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Eingrünung UW Mehringen

PFA 5: Eingrünung des Umspannwerks Mehringen

Letzte Aktualisierung
9.1.2023

Sichtbeziehungen UW Mehringen

Seit März 2021 errichtet TenneT das Umspannwerk Mehringen als wichtigen Netzknotenpunkt der neuen 380kV-Höchstspannungsleitung Stade – Landesbergen. Die Genehmigung für das in der Samtgemeinde Hoya liegende Umspannwerk (UW) erhielt TenneT im Dezember 2020. Fertiggestellt wird der erste Bauabschnitt voraussichtlich im Frühjahr 2023. Die Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts ist für Januar 2024 geplant.

Um den Eingriff in das Landschaftsbild in dieser wenig hügeligen Landschaft zu mindern, macht das Raumordnungsverfahren eine Eingrünungsvorgabe. Sie schreibt vor, dass unmittelbar um das Umspannwerk eine mehrreihige Eingrünung durch Gehölze erfolgen muss. Bereits in den kommenden Monaten wird die Zuwegung zum Umspannwerk eingegrünt. Eine weitere Kompensationsfläche südlich des Umspannwerks wird noch während der Baumaßnahmen entstehen, und eine westlich gelegene Fläche schließlich wird nach Bauende bepflanzt.

Schon diese gesetzliche Vorgabe wird am Umspannwerk Mehringen nicht nur eingehalten, sondern deutlich übertroffen: TenneT wird auf 4,5 ha eigenen Kompensationsflächen südlich und westlich des Umspannwerks zusätzliche Pflanzungen vornehmen, die die Anlage in der Landschaft noch weniger präsent machen. Dazu gehört auch die bis zu zwei Meter hohe Aufschüttung „Mehringer Hügel“ direkt am Umspannwerk, die Flächen für Gehölze ebenso wie Magerrasenstandorte umfasst und obendrein für Spaziergänger einen Aussichtspunkt mit leicht erhöhtem Blick auf das Umspannwerk ermöglicht.

 

Sichtbeziehung Eingrünung

Das Pilotprojekt Eingrünung

Die im Rahmen dieses Pilotprojekts erfolgenden Eingrünungen finden auf sechs Flächen mit insgesamt rund 18.000 m² statt, die nicht im Besitz von TenneT sind. Diese Flächen werden vorrangig die direkte Sicht aus den umliegenden Ortschaften auf das Umspannwerk reduzieren und so das Landschaftsbild nachhaltig verbessern. Um dies zu erreichen, hat TenneT intensive Gespräche mit den Privateigentümern geeigneter Flächen geführt – und ist auf große Bereitschaft zur Unterstützung des Projekts gestoßen. „Die privaten Eigentümer leisten hier einen sehr großen Beitrag für die Allgemeinheit“, so Samtgemeindebürgermeister Detlef Meyer über die Besonderheit des Pilotprojekts und die Bereitschaft zur Beteiligung.

Die Besonderheit dieser Kooperation verdeutlicht, worauf bei der Auswahl der zu begrünenden Flächen alles geachtet werden musste: Sie dürfen landwirtschaftliche Nutzungen nicht beeinträchtigen, es müssen die rund um ein Umspannwerk zahlreich vorhandenen Freileitungen und ein Erdkabel beachtet werden, und auch die Gewässerunterhaltung muss gewährleistet werden.

Trotz dieser Erschwernisse wurden ausreichend geeignete Flächen gefunden. Dank des außergewöhnlichen Engagements der Grundbesitzer können alle Pflanzmaßnahmen sogar bereits diesen Herbst beginnen, so dass das Einwachsen des Umspannwerkes voranschreitet, ehe der Bau selbst fertiggestellt ist. Einige weitere Pflanzungen können hingegen erst nach Beendigung der Baumaßnahmen umgesetzt werden, um den Baufortschritt nicht zu beeinträchtigen.

Bei der Anlage der Sichtschutzpflanzungen wird auf die Verwendung heimischer Gehölze ebenso Wert gelegt wie auf deren regionale Herkunft. Dies gilt auch für das zum Einsatz kommende Saatgut. So werden in Zukunft Arten wie Traubeneiche, Holzapfel, Eberesche, Hasel, Schlehe, Schwarzer Holunder oder Weißdorn nicht nur den Blick auf das Umspannwerk verstellen – sie leisten darüber hinaus einen Beitrag zur regionalen Artenvielfalt. Unmittelbar am Umspannwerk können sogar Bereiche entstehen, an denen Anwohner und Durchreisende sich erholen, die Natur genießen und sich über die Technik informieren können. Tafeln werden später Hinweise auf Kompensationsmaßnahmen geben und den Leitungsbau als Bestandteil der Energiewende erklären.

Kontakt

Jennifer Bannick

Jennifer Bannick

Referentin für Bürgerbeteiligung | Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Renate Gaus

Renate Gaus

Referentin für Bürgerbeteiligung | Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen