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Blog Isar-Altheim Ausgleichsflächen

So funktioniert die Suche nach Ausgleichsflächen

Bei größeren Infrastrukturprojekten, wie unserem 380-kV-Neubau Isar-Altheim, lassen sich Eingriffe in die Natur und Umwelt leider nicht gänzlich vermeiden. Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber sind wir uns unserer besonderen Verantwortung gegenüber den Menschen und der Umwelt vor Ort bewusst und daher bemüht, notwendige Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie kompensiert. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie wir bei der Suche nach Ausgleichsflächen vorgehen.

Lassen sich Eingriffe in die Flora und Fauna beim Leitungsbau nicht vermeiden, werden diese selbstverständlich kompensiert. Das bedeutet, dass entstandene Schäden gleich- oder höherwertig ausgeglichen werden. Hierfür spielen sogenannte Ausgleichsflächen eine entscheidende Rolle, da sie Kompensationsräume schaffen, in denen sich die Natur regenerieren und entwickeln kann. Ausgleichsflächen können ganz unterschiedlich sein. Dazu zählen beispielsweise renaturierte Flussläufe, Wälder oder artenreiche Grünflächen. Die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen ist von großer Bedeutung, um Umweltauswirkungen zu kompensieren.

Welche Kompensationsmaßnahmen gibt es?
CEF-Maßnahmen: Diese stehen für „Compensation measures under the Common European Framework“ (Ausgleichsmaßnahmen des gemeinsamen europäischen Rahmenprogramms). CEF-Maßnahmen müssen zum einen dort durchgeführt werden, wo in den natürlichen Lebensraum eingegriffen wird. Zum anderen müssen sie bereits etabliert sein, bevor der eigentliche Eingriff beginnt. Sie stellen letztlich bestehende Habitate sicher, wenn ein Eingriff in direkter Umgebung notwendig ist.

FCS-Maßnahmen wiederum stellen zwar eine Funktion wieder her, die durch einen Eingriff gestört wurde oder erweitern diese. Allerdings müssen sie im Gegensatz zu Maßnahmen mit CEF-Charakter nicht in direkter Nähe zum Eingriff umgesetzt werden. Stattdessen können auf passenden Ausgleichsflächen andernorts beispielsweise Blühstreifen angelegt oder eine Grünlandextensivierung durchgeführt werden. Die Maßnahmen müssen auch nicht schon vor dem eigentlichen Eingriff umgesetzt werden, sondern begleitend dazu.

Zuletzt gibt es noch die forstrechtliche Kompensation, die notwendig ist, wenn Waldeingriffe oder Einzelbaumentnahmen vorgenommen werden müssen. Hier findet die Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff statt. Speziell für unseren Neubau Isar-Altheim sind die Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:1 vorgesehen.

Suche nach Ausgleichsflächen
Auch im Rahmen unseres Projekts sind Eingriffe in die Natur nicht überall vermeidbar. Daher sind wir auf der Suche nach passenden Ausgleichsflächen. Dazu fragen wir auch bei Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit von Flächenkäufen an, um darauf langfristige Maßnahmen umsetzen zu können. Dazu kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mit dem Grunderwerb beauftragten Dienstleisters Arge Grunderwerb MP/IHB persönlich auf Eigentümerinnen und Eigentümer zu. Sie übernehmen auch Verhandlungsgespräche. Es kommt allerdings auch vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sich direkt bei TenneT melden, nachdem sie von der Möglichkeit eines Verkaufs ihrer Flächen gehört haben.

Nach Bereitstellung der Flächen erfolgt die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen sowie die dauerhafte Pflege der Flächen durch Dritte.

Sollten Sie als Leserin oder Leser dieses Beitrags Interesse an einer Kooperation mit TenneT haben oder von Grundstücken wissen, die für unsere Kompensationsmaßnahmen in Frage kommen könnten, freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Sie können sich gerne von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr an den Ansprechpartner der Arge Grunderwerb MP/IHB, unter der Telefonnummer 0711-18424444 oder per E-Mail an mail@muehlefeldt.de wenden.

Weitere interessante Informationen und Neuigkeiten rund um das Projekt Isar - Altheim finden Sie regelmäßig auf diesem Blog. Wir freuen uns auch in Zukunft wieder auf Ihren Besuch!