Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell
Die 380-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Grafenrheinfeld im Landkreis Schweinfurt und Kupferzell im Landkreis Schwäbisch Hall ist eine Versorgungs- und Transitleitung, die seit Anfang der 1980er Jahre in Betrieb ist. TenneT ist für den rund 50 km langen Abschnitt zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen (Gaukönigshofen) verantwortlich, weshalb die Netzverstärkung auch als Rittershausen – Grafenrheinfeld bezeichnet wird. Ab Rittershausen bis Kupferzell liegt die Projektverantwortung beim Netzbetreiber TransnetBW.
Die 380-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Grafenrheinfeld im Landkreis Schweinfurt und Kupferzell im Landkreis Schwäbisch Hall ist eine Versorgungs- und Transitleitung, die seit Anfang der 1980er Jahre in Betrieb ist. TenneT ist für den rund 50 km langen Abschnitt zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen (Gaukönigshofen) verantwortlich, weshalb die Netzverstärkung auch als Rittershausen – Grafenrheinfeld bezeichnet wird. Ab Rittershausen bis Kupferzell liegt die Projektverantwortung beim Netzbetreiber TransnetBW.
- Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell
- 380kV
Über das Projekt
Um die wichtige Versorgungs- und Transitleitung an die Anforderungen der Energiewende anzupassen, wird die Bestandsleitung um einen dritten Stromkreis erweitert.
Verfahrensstand
Seit 2020 ist das Planfeststellungverfahren für unseren Abschnitt bei der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde eröffnet.
Die Verstärkung der Leitung Grafenrheinfeld-Kupferzell ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Da die Leitung die Ländergrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg kreuzt, ist die Bundesnetzagentur für das Genehmigungsverfahren zuständig.
TenneT begleitet das gesamte Genehmigungsverfahren mit informellen Beteiligungs- und Informationsangeboten.
Meilensteine
2019
Im Jahr 2019 hat TenneT mit den ersten Vorplanungen zum Projekt begonnen. Die Bundesfachplanung ist aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit entfallen.
2020
Im Februar 2020 wurde das Planfeststellungsverfahren offiziell bei der Bundesnetzagentur mit dem Antrag auf Planfeststellung (§19 NABEG) eröffnet. Grundlage ist ein vorgeschlagener Trassenkorridor sowie Angaben zu (technischen) Alternativen. Beides wurde im Untersuchungsrahmen im Juli 2020 festgelegt (§20 NABEG).
Im Anschluss begann die Erarbeitung der Planungsunterlagen.
Ende 2022
Die Einreichung des Plans und der Unterlagen (§21 NABEG) bei der Bundesnetzagentur erfolgt bis Ende 2022.
Anschließend werden die Planungsunterlagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach §22 NABEG veröffentlicht. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Projekt an die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur (BNetzA), zu richten.
Ab 2023
Im nächsten Schritt werden die eingegangenen Stellungnahmen durch die Vorhabenträgerin bearbeitet. Im Rahmen eines Erörterungstermins (§22 NABEG) erhalten die Einwender die Möglichkeit, die Stellungnahme der Behörde zu erläutern.
Ein Planfeststellungsbeschluss (§24 NABEG) und damit Baurecht könnte demnach im Laufe des Jahres 2023 erfolgen. Die Baumaßnahmen werden daran anschließend beginnen.
Beteiligung
Wir halten Sie stehts auf dem neusten Stand der Planung. Sollten sich Ihre Kontaktdaten oder Eigentums-, und Pachtverhältnisse ändern können Sie uns das hier mitteilen.
Nach einer ersten Informationsrunde im Herbst 2019 wurden im Mai 2022 alle Eigentümer über deren Grundstücke die Leitung führt, zu persönlichen Gesprächen eingeladen. Entlang der Trasse fanden dann Ende Mai und Anfang Juni 2022 weit über hundert Einzelgespräche statt, in deren Verlauf sich die Eigentümer und Bewirtschafter über die Netzverstärkung informieren konnten.
Bei der Entscheidung für den finalen Leitungsverlauf sollen alle Anliegen der betroffenen Bürger, Fachbehörden oder Verbände berücksichtigt werden. Nach Eröffnung des formellen Verfahrens wird es eine formelle Beteiligungsphase im Rahmen des Planfeststellungsverfahren (§22 NABEG) geben. In diesem vorgegebenen Zeitraum kann jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, zum Planungsvorschlag eine Stellungnahme bei der BNetzA einreichen.
Nach Ablauf der Einwandsfrist lädt die BNetzA alle, die eine Stellungnahme eingereicht haben, zu einem sogenannten Erörterungstermin ein (§ 22 NABEG). Dort werden alle eingereichten Anliegen mit der Vorhabenträgerin und der BNetzA diskutiert.
Selbstverständlich werden alle betroffenen Eigentümer nach Abschluss des Verfahrens von TenneT und den dann beauftragten Baufirmen kontaktiert, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
Ändern Sie sowohl Ihre Kontaktdaten als auch Ihre Informationen zu Eigentums- und Pachtverhältnissen.
Formular zur Änderung von Eigentums- und Pachtverhältnissen.