Im Interview: Pia Beug - Genehmigungsplanung
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11. August 2020
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Allgemein

Pia Beug ist studierte Landschafts- und Freiraumplanerin. Als solche hat sie in unterschiedlichen Bereichen gearbeitet, unter anderem im Kompensationsflächenmanagement für den Bereich des Bundesfern- und Staatsstraßenbaus in Sachsen. Zuletzt hat sie sich in einem Kommunikationsprojekt mit Fragen zum Stromnetzausbau vor dem Hintergrund der Energiewende beschäftigt. Seit diesem Jahr unterstützt sie das Projekt Ganderkesee – St. Hülfe.
Pia Beug, Sie arbeiten seit dem 01. April bei TenneT. In welchem Bereich arbeiten Sie und um welche Aufgaben kümmern Sie sich?
Seit dem 1. April 2020 bin ich bei der TenneT in der Genehmigungsplanung, insbesondere im Bereich der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen tätig. Zu meiner täglichen Arbeit gehört nicht nur die enge Abstimmung mit meinen Kolleg*innen aus den anderen Projektbereichen, sondern beispielsweise auch der Austausch mit Umweltplanern, verschiedenen Behörden und mit Eigentümern der Kompensationsflächen. Parallel kümmere ich mich um die Zusammenstellung der für die Realisierung der Maßnahmen erforderlichen Leistungen und schaue, wer diese Leistungen zu welchen Bedingungen erbringen kann.
Spannend an meinem Beruf finde ich die Frage, wie Themen des Natur- und Landschaftsschutzes mit dem „modernen Leben“ vereinbart werden können, das auf die Bereitstellung vielfältiger Infrastrukturen angewiesen ist. Darüber hinaus gefällt mir das Arbeiten mit Personen verschiedener Fachrichtungen und insbesondere auch, dass die Aufgaben und Tätigkeiten sehr abwechslungsreich sind.
Wie wird eigentlich über eine solche Kompensationsfläche entschieden? Wer legt fest, wo genau die Fläche entsteht und wie genau kompensiert wird?
Im sog. Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), der fester Bestandteil der einzureichenden Unterlagen für die Genehmigung des Vorhabens ist, wird die naturschutzfachliche Kompensation abgebildet. In diesem wird erläutert, welche mit der Errichtung der Leitung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, wie diese vermieden, minimiert, ausgeglichen oder gegebenenfalls ersetzt werden können. Der LBP wird von externen Umweltplanern erstellt, die unter anderem in sog. Maßnahmenblättern die Art, den Umfang, die Örtlichkeit sowie den grundsätzlichen Zeitpunkt der Umsetzung der jeweiligen Kompensationsmaßnahme (Vermeidungs-, Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme) beschreiben. Letztlich entscheidet aber die für die Planfeststellung zuständige Behörde, durch Erteilung oder Versagen der Genehmigung, über die Ausgestaltung der Kompensation.
Welche Kompensationsmaßnahmen werden aktuell umgesetzt?
Anfang Mai haben wir die letzten Maßnahmen, die bislang umgesetzt worden sind, abgenommen. Dabei handelte es sich zunächst um die Abnahme von mehreren Einzelbäumen, die gepflanzt wurden. Die Endabnahme findet erst nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege statt, da erst dann die Funktionalität der Maßnahme genauer beurteilt werden kann. Eine kontinuierliche Aufgabe besteht darin, die Maßnahmen dauerhaft zu sichern.
Als nächster Schritt wird die Umsetzung weiterer Maßnahmen beauftragt. Dazu zählen bspw. die Entwicklung von Gebüschvegetationen auf ehemaligen Waldstandorten und die Entwicklung von Niederwald sowie Baum-Strauchhecken. Außerdem werden wir Fledermaus- und Starenkästen installieren. Nach Realisierung dieser Maßnahmen werden deren Abnahmen folgen.
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