Fokus: Verfahren
Kein Infrastrukturprojekt ohne offizielles Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung. Alle Informationen um das Thema Verfahren finden Sie hier.
Kein Infrastrukturprojekt ohne offizielles Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung. Alle Informationen um das Thema Verfahren finden Sie hier.
- Wilhelmshaven 2 – Conneforde
![Wilhelmshaven-Conneforde 2 Cover Image](/_next/image?url=https%3A%2F%2Ftennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com%2Fdefault%2F2022-09%2FWiCo%2520Bild.jpg&w=3840&q=75)
Das Genehmigungsverfahren für Netzausbauprojekte auf der Höchstspannungsebene gliedert sich grundsätzlich in zwei Schritte. Im ersten Schritt wird im Regelfall ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, die eigentliche Baugenehmigung wird im zweiten Schritt im sogenannten Planfeststellungsverfahren erteilt. Dabei werden die Planungen Schritt für Schritt konkreter und detaillierter. Für die Menschen in der Region bestehen mit zunehmender Konkretisierung mehr Möglichkeiten, sich in die Planungen einzubringen.
Für unsere Projekt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL-WE) entschieden, dass kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist. Dazu hatte die Behörde zunächst eine Antragskonferenz durchgeführt. Auf Basis der von uns eingereichten Unterlagen sowie der schriftlich bei der Behörde eingegangenen Äußerungen, begründet das ArL am 13. Oktober 2022 die Entscheidung zum ROV-Verzicht damit, dass ein Raumordnungsverfahren keine neuen Ergebnisse und Erkenntnisse hervorbringen würde oder kein konfliktärmerer Trassenkorridor identifiziert werden könne. Das ArL-WE hält zudem fest, dass der dringend erforderliche Netzausbau mit dem unmittelbaren Einstieg in das Planfeststellungsverfahren beschleunigt wird.
![Wilhelmshaven2-Conneforde Verfahren ROV-Verzicht](https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-11/Wilhelmshaven2-Conneforde%20Verfahren%20ROV-Verzicht.jpg)
Der bei der Antragskonferenz vorgestellte Vorzugskorridor ist das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen zu folgenden Schutzgütern, also per Definition allem, was aufgrund seines ideellen oder materiellen Wertes vor Schaden bewahrt werden soll:
-Mensch und Siedlung
-Natur und Landschaft
-Wasser und Boden
-Sonstige Belange
Der Vorzugskorridor bildet die Grundlage für unsere weiteren Planungen.
![Wilhelmshaven2-Conneforde Karte Vorzugsvariante](https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2024-06/A225_G475_24-018_WiCo2_V12.jpg)
Nächster Schritt: Planfeststellungsverfahren
Für das weitere Verfahren bedeutet der ROV-Verzicht, dass wir schon jetzt mit der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens beginnen können. In diesem Verfahrensschritt konkretisiert sich der Verlauf der beiden neuen Leitungen durch die genaue Festlegung der Maststandorte. So entsteht frühzeitig Planungssicherheit für die Menschen in der Region. Der ROV-Verzicht ermöglicht es uns, dass wir uns bereits frühzeitig besonders mit herausfordernden Trassenabschnitten befassen und eine bestmögliche Leitungsführung im Sinne der Beteiligten entwickeln können. Außerdem können Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen frühzeitig in die Planungen für den Bau und Betrieb der neuen Leitung einbezogen werden. Für das Planfeststellungsverfahren ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig. Das Verfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss, der den Bau der neuen Leitung genehmigt.
Wie geht es weiter?
Nachfolgend geben wir Ihnen gerne einen Überblick über die bisherigen und die weiteren Verfahrensschritte und Projektmeilensteine. Zur genauen Erläuterung steht Ihnen auch gerne unsere Bürgerreferentin, Marlene Böger, zur Seite.
Zeitstrahl
Beauftragung durch den Gesetzgeber
Der Übertragungsnetzbetreiber hat TenneT wird durch den Gesetzgeber beauftragt, das Projekt Wilhelmshaven2 - Conneforde umzusetzen. Grundlage dafür ist der Bundesbedarfsplan, indem das Projekt als Vorhaben Nr. 73 aufgeführt ist. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben zuvor im Netzentwicklungsplan 2030 (2019) als Projekt P175 bestätigt.
2021: Projektstart
Mit dem Projektstart beginnt der gleichzeitig der frühzeitige Dialog.
Juni 2022: Antragskonferenz
Das Oldenburger Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL-WE) lädt zur Antragskonferenz ein. Hier nehmen neben dem ArL-WE und TenneT auch Träger öffentlicher Belange wie Vertreter von Gemeinden und Fachbehörden sowie Umweltschutzverbände teil.
Oktober 2022: Entscheidung des ArL-WE für ROV-Verzicht
Nach der Antragskonferenz hat die zuständige Behörde, das ArL-WE bekanntgegeben, dass kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist.
Eröffnung Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren wird der genaue Leitungsverlauf festgelegt. Auch hier werden die kommunalen Behörden, Umweltschutzorganisationen und Verbände wie auch Bürgerinnen und Bürger um ihre Stellungnahmen gebeten. Zuständig für dieses Verfahren ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Hannover.
Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses
Der Planfeststellungsbeschluss legt den genauen Standort der Maste und die Bauwege zu den Baustellen fest. Sobald der Beschluss wirksam wird, beginnt der Bau.
Beginn der Bauarbeiten
Die Bauarbeiten beginnen mit dem symbolischen Spatenstich.
Inbetriebnahme
Wir nehmen die beiden Leitungsabschnitte und das neue Umspannwerk Wilhelmshaven2 feierlich in Betrieb.
Rückbau
Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme der neuen Leitung wird südlich des Umspannwerks Fedderwarden die 220-kV-Bestandsleitung zurückgebaut.
Kontakt
![Marlene Böger](/_next/image?url=https%3A%2F%2Ftennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com%2Fdefault%2F2022-09%2FMarlene%2520B%25C3%25B6ger.jpg&w=3840&q=75)