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Conneforde – Sottrum

Wir ersetzen die Leitung zwischen Conneforde und Sottrum durch eine neue 380-kV-Leitung. Damit machen wir das Übertragungsnetz fit für die Zukunft.


Region
Niedersachsen
Projektart
Ersatzneubau
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • Conneforde – Sottrum
  • 380kV
Landscape Northern Germany Conneforde Power Line

Über das Projekt

Eine Stromautobahn für die Energiewende

Conneforde-Sottrum Karte

 

 

 

 

Nirgendwo wird mehr Strom aus Windkraft erzeugt als an den Küstenregionen Niedersachsens. Wir machen das Übertragungsnetz fit, damit es die steigenden Mengen erneuerbarer Energien auch künftig stabil und sicher transportieren kann. Denn der Strom wird in den Industrie- und Ballungsräumen Süddeutschlands dringend benötigt.

Die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Conneforde und Sottrum ist nicht für die prognostizierten Energiemengen ausgelegt. Deshalb errichten wir einen Ersatzneubau auf 380-kV-Ebene.

Das Projekt im Überblick

  • Gesetzliche Grundlage:

    • Projekt P119 mit Maßnahmen M90 und M535 im Netzentwicklungsplan 2035 (2021)

    • Vorhaben Nr. 56 Bundesbedarfsplangesetz

  • Bedarf: Netzverstärkung/Netzausbau

  • Maßnahmen:

    • Ersatzneubau von zwei 380-kV-Stromkreisen mit je 4.000 Ampere

    • Neubau einer 380-kV-Schaltanlage zur Multiterminalanbindung im Suchraum Ovelgönne, Rastede, Westerstede, Wiefelstede (NordWestHub)

    • Erweiterung der Schaltanlage Elsfleth/West und des Umspannwerks Conneforde

    • Neubau eines Umspannwerks in Verbindung mit dem Multiterminal-Hub NordWestHub

  • Länge der Bestandsleitung: rund 100 Kilometer

  • Anzahl der Masten der Bestandsleitung: 270

  • Aktueller Stand: Vorplanung

  • Geplante Inbetriebnahme: 2031

TenneT im Dialog in Niedersachsen

https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-09/Dialog%20Niedersachsen.JPG

Zahlen, Daten

  • 102 km Länge
  • 270 Masten

Fakten

  • Aktueller Stand: Vorbereitung Genehmigungsverfahren
  • Netzverstärkung/Netzausbau

Aktuelles

Für den Abschnitt Elsfleth/West – Sottrum sind wir Ende Juni ins Raumordnungsverfahren gestartet. Die vollständigen Unterlagen stehen ab sofort im Internet zur Verfügung (www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-coso). Betroffene Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände werden von der Raumordnungsbehörde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Auch Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Planungshinweise bis zum 11. September 2023 an das ArL Lüneburg zu senden (E-Mail: rov-coso@arl-lg.niedersachsen.de; Postanschrift: ArL Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg).

Wir erstellen für den Leitungsabschnitt Conneforde – Elsfleth/West die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Dafür werden ab Anfang Oktober 2023 Baugrunduntersuchungen entlang des Leitungsverlaufs durchgeführt. Um die Eignung der Zuwegungen für die dafür notwendigen Baumaschinen zu prüfen, werden zudem Lastplattendruckversuche unternommen. Um Rückschlüsse auf den Wasserandrang und den Pegel des Grundwassers zu erhalten, werden an verschiedenen Standorten Grundwassermessstellen eingerichtet.

Die Baugrunduntersuchungen beginnen am 04.10.2023 und dauern voraussichtlich bis zum 03.05.2024 an. Der genaue zeitliche Ablauf hängt von äußeren Umständen ab, beispielsweise den örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt.

Das Kartenmaterial mit den Bohrpunkten finden Sie unterhalb der aktuellen Meldungen.

Infostand für den Abschnitt Elsfleth/West - Sottrum in Bremen-Lesum

An der Lesumer Kirche, 08:00-13:00 Uhr

Conneforde-Sottrum Projektatlas

Interaktive Karte

Wie bin ich vom Leitungsbauvorhaben betroffen? Wo stehen die Masten? Verläuft die neue Leitung möglicherweise über eines meiner Grundstücke? Anhand der digitalen Karte lässt sich der geplante Leitungsverlauf nachvollziehen.

