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Einspeisemanagement

Allgemeine Informationen

Unter Einspeisemanagement versteht man im Allgemeinen die Anweisung zur Reduktion der Netzeinspeisung aus EEG und KWKG Anlagen zur Beseitigung von systemgefährdenden Engpässen im Stromnetz. Das Einspeisemanagement ist dabei definitionsgemäß ein nachrangig einzusetzendes Instrument der Engpassbeseitigung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.

Einspeisevorrang und Nachrangige Regelung

Nachrangige Regelung bedeutet insbesondere, dass zunächst alle geeigneten Netzschaltungen und Eingriffe in konventionelle Kraftwerke ergriffen werden, bevor ein Engpass durch das Einsenken der am besten geeigneten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien aufgelöst wird. 

Das heißt aber auch, dass Situationen auftreten können, bei denen wir, z.B. am UW1 Anlagen nach EEG oder KWKG einsenken, an einem weiter entfernten UW2 aber konventionelle Anlagen ungestört laufen können weil Sie keine entlastende Wirkung auf den Engpass im UW1 haben.

Engpassklassifizierung

Engpässe der TenneT, die nur mit Rückgriff auf Einspeisemanagement-Maßnahmen entlastet werden können, werden dabei anhand der folgenden Kriterien weiter klassifiziert:

  • Horizontale vs. Vertikale Engpässe
  • Horizontale Engpässe zeichnen sich dadurch aus, dass innerhalb einer Spannungsebene z.B. eine Stromleitung zu überlasten droht, während vertikale Engpässe zwischen Spannungsebenen z.B. über Transformatoren bzw. Schaltanlagen auftreten
  • Selbst- vs. Fremddetektierte Engpässe
  • Engpässe im Übertragungsnetz der TenneT und Engpässe in gemeinsam mit anderen Netzbetreibern betriebenen Netzelementen (z.B. gemeinsamer Betrieb durch TenneT und 50Hertz) werden durch TenneT bzw. gemeinsam mit den anderen Netzbetreiber detektiert (Selbstdetektierte Engpässe).Es existieren aber auch Engpässe, die im unterlagerten Netz (z.B. der Schleswig Holstein Netz) erfasst werden (Fremddetektierte Einsätze) aber gemäß Festlegung der BNetzA im Rahmen der kostengünstigsten Netzausbauverpflichtung durch TenneT finanziell zu tragen sind.

Bitte beachten Sie, dass die Prognosen und Abrufinformationen auf unserer Webseite sich nur auf selbstdetektierte Engpässe beziehen können. Engpässe, die im unterlagerten Verteilnetz (z.B. der Schleswig Holstein Netz) detektiert werden aber durch TenneT finanziell zu tragen sind, werden ausschließlich durch den unterlagerten Netzbetreiber veröffentlicht.

  • Maßnahmen mit direkt und mittelbar angeschlossenen Erzeugungsanlagen
  • Engpässe können entweder durch die Anweisung direkt an das TenneT Netz angeschlossener Erzeugungsanlagen (On- und Offshore Wind) oder mittels Amtshilfe eines unterlagerten Verteilnetzbetreibers (niedrigere Spannungsebene) durch Anweisung von Anlagen in dessen Netz aufgelöst werden. Dabei werden die Maßnahmen immer so ergriffen, dass möglichst viel erneuerbarer Strom in das Netz aufgenommen werden kann.

Entsprechend der Verantwortlichkeiten im Netzbetrieb kann sich die Veröffentlichung der TenneT zu den Engpässen jeweils nur auf das Grenznetzelement (Transformator oder Schaltanlage) zum nachgelagerten Netzbetreiber bzw. den direkt angeschlossenen Windpark beziehen. Welche Anlagen im Einzelnen angesprochen werden obliegt im Sinne der Verantwortung für den sicheren Betrieb im Verteilnetz dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber bzw. Windparkbetreiber.

Hintergründe Einspeisemanagement

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 hat der Ausbau von EEG und KWK-G Anlagen stark zugenommen, es wird durch diese Anlagen immer mehr Strom in die Netze eingespeist. Doch bereits heute stoßen die Höchstspannungsnetze von TenneT TSO GmbH in einigen Regionen an ihre Kapazitätsgrenzen. 

Gemäß EEG sind Netzbetreiber unbeschadet ihrer Netzausbaupflicht ausnahmsweise berechtigt, an ihr Netz unmittelbar oder mittelbar angeschlossene EEG und KWK-G Anlagen, die mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausgestattet sind, zu regeln, soweit

 

  • andernfalls im jeweiligen Netzbereich einschließlich des vorgelagerten Netzes ein Netzengpass entstünde
  • der Vorrang für Strom aus EEG und KWK-G gewahrt wird, soweit nicht sonstige Anlagen zur Stromerzeugung am Netz bleiben müssen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten
  • sie die verfügbaren Daten über die Ist-Einspeisung in der jeweiligen Netzregion abgerufen haben.

Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, einen möglichst hohen Anteil von Strom aus EEG oder KWK-G Anlagen unter Aufrechterhaltung der Netzsicherheit in das Netz zu integrieren.