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Erdkabelverlegung

SuedLink und SuedOstLink: Bauernverbände einigen sich mit TenneT und TransnetBW auf Rahmenvereinbarungen zu Entschädigungen

Lesezeit
2 Minuten

Letzte Aktualisierung
22.12.2022

Corporate

  • Vereinbarung ist Grundlage für die Entschädigung aller von SuedLink und SuedOstLink betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Erfolgreiche Einigung nach über zwei Jahren konstruktiver Verhandlungen

 

Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen, bayerischen, niedersächsischen und thüringischen Bauernverbände sowie der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben Rahmenvereinbarungen zu den Erdkabelprojekten SuedLink und SuedOstLink unterschrieben. Die Vereinbarungen sehen Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitungen betroffen sind. Mit der Einigung sind weitere Voraussetzungen geschaffen, damit ab 2028 über SuedLink und ab 2027 für das erste Vorhaben 5 über SuedOstLink Strom transportiert werden kann.

Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW müssen sich das Recht zur Nutzung der vom Leitungsverlauf betroffenen Grundstücke sichern und die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die bewirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte nach rechtlichen Maßstäben entschädigen.

 

Zwei intensive Verhandlungsjahre

TenneT und TransnetBW haben sich mehr als zwei Jahre intensiv mit den zuständigen Vertretern der Landesbauernverbände ausgetauscht, um sich auf einen einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Interessensausgleich zu einigen.

Wie wegweisend das heutige Ergebnis ist, betont Tim Meyerjürgens, Mitglied der Geschäftsführung von TenneT: „Verbindungen wie SuedLink und SuedOstLink bilden das Rückgrat der Energiewende, um die Versorgung mit Strom sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten. Dabei müssen berechtigte Belange angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören ganz besonders die Interessen der Landwirte. Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden. Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter zwar hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben.”

Dr. Werner Götz, Vorsitzer der Geschäftsführung des SuedLink-Projektpartners TransnetBW, beschreibt das Spannungsfeld, in dem die Rahmenvereinbarung entstanden ist: „Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen. Denn uns ist klar – wir sind und bleiben mit SuedLink Gast auf fremdem Eigentum.“

Die circa 700 km lange SuedLink-Verbindung wird von TenneT und TransnetBW realisiert und verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer. Der etwa 758 Kilometer lange SuedOstLink ist ein Vorhaben von TenneT und 50Hertz und besteht aus den Vorhaben 5 und Vorhaben 5a. Er verläuft von den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn, westlich von Schwerin, und Wolmirstedt bei Magdeburg zum Netzverknüpfungspunkte ISAR bei Landshut. Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Flächenbewirtschafter unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft, die von SuedLink oder den bayerischen Teil von SuedOstLink betroffen sind. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor.

Kontakt

Mathias Fischer

Mathias Fischer

Pressesprecher – Netzausbau Onshore Nord & Offshore, Sektorenkopplung, Energiepolitik und Industriestrategie Nord, Finanzthemen, Flexibilität & Innovationen