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SuedOstLink

SuedOstLink ist eine geplante Gleichstrom-Erdkabelleitung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn nahe Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern und Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt mit dem Netzverknüpfungspunkt ISAR nahe Landshut in Bayern.


Region
Bayern
Projektart
Neubau
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • SuedOstLink
  • 525 kV
Windpark Norddeutschland North Germay.jpg

Über das Projekt

SuedOstLink Abschnitte

Der SuedOstLink soll in erster Linie Strom aus Erneuerbaren Energien von Nord- und Ostdeutschland nach Bayern transportieren. Dies ist einerseits nötig, weil im Süden Schritt für Schritt große konventionelle Kraftwerke vom Netz gehen. Andererseits soll Deutschland im Zuge der Energiewende bis 2050 überwiegend mit Strom aus regenerativen Quellen versorgt werden. 

Von Klein Rogahn bis zur Landesgrenze Thüringen-Bayern verantwortet der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz die Leitung. In Bayern planen und bauen wir von TenneT die Erdkabelleitung von Münchenreuth im Landkreis Hof bis zum Netzverknüpfungspunkt ISAR im Landkreis Landshut. Dafür unterteilen wir die Leitung in einzelne Abschnitte: C1 (Münchenreuth bis Marktredwitz), C2 (Marktredwitz bis Pfreimd), D1 (Pfreimd bis Nittenau), D2 (Nittenau bis Pfatter), D3a (Pfatter bis A92 bei ISAR) und D3b (Konverterbereich ISAR)

 
SuedLink Abschnitte Header

Digitale Karte (WebGIS)

Hier geht es zum webbasierten Planungstool WebGIS.

WebGIS
https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-07/SuedOstLink%20Projektfilm.JPG

Genehmigungsverfahren

Hier erfahren Sie mehr über das Genehmigungsverfahren.

Bevor die Bauarbeiten für das Gleichstrom-Erdkabel beginnen können, wird der Trassenverlauf in einem zweistufigen Genehmigungsverfahren ermittelt, der sogenannten Bundesfachplanung und dem Planfeststellungsverfahren. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die Genehmigungsbehörde für das Projekt SuedOstLink ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Für den SuedOstLink wurde die Bundesfachplanung (Festlegung des 1.000 Meter breiten Trassenkorridors) im Abschnitt C am 18. Dezember 2019 und für den Abschnitt D am 14. Februar 2020 abgeschlossen. SuedOstLink durchläuft aktuell das Planfeststellungsverfahren, indem der genaue Trassenverlauf geplant wird. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens entscheidet die BNetzA nach Abwägung aller eingebrachten Anliegen über die konkrete Trassenführung des neuen Erdkabels.

Das Verfahren

Im Planfeststellungsverfahren erfolgt die Feinplanung für die Erdkabelleitung SuedOstLink: Dazu gehören der genaue Verlauf der Trasse ebenso wie Orte für Bauwege und Baustellen. Die Genehmigung der bayerischen Abschnitte von SuedOstLink erfolgt in jeweils eigenständigen Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsverfahren wurden mit den Anträgen nach § 19 NABEG eröffnet, die wir bei der BNetzA eingereicht haben. Bei öffentlichen Antragskonferenzen werden die Anträge mit Bürgern und Fachbehörden diskutiert.

Nachdem die BNetzA alle Anliegen und Belange abgewogen und die Ergebnisse der Antragskonferenz ausgewertet hat, übermittelt sie uns den Untersuchungsrahmen (gemäß § 20 (3) NABEG). Ähnlich wie in einem Hausaufgabenheft ist darin beschrieben, welche Untersuchungen und Gutachten wir für die weiteren Planungen vertiefen müssen, um unsere Vorschlagstrasse zu erarbeiten.

Wenn wir den Planungsraum ganz genau untersucht haben, legen wir der BNetzA unseren Vorschlag für den aus unserer Sicht verträglichsten Leitungsverlauf vor. In den Unterlagen nach § 21 NABEG beschreiben wir detailliert, wie wir unseren Vorschlag begründen und warum wir überzeugt sind, dass unser Vorschlag der verträglichste Erdkabelverlauf ist.

Unser Vorschlag wird veröffentlicht und von der BNetzA genau geprüft. Bei der Entscheidung für den finalen Leitungsverlauf sollen alle Anliegen der betroffenen Bürger, Fachbehörden oder Verbände berücksichtigt werden. Deshalb kann jede Person deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, zu unserem Vorschlag eine Stellungnahme bei der BNetzA einreichen. Dann lädt die BNetzA alle, die eine Stellungnahme eingereicht haben, zu einem Erörterungstermin ein (§ 22 NABEG). Dort werden alle eingereichten Anliegen mit uns und der BNetzA diskutiert.

