Planänderungen während der Bauphase – Geht das überhaupt?
Planänderungen während der Bauphase – Geht das überhaupt?
Lässt sich an der Planung eines bereits planfestgestellten Leitungsverlaufs noch etwas ändern?
Grundsätzlich kann man auch nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses noch Änderungen an dem Leitungsverlauf vornehmen. Diese Änderungen werden dann im Rahmen eines formellen Verfahrens von der Behörde geprüft und beschlossen.
Selbstverständlich kann eine behördlich festgestellte Planung nicht ohne weiteres von der Vorhabenträgerin geändert werden. Auch hier gibt es klare rechtliche Vorgaben, wie ein sogenanntes Planänderungsverfahren durchzuführen ist. Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist dabei die formelle Beteiligung der Betroffenen.
Handelt es sich um kleinere Anpassungen bei der Planung, die nur individuelle Betroffenheiten verändern, kann die zuständige Behörde von einer öffentlichen Auslegung der geänderten Unterlagen absehen. Die betroffenen Eigentümer und Träger öffentlicher Belange, werden dann direkt durch die Behörde angeschrieben und eingeladen eine Stellungnahme bzw. Einwendung abzugeben. Die Unterlagen zur Planänderung ergänzen bzw. ändern die bisherigen Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses. Alle Inhalte, die von den Änderungen unberührt bleiben, behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Bei dem Freileitungsabschnitt „Mitte“ wurde durch die Behörde eine öffentliche Auslegung der Planänderung angeordnet. Momentan werden die eingegangenen Einwände bearbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Einwände im Beisein behördlicher Vertreter mit den einzelnen Eigentümern im Rahmen eines sogenannten Erörterungstermins besprochen. Erst nach Abwägung aller Argumente wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr entscheiden und den Planänderungsbeschluss zum Bau der Freileitung auf dem Gebiet der Samtgemeinde Harpstedt und Twistringen erteilen.
Wie kann es überhaupt passieren, dass nach der Planfeststellung noch Änderungen an dem Leitungsverlauf vorgenommen werden müssen?
Ein Planfeststellungsverfahren dauert manchmal mehrere Jahre. Über einen solchen Zeitraum hinweg kann es sein, dass sich zum Beispiel die lokalen räumlichen Gegebenheiten verändert haben. Es ist auch möglich, dass Erkenntnisse aus den Baugrunduntersuchungen eine Änderung der Bau- und Ausführungsplanung notwendig machen. Manchmal ist es aber auch so, dass der Grundstückeigentümer oder der Pächter selbst auf bislang unbekannte Bauhindernisse, z. B. das Vorhandensein eines Brunnens hinweist, wodurch eine Umplanung notwendig wird. Alles in allem ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Leitungsverlauf nach Planfeststellung noch einmal verändert wird.
Auch bei der 380-kV-Leitung Ganderkesee – St. Hülfe sind Planänderungen notwendig. Bei den beiden Erdkabelabschnitten im äußersten Norden und Süden der Leitung sind vor allem kleinteilige Änderungen notwendig, wie beispielsweise die Anpassung der Zuwegungen und Arbeitsflächen.
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