Zur Karte

380 kV für ein stabiles Übertragungsnetz

Für die Herausforderungen der Energiewende muss die rund 100 Kilometer lange 220-kV-Leitung aus den 1960er Jahren erneuert werden.

Wir ersetzen die Leitung zwischen Conneforde und Sottrum durch eine neue 380-kV-Leitung. Bei dem Projekt handelt es sich um einen Ersatzneubau: Wir verfolgen dabei das Ziel, den Verlauf der neuen Leitung grundsätzlich an der bestehenden Trasse zu orientieren. Von Conneforde spannt sie sich nach Elsfleth und quert die Weser bei Bremen-Farge. Sie verläuft weiter in Richtung Osten über Bremen bis nach Sottrum. Wenn möglich, werden alternative Trassenverläufe entwickelt, wo es zu Konflikten mit Wohnbebauung oder schützenswerten Naturräumen kommt.

Die neue Leitung muss an bestehende Infrastruktur anschließen. Dafür werden das Umspannwerk Conneforde und die Schaltanlage in Elsfleth/West erweitert. Dazwischen errichten wir im Suchraum Ovelgönne und Rastede ein Umspannwerk zur Multiterminal-Anbindung und in Huntorf einen 380/220-kV-Transformator neu. In Bremen entsteht ein neues Umspannwerk für die regionale Versorgung. Im Raum Sottrum suchen wir nach einem Standort für ein neues Umspannwerk mit zwei 380/110-kV-Transformatoren.

Im Anschluss an die Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die Bestandstrasse zurückgebaut.

Warum ist die Leitung Conneforde – Sottrum so wichtig für die Energiewende?

Der Anteil an erneuerbaren Energien im deutschen Stromnetz steigt. Die niedersächsische Küstenregion ist Spitzenreiter in Sachen Windenergie, mit steigender Tendenz. Für das Übertragungsnetz bedeutet dies jedoch eine zunehmende Belastung. So kann die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Conneforde und Sottrum diese Mengen an Strom nicht mehr abführen. Deshalb ersetzen wir die Leitung durch eine neue 380-kV-Leitung – für ein sicheres und stabiles Stromnetz in Deutschland.

 

Ein Projekt, zwei Abschnitte

Nach der Bestätigung des Projekts durch die Bundesnetzagentur haben im Frühjahr 2021 die Vorplanungen begonnen. Die Antragskonferenzen zum Raumordnungsverfahren (ROV) mit den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems und Lüneburg fanden im März 2022 statt. Im Mai 2022 hat uns das ArL Weser-Ems den Verzicht auf ein ROV für den Abschnitt von Conneforde bis Elsfleth/West mitgeteilt. Dadurch ergibt sich für das Projekt eine Aufteilung in zwei Maßnahmen bzw. Leitungsabschnitte, die einen unterschiedlichen Verfahrensstand aufweisen.

Abschnitt 1: Conneforde – Elsfleth/West

Der westliche Leitungsabschnitt vom Umspannwerk Conneforde bis zur Schaltanlage Elsfleth/West (mit dem Abzweig nach Huntorf) ist rund 32 Kilometer lang. Auf der gesamten Strecke wird die bestehende Leitung durch einen Neubau ersetzt.

Das ArL Weser-Ems verzichtet für diesen Abschnitt auf ein ROV, weil sich alle Projektbeteiligten bereits auf eine Vorzugstrasse einigen konnten.

Conneforde-Sottrum Karte Abschnitt Conneforde-ElsflethWest Huntorf

In diesem Abschnitt wird auch nach einem Standort für ein neues Umspannwerk gesucht. Die Suchräume befinden sich in den Gemeinden Ovelgönne und Rastede. Das Umspannwerk wird in einen Multiterminal-Hub integriert: Off- und Onshore-Leitungen, Gleich- und Wechselstrom, Erdkabel und Freileitungen kommen in dieser innovativen Anlage zusammen und werden verbunden. Mehr dazu finden Sie auf unserem digitalen Infomarkt.