Es werden die Auswirkungen des Netzausbaus auf Mensch und Natur untersucht. Die Prüfung erfolgt viel detaillierter als in den vorherigen Planungsschritte (§ 23 NABEG).

Nach eingängiger Prüfung aller Planfeststellungsunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung aller Belange gibt die BNetzA einen Planfeststellungsbeschluss aus (§ 24 NABEG). Das ist die Erlaubnis für den Baubeginn.

https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-07/SuedOstLink%20Vorhaben%205-5a%20Video%20Image.JPG
Ausstellungsraum in Wörth a.d. Donau

Erdkabelinformationszentren

Sie möchten mehr zur Erdkabelleitung SuedOstLink erfahren? Sie haben konkrete Fragen zum finalen Trassenverlauf, zur Technik oder zum Bau? Dann kommen Sie vorbei auf ein persönliches Gespräch in eines unserer beiden Erdkabelinfozentren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und den direkten Austausch mit Ihnen!

Anmeldung

Fragen zum Projekt

zur HGÜ-Verbindung von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Bayern (SuedOstLink)

Wir von TenneT sind Vorhabenträger für den bayerischen Abschnitt von SuedOstLink – von Münchenreuth bei Hof bis zum Netzverknüpfungspunkt ISAR bei Landshut. Der Projektpartner 50Hertz verantwortet den nördlichen Teil der Gleichstromverbindung von der bayerischen Landesgrenze bis nach Wolmirstedt bei Magdeburg (Vorhaben 5) und bis nach Klein Rogahn (Vorhaben 5a)

Als zentrales Netzausbauprojekt für die Energiewende ist SuedOstLink unter den Nummern 5 und 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) rechtsverbindlich festgeschrieben. Im BBPlG sind alle Leitungsprojekte verzeichnet, die für eine sichere Stromversorgung unverzichtbar sind. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen und aktualisieren es mindestens alle drei Jahre. Den Bedarf für Vorhaben 5 haben sie seit 2015 immer wieder bestätigt. Mit der Novelle des BBPlG Anfang des Jahres 2021 wurde neben dem Vorhaben 5 zusätzlich das Vorhaben 5a gesetzlich verankert. Nach unseren Planungen sollen sich die Trassenverläufe der beiden Vorhaben in Bayern grundsätzlich gleichen. Deshalb planen wir beide Vorhaben als SuedOstLink parallel zueinander.

Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) werden die einzelnen Schritte für das Planungs- und Genehmigungsverfahren für SuedOstLink vorgegeben. Dieses gliedert sich in zwei Teile: die Bundesfachplanung und das Planfeststellungsverfahren. Zuerst wurde in der Bundesfachplanung ein 1.000 Meter breiter Korridor festgelegt, in dem die zukünftige Erdkabelleitung liegen wird. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren wird innerhalb des Korridors der genaue Verlauf der Erdkabelleitung grundstücksscharf bestimmt.

SuedOstLink befindet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren. Die Einreichungen der Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG erfolgten für alle Abschnitte insgesamt bis Ende September 2023.

Nein, die Bundesnetzagentur hat mit dem Abschluss der Bundesfachplanung einen für die Planung verbindlichen Trassenkorridor festgelegt.

Während des Betriebs der Leitung muss ein Schutzstreifen frei von Bebauung und tiefwurzelnden Gehölzen bleiben. Der Schutzstreifen ist der Bereich direkt oberhalb der Erdkabel und hat eine Breite von etwa 16 Metern. Der Schutzstreifen wird als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Beim Bau des SuedOstLink wird vorübergehend ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von ca. 45 Metern benötigt. Teile dieses Arbeitsstreifens sind Lagerflächen für den Erdaushub, Baustraßen und die Kabelgräben.

Wir haben aus der Bürgerbeteiligung über 1.500 Einzelhinweise von Privatpersonen und Trägern öffentlicher Belange aus der Planungsregion erhalten. Planungsrelevante Hinweise haben wir bereits vor dem Antrag auf Bundesfachplanung im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung berücksichtigt. Aber auch während der Planungen der Vorzugstrasse wurden Hinweise stetig aufgenommen.

Der SuedOstLink wird mit einer Spannung von 525 Kilovolt realisiert. Es werden vier Kabel in zwei Kabelgräben verlegt. Das Vorhaben 5 überträgt 2 Gigawatt, dass Vorhabe 5a zusätzliche 2 Gigawatt.

