; die Fertigstellung dieses Teils der Ostküstenleitung soll 2027 erfolgen.
Pilotprojekt für Teilerdverkabelung
Im Zuge der Aktualisierung des Bundesbedarfsplangesetzes 2015 wurde das Projekt als neues Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstromübertragung eingestuft. Damit ergibt sich eine neue gesetzliche Planungsgrundlage und die Ostküstenleitung ist nun als 380-kV-Freileitung mit Teilerdverkabelungsabschnitten geplant. Nach aktuellem Planungsstand sind Erdkabelabschnitte in Henstedt-Ulzburg sowie Kisdorferwohld geplant.
Verfahrensstand
Der Verfahrensstand der 380-kV-Ostküstenleitung.
Am 15. August 2014 vereinbarten die Landesregierung Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holstein Netz AG und TenneT den Bau der neuen Ostküstenleitung. Durch die Einstufung der Ostküstenleitung als Pilotvorhaben für Teilerdverkabelung wurde diese Vereinbarung am 13. Juli 2016 überarbeitet.
Zeitplan
Planung, Bau und Inbetriebnahme der Ostküstenleitung erfolgen abschnittsweise. Die nächsten Schritte sind die jeweiligen Planfeststellungsverfahren der einzelnen drei Abschnitte. Dazu reicht TenneT umfangreiche Unterlagen mit der Detailplanung und allen benötigten Gutachten beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel ein. Am Ende des Verfahrens stehen die Baugenehmigungen in Form von Planfeststellungsbeschlüssen des AfPE. Anschließend beginnen die Bauphasen der jeweiligen Abschnitte.
Abschnitt Kreis Segeberg – Raum Lübeck
Für den Bereich Kreis Segeberg – Raum Lübeck wurde der Antrag auf Planfeststellung am 15. Juni 2020 beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel eingereicht. Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte von 4. Januar bis 3. Februar 2021. Die Einwendungsfrist endete am 03. März 2021. Im März 2022 hat TenneT beim AfPE ein neues Bohr-Verfahren für die Erdkabelunterquerung in Henstedt-Ulzburg beantragt. Die Offenlage erfolgte im Juni 2022. Der Planfeststellungsbeschluss wird 2023 erwartet. Im Oktober 2022 stellte TenneT einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn der Ostküstenleitung für Teile des Abschnitts. Betroffen sind Maßnahmen des Energiewende-Projekts, in denen TenneT die Zustimmungen aller Flächen-Betroffenen zum Bau und Trassenverlauf vorliegen. So können bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erste Baumaßnahmen beginnen. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich 2025.
Abschnitt Raum Lübeck – Siems
Im Abschnitt Lübeck – Siems wurden im zweiten Quartal 2022 die Planfeststellungsunterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Amt für Planfeststellung Energie in Kiel, eingereicht. Die fristgerecht erhobenen Einwendungen werden voraussichtlich im Januar 2023 erörtert. Der Planfeststellungbeschluss wird in 2023 erwartet, die Inbetriebnahme 2026.
Abschnitt Raum Lübeck – Raum Göhl
Die Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung erfolgte im Sommer 2022, die Offenlage der Planunterlagen fand im September 2022 statt. Der Planfeststellungsbeschluss wird 2024 erwartet, die Inbetriebnahme voraussichtlich 2027.
Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für die Genehmigung von Stromleitungen.
Das Planfeststellungsverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für die Genehmigung von Stromleitungen. Es gibt Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich am Planungsprozess zu beteiligen.
Verantwortlich für das Verfahren und somit die Genehmigung der Ostküstenleitung ist das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).
Hier finden Sie den Link zur Offenlage der Planfeststellungsunterlagen des Amtes für Planfeststellung Energie Kiel für den Abschnitt Kreis Segeberg - Raum Lübeck, den Abschnitt Raum Lübeck – Siems sowie den Abschnitt Raum Lübeck – Raum Göhl der 380-kV-Ostküstenleitung.
Beteiligungsmöglichkeiten im Planfeststellungsverfahren
Die Unterlagen werden im Planfeststellungsverfahren im Internet unter folgendem Link veröffentlicht. Parallel dazu werden diese in den betroffenen Ämtern entlang der Trasse öffentlich ausgelegt. In den Beteiligungsverfahren können Betroffene Einwendungen schriftlich einbringen. Als sogenannte Träger öffentlicher Belange werden z.B. Städte und Gemeinden und Verbände (z.B. Naturschutz) immer einbezogen.
Parallel zu den Offenlagen durch das Amt für Planfeststellung Energie stellt TenneT den Trassenverlauf in allen Details auf Infomärkten in der Region vor. Zusätzlich gibt TenneT bei den Infoangeboten Hilfestellungen für die Einreichung von Einwendungen. Diese müssen während der Einwendungsfrist des Planfeststellungsverfahrens beim AfPE eingereicht werden. Der genaue Trassenverlauf kann auch nach Auslage der Planfeststellungsunterlagen eingesehen werden. Dafür stellt TenneT detaillierte Karten zum Download auf der Projektwebsite bereit.
Planfeststellungsverfahren
Für die Planung und Genehmigung einer Stromtrasse gibt es in Deutschland einen festen Ablauf. Zunächst wird unter Einbezug der Öffentlichkeit ein Vorzugskorridor ermittelt. Das ist jene räumliche Variante, die unter Abwägung aller Belange den konfliktärmsten Korridor darstellt. Anschließend kann mit der Planung der Trasse im Bereich dieses Korridors begonnen werden.
Dabei sind bestehende Siedlungen und Einzelhäuser ebenso zu berücksichtigen wie Umwelt- und Sozialbelange, technische Aspekte, Privateigentum und die Wirtschaftlichkeit des möglichen Trassenverlaufs. Die daraus entstehenden Planfeststellungsunterlagen werden bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel, eingereicht.
Das AfPE prüft die Unterlagen und veranlasst anschließend deren öffentliche Auslegung. In diesem Zeitraum haben Privatpersonen sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen einzureichen. Diese werden im Rahmen von sogenannten Erörterungsterminen mit dem Vorhabenträger TenneT besprochen. Je nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen werden diese in eine Planänderung aufgenommen. Je nach Umfang der Änderungen werden die Planfeststellungsunterlagen dann eventuell erneut ausgelegt. Im Nachgang folgt ein weiterer Erörterungstermin, bei dem die überarbeitete Planung nochmals öffentlich diskutiert wird. Daraufhin setzt sich die Planfeststellungsbehörde mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen auseinander.
Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, also der Genehmigung des Vorhabens.
Planfeststellung der Ostküstenleitung
Trassenverlauf
Hier finden Sie alle Informationen zum Trassenverlauf der 380-kV-Ostküstenleitung.
Auf einer Länge von rund 120 Kilometern soll die neue Stromleitung vom Kreis Segeberg über Lübeck bis nach Göhl in Ostholstein führen. Im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinde- und Kreisverwaltungen wurde der Trassenverlauf geplant. Die Prüfung möglicher Erdkabelabschnitte erfolgte in allen drei Abschnitten. Der Großteil der 380-kV-Ostküstenleitung wird als Freileitung geplant.
Planungen Kreis Segeberg – Raum Lübeck
Für den Bereich Kreis Segeberg – Raum Lübeck wurde der Antrag auf Planfeststellung am 15. Juni 2020 beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel eingereicht. Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte von 4. Januar bis 3. Februar 2021. Die Einwendungsfrist endete am 03. März 2021. Im März 2022 hat TenneT beim AfPE ein neues Bohr-Verfahren für die Erdkabelunterquerung in Henstedt-Ulzburg beantragt. Die Offenlage erfolgte im Juni 2022. Der Planfeststellungsbeschluss wird 2023 erwartet. Am 15. Dezember 2022 genehmigte das Amt für Planfeststellung Energie in Kiel den vorzeitigen Baubeginn für Teile des Abschnitts. Betroffen sind Maßnahmen des Energiewende-Projekts, in denen TenneT die Zustimmungen aller Flächen-Betroffenen zum Bau und Trassenverlauf vorliegen. Somit können nun bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erste Baumaßnahmen beginnen. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich 2025.
Planungen Raum Lübeck – Siems
Im Abschnitt Lübeck – Siems wurden im zweiten Quartal 2022 die Planfeststellungsunterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Amt für Planfeststellung Energie in Kiel, eingereicht. Die fristgerecht erhobenen Einwendungen werden voraussichtlich im Januar 2023 erörtert. Der Planfeststellungbeschluss wird in 2023 erwartet, die Inbetriebnahme 2026.
Planungen Raum Lübeck – Raum Göhl
Die Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung erfolgte im Sommer 2022, die Offenlage der Planunterlagen fand im September 2022 statt. Der Planfeststellungsbeschluss wird 2024 erwartet, die Inbetriebnahme voraussichtlich 2027.
Ostküstenleitung - FAQs
Häufig gestellte Fragen zur Ostküstenleitung
Als zuständige Bundesbehörde entwickelt die Bundesnetzagentur gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern alle zwei Jahre einen Netzentwicklungsplan. Dadurch wird der erforderliche Netzausbau für das gesamte Bundesgebiet ermittelt. Stuft die Bundesnetzagentur ein Vorhaben als notwendig ein, so erhält der zuständige Netzbetreiber den Planungsauftrag. Die notwendigen Vorhaben aus dem Netzentwicklungsplan werden turnusmäßig in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen und damit durch den Deutschen Bundestag bestätigt.
Weitere Informationen zum Netzentwicklungsplan und zum Bundesbedarfsplangesetz finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de.
Kreis Segeberg – Raum Lübeck:
Im ersten Abschnitt wurden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren am 15. Juni 2020 eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss ergeht voraussichtlich 2023, die Inbetriebnahme soll 2025 erfolgen.
Raum Lübeck – Siems
Im zweiten Abschnitt wurde das Genehmigungsverfahren im April 2022 vom Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel eröffnet. Der Planfeststellungsbeschluss wird 2023 erwartet, die Inbetriebnahme ist 2026 vorgesehen.
Raum Lübeck – Raum Göhl
Im dritten Abschnitt wurde das Genehmigungsverfahren im 3. Quartal 2022 eröffnet. Der Planfeststellungsbeschluss folgt voraussichtlich 2024, die Inbetriebnahme 2027.
Immer größere Strommengen müssen von Nord nach Süd transportiert werden. Die geplante Ostküstenleitung wird eine maximale Übertragungskapazität von 4.000 Ampere je Stromkreis aufweisen. Die höhere Übertragungsleistung der 380-kV-Leitung wird nicht nur zum Anschluss von Windkraftanlagen benötigt. An der Ostküstenleitung gibt es Umspannwerke (UW), die mit dem unterlagerten Verteilnetz verbunden sind. Sie sind wichtige Netznotenpunkte für die Stromversorgung. Zudem wird über den zweiten Abschnitt Raum Lübeck – Siems das Baltic Cable angeschlossen, das dem europäischen Energieaustausch dient.
Informationen zum Trassenverlauf finden Sie im Abschnitt Trassenverlauf. Dort finden Sie auch Übersichts- und Detailkarten, die die geplante Ostküstenleitung detailliert darstellen.
TenneT muss bei der Planung des Verlaufs einer Stromtrasse eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigen. Mensch und Natur, aber auch Technik und Wirtschaftlichkeit spielen eine Rolle. Die Berücksichtigung des einen Aspekts geht dabei häufig zulasten eines anderen. Wo eine Stromtrasse verläuft, ist daher immer eine komplexe Abwägung der verschiedenen örtlichen Gegebenheiten. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass der Verlauf nicht willkürlich festgelegt und alle Teilaspekte berücksichtigt werden.
Die Abwägung des Verlaufs der Ostküstenleitung wird in den Genehmigungsunterlagen auf mehreren hundert Seiten detailliert erläutert und ist ein wichtiger Teil der Genehmigungsverfahren.
Bei der Ostküstenleitung handelt es sich um eine Wechselstromleitung. Wechselstromvorhaben sind vorrangig als Freileitung zu planen und dürfen nur in Ausnahmefällen (bei Pilotprojekten im Rahmen bestimmter Kriterien) erdverkabelt werden, da die Kabeltechnik in der 380-kV-Spannungsebene noch nicht Stand der Technik ist.
Die Kriterien gem. § 4 Abs. 2 BBPIG, nach denen die Verlegung als Erdkabel infrage kommt, lauten wie folgt:
- Unterschreitung Siedlungsabstände – 400 Meter zu Wohngebäuden im Innenbereich
- Unterschreitung Siedlungsabstände – 200 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich
- Artenschutzrechtliche Ausnahmetatbestände gem. § 44 BNatSchG
- Gebietsschutzrechtliche Ausnahmetatbestände gem. § 34 BNatSchG
- Querung einer Bundeswasserstraße mit mindestens 300 Meter Breite
Zudem müssen Teilerdverkabelungsabschnitte technisch-wirtschaftlich effizient sein.
TenneT prüft im Zuge der Planungen, ob entlang der abgewogenen Trasse die Auslösekriterien und die technisch-wirtschaftliche Effizienz gegeben sind. Diese Prüfung wird auch in der Planfeststellungsunterlage offengelegt.
