Flatterband und Drachen
Flatterband und Drachen
Vergrämungsmaßnahmen im Freileitungsbau
Frühlingszeit ist Vogelschutzzeit: Je nach Witterung beginnen die ersten Vögel bereits ab März, einige Arten sogar noch früher, mit den Vorbereitungen für den Nestbau. Das hat auch Auswirkungen auf unseren Freileitungsbau. Bei dem 380-kV Leitungsbauvorhaben Ganderkesee St. Hülfe betrifft der Schutz von Brut- und Niststätten unter anderem die wiesenbrütenden Vögel, wie beispielsweise Feldlerchen und Kiebitze. Da insbesondere die Feldlerchen bis zu zwei Mal im Jahr brüten, ist die Schutzzeit bei diesem Leitungsbauvorhaben bis zum 15. August eines jeden Jahres datiert.
Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz der Brutvögel
Damit die Vögel in Ruhe brüten und ihren Nachwuchs aufziehen können, sollen sie möglichst nicht in der Nähe der Baustelle nisten. Um die Vögel von vornherein auf andere Brutstätten umzuleiten, werden sogenannte Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt. Was einige vielleicht von der heimischen Vogelscheuche im Garten kennen, wird an der Freileitungsbaustelle im großen Stil durchgeführt. Nur geht es hier nicht darum, das Saatgut der Menschen vor den Vögeln zu schützen, sondern die Vögel vor den Menschen.
Störkulissen aus Flatterband und Greifvogelimitaten
Selbstverständlich wird bereits während der Bauplanung genau überlegt, welche Vergrämungsmaßnahme an welcher Stelle die richtige ist. Dafür werden in der frühen Planungsphase beim Leitungsbau Kartierungsarbeiten durchgeführt, die einen genauen Überblick über die schützenswerte Artenvielfalt entlang der Trasse geben. Bei dem 380-kV Leitungsbauvorhaben Ganderkesee St. Hülfe werden in der Regel entlang des gesamten Trassenverlaufs zur Vergrämung Bambusstangen mit daran befestigtem Flatterband eingesetzt, welche in großer Anzahl ab März auf den ausgewiesenen Arbeitsflächen, den zugehörigen Zuwegungen und den Seilzugflächen bei den Maststandorten in die Erde gesteckt werden.
Im Freileitungsabschnitt Süd auf dem Gemeindegebiet Prinzhöfte kommen zudem Vergrämungsdrachen zum Einsatz, die auf Grünlandflächen angebracht werden. Diese fliegen etwas weiter über den Boden und steigen sobald Wind aufkommt auf ihre Wirkungshöhe. Dort fliegen sie in der Form einer Acht. Ein Vergrämungsdrache ist dabei übrigens selbststartend und richtet sich automatisch mit dem Wind aus. Auch bei starkem Wind und Regen arbeitet der Drache und steigt auf. So halten sie zuverlässig viele Arten von Vögeln, aber auch Wild davon ab, sich auf der zukünftigen Baustelle „häuslich“ einzurichten oder das entsprechende Feld als Futterplatz regelmäßig aufzusuchen.
Das Prinzip dahinter? Der Vergrämungsdrache imitiert einen Greifvogel, der am Himmel auf seine Beute lauert. Dieses nachgeahmte Jagdverhalten löst bei den potenziellen Brutvögeln einen natürlichen und angeborenen Reflex aus: Die Furcht vor Raubvögeln. Dies führt dazu, dass sie das Gebiet meiden.
Prävention ist gut, Kontrolle ist besser
Während des Baus überwacht die Planungsgruppe Grün (PGG) als externe Sachverständige die Einhaltung der naturschutzfachlichen Auflagen. Zwei Mal wöchentlich werden die vergrämten Flächen durch den zuständigen Sachverständigen begangen, um einen eventuellen Besatz trotz Vergrämungsmaßnahmen ausschließen zu können. Außerdem wirkt die Begehung zusätzlich vergrämend. Findet sich doch mal ein Nest in kritischer Nähe zu den Bauarbeiten, kann das sogar einen mehrwöchigen Baustopp auslösen, wie im Jahr 2019 bereits geschehen, bis die Brutaktivität nachweislich abgeschlossen ist.
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