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegten Mindestabstände von Gleichstrom-Erdkabelleitungen zu einem Wohngebäude. Jedoch werden die Abstände im Sinne des Gemeinwohls so weit wie möglich optimiert. Die Vermeidung der Kreuzung von Siedlungsgebieten ist einer der höchsten Planungsgrundsätze bei SuedOstLink.

Schutz und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinflüssen regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Abstände von Hochspannungsleitungen werden seit 1996 durch die Grenzwerte für Lärm, die in der Technischen Anlage der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) zum Schutz gegen Lärm festgelegt sind, und durch die Grenzwerte der 26. BImSchV für elektrische und magnetische Felder bestimmt. Diese Grenzwerte halten wir sowohl in der Bauphase als auch beim Betrieb einer Leitung in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet ein.

Wo Strom fließt, gibt es auch elektrische und magnetische Felder – also auch bei Gleichstromleitungen. Der Gesetzgeber hat für Stromleitungen Grenzwerte in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt. Alle Stromleitungen von uns werden so geplant, errichtet und betrieben, dass die vorhandenen gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Bei SuedOstLink wird das elektrische Feld durch den Kabelmantel zudem vollständig abgeschirmt.

Als Gleichstromleitung erzeugt SuedOstLink ein magnetisches Gleichfeld mit maximal 250 Mikrotesla direkt über dem Trassenbereich. Es verringert sich aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Feldern mit Entfernung von der Trassenachse sehr rasch. Der Grenzwert für das magnetische Gleichfeld liegt bei 500 Mikrotesla, die geplante Gleichstromverbindung unterschreitet diesen Wert also deutlich. Auswirkungen der magnetischen Gleichfelder auf den Menschen sind daher nicht zu erwarten. 

Das Projekt SuedOstLink wird in Bayern vollständig als Erdkabel ausgeführt. Um eine verlässliche Nutzung von SuedOstLink sicherzustellen, muss aber jederzeit eine schnelle Fehlerortung gewährleistet sein. Deshalb sind vereinzelt oberirdische Lichtwellenleiterzwischenstationen und Kabelabschnittsstationen nötig. Linkboxen können sowohl ober- als auch unterirdisch verlegt werden. Diese Bauten werden mit möglichst geringer Auswirkung auf Menschen und Natur in die vorhandene Infrastruktur eingefügt und in den regionalen Gewerbegebieten und Verkehrsnetzen geplant. Zudem sind am Netzverknüpfungspunkt ISAR zwei Konverter erforderlich, die Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln.

Unter CEF-Maßnahmen versteht man vorgezogene Artenschutzmaßnahmen. Die Abkürzung CEF leitet sich dabei aus der englischen Bezeichnung continuous ecological functionality-measures ab. Es handelt sich also um Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion. Sie sind im Bereich des Artenschutzes angesiedelt und werden auch vorgezogene Ausgleichmaßnahmen genannt. Jede einzelne CEF-Maßnahme ist dabei genau auf die jeweilige Tier- und Pflanzenart zugeschnitten, um den von unseren Baumaßnahmen betroffenen Tierindividuen einen Ersatzlebensraum zur Verfügung zu stellen. Besonderes Augenmerk liegt allerdings auf den als besonders schützenswert eingestuften Arten.

Projektnews

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Kontakt

Benjamin Mignon

Benjamin Mignon

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt C1
Torsten Grampp

Torsten Grampp

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt C2
Johannes Prechtl

Johannes Prechtl

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt D1 & D2
Dr. Ahmed Nasser

Dr. Nasser Ahmed

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt D3b
Fabian Herbst

Fabian Herbst

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt D3a

SuedOstLink - gefördert von der Europäischen Union

Nicht nur Deutschland, sondern auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten stehen vor der Aufgabe, das Stromnetz so zu modernisieren und auszubauen, dass der Übergang ins Zeitalter der erneuerbaren Energien gelingt. Das Netzausbau-Projekt SuedOstLink zählt zu den größten Energieinfrastrukturvorhaben in Europa und ist von der EU bereits als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (englisch: project of common interest, PCI) eingestuft. Das Projekt SuedOstLink wird während des Planungszeitraums von der Europäischen Kommission unterstützt. Dies dient einer erschwinglicheren und sicheren Energieversorgung der Verbraucher. 
Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission.

SuedostLink Logo Kofinanzierung

SuedOstLink wird von der Fazilität "Connecting Europe" der Europäischen Union kofinanziert