Eine Freileitung hat eine Lebensdauererwartung von ca. 80 bis 100 Jahren, abhängig von Standort und Wartung. Erdkabel sind nahezu wartungsfrei, allerdings liegt die Lebensdauererwartung eines Kabels bei nur ca. 40 Jahren.
Für die bauliche Umsetzung der Ostküstenleitung ist in der Regel der sogenannte Donaumast in Stahlgitterbauweise vorgesehen. Es handelt sich hierbei um den aktuellen Standardmast. Er ist 50 bis 60 Meter hoch und ca. 30 Meter breit. In besonders sensiblen Gebieten, in denen eine geringere Masthöhe erforderlich ist (z. B. bei Vogelzug), ist der Einsatz von Einebenenmasten möglich. Diese sind 40 bis 50 Meter hoch und ca. 40 Meter breit. In eng begrenzten Teilbereichen kann auch ein Mitnahme- oder Mischgestängemast verwendet werden. Dieser ist mit 60 bis 70 Metern deutlich höher, ermöglicht jedoch die Mitführung einer weiteren Stromleitung, wie beispielsweise einer 110-kV-Leitung. So kann vermieden werden, dass zwei Stromleitungen nah beieinander stehen.
Für die notwendige Übertragungsleistung wären mehrere 110-kV-Leitungen notwendig. Eine einzelne 380-kV-Leitung ist daher die nachhaltigere Alternative. So wird weniger Eigentum beansprucht und die Umwelt weniger belastet als durch mehrere 110-kV-Leitungen.
Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit geprüft und kommt in der Bestätigung des Netzentwicklungsplans Strom 2019 (Zieljahr 2030) zu folgendem Ergebnis:
„Aufgrund des prognostizierten starken Anstiegs erneuerbarer Energien im östlichen Teil Schleswig-Holsteins sind die bestehende 110-kV-Netzstruktur und die vorhandenen Transformatoren nicht mehr ausreichend, um die Energie abtransportieren zu können. Die Ertüchtigung der 110-kV-Netzstruktur ist aufgrund der erwarteten Prognose nicht mehr bedarfsgerecht und nicht zukunftsorientiert.“
(NEP 2030, Version 2019, 2. Entwurf, Teil 2 (Anhang) Aktualisierung Januar)
Für die Planung und Genehmigung der 380-kV-Ostküstenleitung wurde zunächst unter Einbeziehung der Öffentlichkeit ein Vorzugskorridor ermittelt. Anschließend konnte mit der Planung der Trasse im Bereich des Korridors begonnen werden. Dabei werden zahlreiche Kriterien berücksichtigt und gegeneinander abgewogen (siehe Frage fünf: „Auf welcher Bewertungsgrundlage wurde sich für den Trassenverlauf entschieden?“).
Die daraus entstandenen Planfeststellungsunterlagen werden bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel, eingereicht. Das AfPE prüft die Unterlagen und veranlasst anschließend deren öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Im Zuge der Offenlage haben Privatpersonen sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen einzureichen. Diese werden im Rahmen von sogenannten Erörterungsterminen noch einmal vor der Genehmigungsbehörde mit TenneT detailliert betrachtet. Je nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen werden diese in eine Planänderung aufgenommen und je nach Umfang der Änderungen werden die Planunterlagen gegebenenfalls erneut ausgelegt. Bei umfangreichen Änderungen folgt im Nachgang ein weiterer Erörterungstermin, bei dem die überarbeitete Planung nochmals öffentlich diskutiert wird.
Sobald aus Sicht der Behörde alle relevanten Einwände abgearbeitet wurden, wird der Planfeststellungsbeschluss verfasst. Er hat sogenannte Konzentrationswirkung und ist die Baugenehmigung für das Vorhaben. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich.
Im ersten Genehmigungsabschnitt Kreis Segeberg – Raum Lübeck hat das Beteiligungsverfahren bereits stattgefunden und die Einwendungen wurden erörtert. Im Abschnitt Raum Lübeck – Siems hat das Beteiligungsverfahren ebenfalls bereits stattgefunden, die Erörterungen sind für Januar 2023 geplant.
In Abschnitt Raum Lübeck – Raum Göhl läuft das Beteiligungsverfahren im September 2022. Darüber hinaus kann es im Zuge von Planänderungen zu weiteren Beteiligungsverfahren kommen. Die Genehmigungsbehörde und TenneT werden frühzeitig über die Verfahren informieren.
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