Darüber hinaus wird auch die Schaltanlage Elsfleth/West erweitert, um die neue 380-kV-Leitung dort anschließen zu können. Von hier wird auch die bestehende 220-kV-Leitung nach Huntorf durch eine 380- kV-Leitung ersetzt. In Huntorf stellen wir 380/110-kV-Transformator auf. Diese Anlage schließt das dortige kombinierte Druckluftspeicher- und Gasturbinenkraftwerk an das Übertragungsnetz an.

Der Verzicht auf ein ROV hat den Projektabschnitt zeitlich mit großen Schritten vorangebracht: Bereits im Jahr 2024 soll das Planfeststellungsverfahren starten. Mit dem Baurecht in Form des Planfeststellungsbeschlusses rechnen wir im Jahr 2026. Noch im gleichen Jahr sollen dann die Bauarbeiten beginnen. Nach rund zwei Jahren Bauzeit kann der Abschnitt dann 2028 in Betrieb gehen.

  • Maßnahme M90 Conneforde – Elsfleth/West

  • 2021

    2021

    Projektstart: Beginn der Vorplanungen

  • 2024

    Einleitung Planfeststellungsverfahren

  • 2026

    Planfeststellungsbeschluss erhalten / Beginn der Bauarbeiten

  • 2028

    Geplante Inbetriebnahme des Leitungsabschnitts

Abschnitt 2: Elsfleth/West – Sottrum

Der östliche Leitungsabschnitt verläuft auf rund 68 Kilometer Länge von Elsfleth/West bis nach Sottrum und befindet sich derzeit im ROV. Für diesen Abschnitt werden zwei große Verlaufsvarianten geprüft.

Die sogenannte Nordalternative überquert ab der Schaltanlage Elsfleth/West die Weser bei Bremen-Farge. Die Leitung zweigt nördlich von Farge in Richtung Osterholz ab und verläuft über Lilienthal bis nach Sottrum. Bei Ritterhude zweigt sie für die Anbindung an das Umspannwerk ab und folgt eng gebündelt der geplanten Bundesstraße (B) 74neu. Der Standort des geplanten Umspannwerks Blockland/Neu (Arbeitstitel) wäre bei dieser Alternative auf einer Fläche an der Autobahn (A) 27, Abfahrt Bremen-Industriehäfen. Wiederum entlang der B 74neu läuft die Leitung dann zurück in den Bestandskorridor.“

Die Südalternative verläuft hingegen südlich der Weser. Östlich von Elsfleth biegt die Leitung ab und spannt sich durch die Gemarkungen der Gemeinden Berne und Lemwerder. Die Querung der Weser erfolgt hier auf Höhe der Ochtum-Mündung. Auf der gegenüberliegenden Uferseite, am östlichen Rand des Werderlandes, prüfen wir derzeit eine geeignete Fläche für das neue Umspannwerk. Sollte der Bau hier erfolgen, würde unsere Leitung in enger Bündelung mit bereits bestehenden 110-kV-Leitungen entlang der Bundesautobahn 281 und weiter an der geplanten Bundestraße 74neu nach Norden geführt. Bei Ritterhude schließt sie wieder an den Bestandsverlauf an und läuft in Richtung Lilienthal und Sottrum.

Diese südliche Alternative hat sich im Zuge der Planungen als Vorzugsalternative erwiesen. Die Raumwiderstände, gerade im südlichen Bereich der Gemeinden Berne und Lemwerder, sind geringer. Die Südalternative bietet zudem die Möglichkeit, mit bestehender oder geplanter Infrastruktur bündeln zu können. Gemeinsame Verläufe mit dem TenneT-Ersatzneubau Elsfleth/West – Ganderkesee, der A 281 und der geplanten B 74neu erfüllen das Bündelungsgebot bei Leitungsvorhaben.

Auch in der Samtgemeinde Sottrum suchen wir nach einem Standort für ein neues Umspannwerk. Der Ausbau der Übertragungsnetze in der Region resultiert in einem Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten, den das bestehende Umspannwerk nicht mehr bedienen kann. Die Anlage kann am Standort nicht erweitert werden. Aber auch aus Gründen der Versorgungssicherheit ist es sinnvoll, diese kritische Infrastruktur räumlich zu entkoppeln. Derzeit werden vier verschiedene Potenzialstandorte geprüft. Mehr dazu finden Sie auf unserem digitalen Infomarkt.

