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Oberbachern-Ottenhofen Flächenmanagement

Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten und Entschädigungen – Grundstücksnutzung beim Leitungsbau

Die Verstärkung der Stromleitung Oberbachern-Ottenhofen ist im Bundesbedarfsplangesetz festgelegt. Als zuständiger Netzbetreiber ist TenneT verpflichtet, die Leitung zu erneuern. Dafür braucht TenneT auch Flächen, die Privateigentum von Anliegerinnen und Anliegern oder juristischen Personen sind. Bei der Planung lautet die Devise so wenig Fläche wie möglich einzunehmen und die Interessen der Eigentümer zu berücksichtigen. Rechte und Pflichten der Netzbetreiber sind dabei im NABEG 2.0 klar gesetzlich geregelt.

Faustregel „Es kommt drauf an“

Welche Ansprüche Betroffene haben, wenn ihre Flächen genutzt werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Üblicherweise geht es zunächst um die Frage, wie lange das Grundstück genutzt wird. Man spricht von Nutzungsarten: Es gibt die temporäre Nutzung, z. B. für Baustelleneinrichtungsflächen oder Provisorien, und die dauerhafte Nutzung, darunter fallen etwa Maststandorte und Flächen, die von der neuen Leitung überspannt werden.

Wichtig zu wissen: TenneT erwirbt für den Bau neuer Leitungen nur in seltenen Ausnahmefällen das Eigentum an Flächen Dritter. Im Normalfall ist lediglich die Eintragung von bestimmten Nutzungsrechten, sogenannten „Dienstbarkeiten“, im Grundbuch nötig. Damit wird sichergestellt, dass die Flächen, auf denen neue Masten errichtet werden, für den Bau und später für Instandhaltung und Reparaturen betreten werden dürfen.

So wird die Entschädigung berechnet

Für die Flächen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer dauerhaft nicht mehr nutzen können oder die dauerhaft durch eine Dienstbarkeit beschränkt werden, wird eine einmalige Entschädigung gezahlt. Das gilt insbesondere für die Standorte der neuen Masten. Die konkrete Entschädigungssumme wird auf Grundlage eines sogenannten „pauschalisierten Verkehrswerts“ berechnet. Verkehrswert meint den geschätzten Marktwert einer Fläche, der von sachverständigen Gutachtern ermittelt wird. Auf dieser Basis schließt TenneT mit Vertretern der Eigentümerinnen und Eigentümer in der Region Rahmenvereinbarungen ab, um gleiche Konditionen für alle sicherzustellen. In der Mehrzahl der Fälle ist der Bauernverband hierfür erster Ansprechpartner.

Die hier beschriebenen Fälle können nur einen knappen Überblick geben über die möglichen Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit Netzausbauprojekten. Hinzu kommen noch zahlreiche Sonderfälle und Ergänzungen, wie etwa Aufwandsentschädigungen für den Gang zum Notar oder Beschleunigungszuschläge für besonders schnelle Einigungen.

Weitere Infos zum Thema Grundstücksnutzung und Entschädigung finden Sie hier.