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Wichtiger Meilenstein erreicht: Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt Altheim – Isar eingereicht

Beim Netzausbauprojekt Isar-Altheim haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht: Für den ersten Abschnitt Altheim – Isar konnten wir die Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung von Niederbayern als zuständige Behörde einreichen.

Lesezeit
1 Minuten

Letzte Aktualisierung
20.3.2024

Im November 2023 war das Projektteam von Isar-Altheim noch einmal in Essenbach vor Ort, um die Trasse für den ersten Abschnitt (Altheim – Isar), die TenneT in das Verfahren einbringt, der Öffentlichkeit, den Behörden und natürlich den Eigentümerinnen und Eigentümern vorzustellen. Diese Antragstrasse wurde in den letzten Wochen qualitätsgesichert und nun bei der zukünftigen verfahrensführenden Behörde – der Regierung von Niederbayern – eingereicht. In den nächsten Monaten wird die Vollständigkeit durch die Behörde geprüft. Anschließend kann das Planfeststellungsverfahren beginnen.

Der Einreichung der Unterlagen ist in den letzten beiden Jahren ein umfangreicher Planungs- und Prüfungsprozess vorausgegangen. Dabei war TenneT die Beteiligung der Menschen aus der Region von Anfang an wichtig. Unter anderem waren die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, von Verbänden und Vereinen, Fachbehörden sowie lokalen Interessensgemeinschaften, Bürgerinitiativen und Infrastrukturträgern zu vier Runden Tischen eingeladen. Außerdem hat TenneT mehrere Infomärkte angeboten, um die Bürgerinnen und Bürger aus der Region über das Projekt zu informieren. Mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern hat TenneT zudem mehrere persönliche Gespräche geführt. Aus all diesen Veranstaltungen und Gesprächen hat TenneT Hinweise aufgenommen, die geprüft und soweit wie möglich in die Planung aufgenommen wurden.

Die so entwickelte Antragstrasse liegt nun der zuständigen Behörde vor. Nach Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens und nach Veröffentlichung der Unterlagen können alle Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu unserer Planung im Rahmen der formellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Dabei kann es sich um Einwendungen, aber auch um befürwortende Stellungnahmen zur eingereichten Planung handeln. Den Zeitpunkt der Auslegung und die damit verbundenen Fristen legt die verfahrensführende Behörde fest. Sobald es so weit ist, werden wir Sie unter anderem hier darüber informieren.

Schauen Sie deshalb gerne auch in Zukunft auf unserem Blog vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!