Der Leitungsabschnitt Elsfleth/West – Sottrum befindet sich derzeit im ROV: Im Juni 2023 haben wir die Unterlagen beim ArL Lüneburg eingereicht. Wir erwarten die Landesplanerische Feststellung für 2024. Wie das Verfahren abläuft und welche Beteiligungsmöglichkeiten Sie haben, erläutern wir Ihnen in unserem virtuellen Infomarkt. Die Ergebnisse werden in die weitere Planung eingearbeitet und vertieft, sodass voraussichtlich 2026 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird. Mit dem Planfeststellungsbeschluss und dem Baubeginn rechnet das Projekt im Jahr 2028. Die Inbetriebnahme des Abschnitts und damit der gesamten Leitung könnte dann im Jahr 2031 erfolgen.

Conneforde-Sottrum Karte Abschnitt 2
  • Maßnahme M535 Elsfleth/West – Sottrum

  • 2021

    2021

    Projektstart: Beginn der Vorplanungen

  • 2023

    Beginn des Raumordnungsverfahren

  • 2024

    Landesplanerische Feststellung

  • 2026

    Beginn des Planfeststellungsverfahren

  • 2028

    Baubeginn

  • 2031

    Inbetriebnahme

Häufig gestellte Fragen

Für das Raumordnungsverfahren wird zunächst eine Raumwiderstandsanalyse erstellt. Dabei werden für die Trassenführung Planungseinschränkungen unter Besiedlungs- und Umweltaspekten identifiziert und klassifiziert. Nach Abschluss des Verfahrens verbleiben mögliche Trassenkorridore, die vertiefend untersucht werden. Aus dem Variantenvergleich wird sich eine Vorzugsvariante für das Plangenehmigungsverfahren ergeben.

Als Ersatzneubau wird die Leitung als Freileitung geplant, die sich am Verlauf der bestehenden Trasse orientiert. Die Planung und der Bau der neuen Leitung als Freileitung ist zudem auch im Bundesbedarfsplangesetz festgelegt und somit gesetzlich vorgeschrieben. Die vorhandene 220-kV-Leitung wird nach Inbetriebnahme der neuen Leitung zurückgebaut.

Da die neue Leitung ein Ersatzneubau ist, haben wir das Ziel, sie grundsätzlich dem Verlauf der vorhandenen 220-kV-Leitung von Conneforde über Rastede bis zur Weserquerung bei Elsfleth anzupassen. Von dort geht die Leitung weiter in Richtung Osten über Bremen bis nach Sottrum.

Die Masten der bestehenden Leitung stammen teilweise noch aus den 1960er- bzw. 1970er-Jahren. Sie sind für das das Gewicht der stärkeren 380-kV-Leitungen nicht ausgelegt.

Zudem müssten wir die bestehende Leitung abschalten, um die Leitungen zu tauschen. Die Strommengen können wir jedoch nicht umleiten, da die umliegenden Trassen sie nicht aufnehmen können. Die bestehende 220-kV-Leitung kann daher erst abgeschaltet werden, wenn der Ersatzneubau fertiggestellt wurde.

Für die Energiewende muss das Stromnetz deutlich erweitert und verstärkt werden. Das gilt auch für die dazugehörige Infrastruktur wie die Umspannwerke. Sie sind Netzknoten des Übertragungsnetzes und verbinden diese Stromautobahnen mit dem 110-kV-Verteilnetz, den Bundes- und Landstraßen der Energienetze. Diese wiederum leiten den Strom in die Regionen und speisen vor Ort produzierten Strom zur überregionalen Nutzung ein. Das bereits bestehende Umspannwerk in Sottrum kann zusätzliche Kapazitäten, ausgelöst durch den Netzausbau, nicht mehr aufnehmen. Einer Erweiterung am bestehenden Standort sind damit platztechnische Grenzen gesetzt. Aber auch aus sicherheitstechnischen Überlegungen und damit aus Gründen der Versorgungssicherheit ist es sinnvoll, diese kritische Infrastruktur räumlich zu entkoppeln. Das berücksichtigt die Festlegung im Netzentwicklungsplan und als gesetzliche Grundlage der Bundesbedarfsplan. So entwickelt die Region Sottrum ihre überregionale Bedeutung für die Energieverteilung weiter, mit dem vorhandenen Umspannwerk, angebunden an die 380-kV-Leitung Stade – Landesbergen, und dem neuen Umspannwerk mit dem Stromdrehkreuz der 380-kV-Leitungen Conneforde – Sottrum und der Elbe-Lippe-Leitung. Dieses Stromdrehkreuz transportiert Offshore-Windenergie aus dem Nord-Westen der Region Conneforde in den Nord-Süd-Korridor der Elbe-Lippe-Leitung und dient damit der Weiterleitung in die Verbrauchszentren im Süden und Westen Deutschlands.

Wir haben den Auftrag, die bestehende Anlage am Abzweig Blockland näher an den Verbrauchsschwerpunkt Bremen zu verlagern. Das reduziert die Länge der unterlagerten Stromtrassen und erlaubt eine bessere Anbindung des Großraums Bremen an das Stromnetz.

Wir haben für die Anlage einen geeigneten Standort an der Bundesautobahn 27, nahe der Abfahrt Industriehäfen ausgemacht. Das Gelände befindet sich neben der ehemaligen Justizvollzugsanstalt. An dieser Stelle könnte das neue Umspannwerk mit der Autobahn gebündelt werden. Naturräume und Wohngebiete blieben unbelastet. Bestehende unterlagerte Leitungen könnten teilweise zurückgebaut werden. Dadurch würde die Region zusätzlich entlastet.

Wir prüfen jedoch weiterhin verschiedene Standorte und Anbindungsmöglichkeiten ergebnisoffen.

In den Gemeinden Ovelgönne und Rastede suchen wir einen geeigneten Standort für ein Umspannwerk zur Anbindung an einen Multiterminal-Hub: Offshore-Leitungen von den Windkraftanlagen in der Nordsee werden hier mit dem landseitigen Netz verbunden.

Das Projekt muss einen Standort finden, der den Ansprüchen von gleich mehreren Vorhaben Rechnung trägt: Im Rahmen der Raumwiderstandsanalyse haben wir verschiedene Flächen in den Gemeinden Ovelgönne, Rastede, Wiefelstede und Westerstede betrachtet. Aufgrund der Realisierung des Projekts als Ersatzneubau lagen die Suchräume im Umfeld der Bestandsleitung. Dabei mussten neben der eigenen Wechselstrom-Leitung die Anbindungsmöglichkeiten von zwei Offshore-Leitungen sowie eines Gleichstrom-Projekts von Amprion berücksichtigt werden.

Es wird eine zusätzliche 380-kV-Leitung aus Conneforde in Elsfleth/West angeschlossen, um die im Norden produzierte Windenergie in den Süden zu transportieren. Um die zwei Stromkreise der Leitung anzuschließen, sind weitere Schaltfelder nötig.

Zwei mögliche Alternativen kommen für die Querung der Weser in Betracht. Bei der so genannten Nordalternative, die dem bestehenden Verlauf von der Schaltanlage Elsfleth/West über Bremen-Farge und Osterholz-Scharmbeck und über Lilienthal bis Sottrum folgen würde, bliebe die Querung bei Bremen-Farge bestehen.

Die Südalternative verläuft hingegen südlich der Weser. Östlich von Elsfleth biegt die Leitung ab und spannt sich durch die Gemarkungen der Gemeinden Berne und Lemwerder. Die Querung der Weser erfolgt hier auf Höhe der Ochtum-Mündung. Auf der gegenüberliegenden Uferseite, am östlichen Rand des Werderlandes, prüfen wir derzeit eine geeignete Fläche für ein neues Umspannwerk (Arbeitstitel Blockland/Neu). Sollte der Bau hier erfolgen, würde unsere Leitung in enger Bündelung mit bereits bestehenden 110-kV-Leitungen entlang der Bundesautobahn 281 und weiter an der geplanten Bundestraße 74neu nach Norden geführt. Bei Ritterhude schließt sie wieder an den Bestandsverlauf an und läuft in Richtung Lilienthal und Sottrum.

