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NordWestLink

Der NordWestLink transportiert künftig den grünen Strom der Onshore-Windenergie in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Offshore in der Nordsee nach Baden-Württemberg. Er sorgt damit für sichere, stabile und nachhaltige Stromversorgung.


Region
Niedersachsen
Projektart
Neubau
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • Nennleistung 2 GW
  • NordWestLink
  • Gleichstrom
  • Erdkabel
NordWestLink Header_DC41

Über das Projekt

Der NordWestLink transportiert künftig Windenergie aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen nach Baden-Württemberg und ermöglicht es so, mehr grünen Strom in unser Netz einzuspeisen.

Durch Onshore-Windenergie in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen sowie durch Offshore-Windleistung in der Nordsee ergibt sich ein bedeutender Erzeugungsüberschuss aus der Region. Der NordWestLink transportiert künftig diese grüne Energie bis nach Baden-Württemberg und bei Bedarf über den OstWestLink weiter bis nach Sachsen. Damit ist der NordWestLink ein zentraler Baustein im Energienetz von morgen und ermöglicht es, mehr grüne Energie in unser Stromnetz einzuspeisen. Das ist essenziell für eine sichere, stabile und nachhaltige Stromversorgung auch in Zukunft. 

Der NordWestLink ist eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Erdkabel geplant. Die eingesetzte Gleichstromtechnologie ermöglicht einen verlustarmen Transport von elektrischer Energie über weite Strecken. Die Leitung verbindet den Suchraum Alfstedt im nördlichen Landkreis Rotenburg (Wümme) mit dem Suchraum Obrigheim im Neckar-Odenwald-Kreis. 

Im Suchraum Alfstedt und Obrigheim ist jeweils eine Gleichstrom-Konverterstation mit einer Kapazität von 2 GW vorgesehen. Der NordWestLink, der OstWestLink und SuedWestLink werden sich in der Region Hannover treffen und dort durch ein Gleichstrom-Drehkreuz miteinander verknüpft. Zusammen bilden damit diese Leitungen den Grundstein für ein vermaschtes und damit bedarfsgerechtes Gleichstromnetz in Deutschland. 

NordWestLink wird von zwei Vorhabenträgern realisiert. TenneT und TransnetBW haben sich das Gesamtvorhaben horizontal aufgeteilt. TenneT ist für den nördlichen Trassenabschnitt und den Konverter im Suchraum Alfstedt zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter im Suchraum Obrigheim.

Zahlen, Daten, Fakten

  • HGÜ-Leitung
  • Erdkabel
  • 607 km Luftlinie

Zahlen, Daten, Fakten

  • 5 Mio. Haushalte
  • 2 GW Nennleistung
  • 2 Vorhabenträger

Bedarf

Der NordWestLink ist für die Energiewende entscheidend. Er sorgt für eine sichere, stabile und nachhaltige Stromversorgung.

Wie alle Infrastrukturprojekte muss auch der Bau des NordWestLinks geprüft und durch eine Fachbehörde genehmigt werden. Da der NordWestLink durch drei Bundesländer führt, ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Genehmigung zuständig. Bevor der genaue Trassenverlauf feststeht und die Leitung gebaut werden kann, durchläuft das Vorhaben bei der BNetzA ein zweistufiges Genehmigungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG): die Bundesfachplanung und das Planfeststellungsverfahren.

Der NordWestLink wurde im Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 (2023) erstmalig identifiziert.

  • Schritte

  • Das Präferenzraumverfahren: Suche nach einem Korridor

    Das Präferenzraumverfahren: Suche nach einem Korridor

    Für neue Leitungsprojekte, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, hat der Gesetzgeber 2022 ein verschlanktes Genehmigungsverfahren beschlossen, das beim NordWestLink angewendet wird. In diesem ersten Genehmigungsschritt entwickelt die Bundesnetzagentur einen Präferenzraum zwischen den beiden Endpunkten des NordWestLinks (im Suchraum Alfstedt und Suchraum Obrigheim). Der Präferenzraum ist ein 5 bis 10 Kilometer breiter Streifen zwischen beiden Netzverknüpfungspunkten, in dem später die Leitung von den Vorhabenträgern gesucht und geplant wird.

  • Das Planfeststellungsverfahren: Suche nach konkretem Verlauf

    Nach Festlegung des Präferenzraums folgt der zweite Schritt, das Planfeststellungsverfahren, in dem der Präferenzraum vertieft untersucht wird. Für diesen zweiten Schritt obliegt es TenneT als Vorhabenträger, die Planungen entsprechend den Vorgaben weiterzuentwickeln und die Unterlagen aufzubereiten, die im Rahmen des formellen Verfahrens von der BNetzA überprüft werden. Bürgerinnen und Bürger, Politik, Behörden und Träger öffentlicher Belange haben zahlreiche Möglichkeiten, sich informell und formell an der Planung zu beteiligen. Am Ende der Planfeststellung entscheidet die BNetzA nach Abwägung aller eingebrachten Anliegen über den grundstücksgenauen Verlauf der neuen Leitung.

  • Nach Genehmigung: Bau und Inbetriebnahme

    Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens kann der NordWestLink gebaut werden. Danach folgt abschließend die Inbetriebnahme.

Kontakt

Jasmin Kaese

Jasmin Kaese

Referentin für Bürgerbeteiligung
Christoph Klapproth

Christoph Klapproth

Referent für Bürgerbeteiligung