Diese südliche Alternative hat sich im Zuge der Planungen als Vorzugsalternative erwiesen. Die Raumwiderstände, gerade im südlichen Bereich der Gemeinden Berne und Lemwerder, sind geringer. Die Südalternative bietet zudem die Möglichkeit, mit bestehender oder geplanter Infrastruktur bündeln zu können. Gemeinsame Verläufe mit dem TenneT-Ersatzneubau Elsfleth/West – Ganderkesee, der A 281 und der geplanten B 74neu erfüllen das Bündelungsgebot bei Leitungsvorhaben.

Das Raumordnungsverfahren (kurz ROV) ist der erste formelle Verfahrensschritt. In diesem Verfahren prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob die von uns vorgeschlagenen Trassenalternativen mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen, ob der Netzausbau Ausnahmen von diesen Zielen und Grundsätzen erfordert oder ob Änderungen an den weiteren Planungen nötig sind.

Das Raumordnungsverfahren beginnt formal mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde. Die vollständigen Unterlagen werden öffentlich für die Dauer eines Monats ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Fachbehörden, Kommunen, Landkreise, Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg um Stellungnahmen und Hinweise gebeten. Auch die Öffentlichkeit kann sich an dem Verfahren beteiligen.

Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens gibt die Raumordnungsbehörde eine landesplanerische Feststellung für die eingereichten Trassenalternativen ab. Auf dieser Basis wird dann im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren der konkrete Trassenverlauf mit Maststandorten festgelegt.

Die landesplanerische Feststellung ist rechtlich nicht verbindlich, hat aber den Charakter eines Gutachtens und fließt in die Planungen des Planfeststellungsverfahrens ein.

TenneT hat die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren eingereicht. Damit begann das Verfahren am 28. Juni 2023. Die zuständige Raumordnungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, prüft die Planungen von TenneT auf die Verträglichkeit mit räumlichen Zwangspunkten und die Auswirkungen des Energiewendeprojekts auf Mensch und Natur.

Zunächst stellt das ArL die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen fest. Anschließend werden die Planungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das ArL veröffentlicht die Unterlagen auf seiner Internetseite unter www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-coso . Ergänzend liegen die Unterlagen in ausgedruckter Form beim ArL und bei der Stadt Bremen vom 7. Juli bis 7. August öffentlich aus.

Parallel läuft auch die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen: Bis zum 11. September können Behörden, Kommunen, TöB und Privatpersonen ihre formellen Stellungnahmen einreichen:

  • per Mail: rov-coso@arl-lg.niedersachsen.de
  • per Post: Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
  • zur Niederschrift: Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Herr Weding, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg

    Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Service Center Bau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Im nachfolgenden Erörterungstermin werden zusammen mit dem ArL, den beteiligten Behörden, Kommunen, TöB und Verbänden die eingereichten Hinweise und Stellungnahmen ausgewertet. Im Anschluss spricht die Raumordnungsbehörde dann die Landesplanerische Feststellung aus. Sie fasst das Ergebnis des Verfahrens zusammen und enthält Maßgaben für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte.

Für die endgültige Genehmigung des Leitungsbauvorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren (PFV) notwendig. In diesem Verfahren wird über den genauen Verlauf der neuen Leitung entschieden. Dafür werden die Planungen bis ins Detail ausgearbeitet und mit exakten Maststandorten, Baustelleneinrichtungsflächen, Angaben zur Zuwegung und zu Kompensationsflächen und vielem mehr versehen.

Nach Einreichung werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Neben Trägern öffentlicher Belange haben im Planfeststellungsverfahren auch Bürgerinnen und Bürger als Privatpersonen die Möglichkeit, formal Einwendungen abzugeben, die von der Vorhabenträgerin erwidert und bei abschließenden Erörterungsterminen diskutiert werden.

Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, der die genaue Trassenführung festlegt, inklusive Maststandorte. Der Beschluss entspricht der Baugenehmigung.

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Maximilian Rühl

Maximilian Rühl

Referent für Bürgerbeteiligung