Bauvorbereitende Maßnahmen: Der Waldeinschlag!
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31. January 2019
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Freileitung - Nord

Zur Vorbereitung der Baumaßnahmen für den Freileitungsabschnitt wurde kurz vor Weihnachten 2018 mit Ausholzungssarbeiten in den Gemeinden Prinzhöfte bis Colnrade begonnen. Wenn Waldgebiete oder einzelne Baumgruppen zu nah an der geplanten Freileitung stehen oder die Bauarbeiten behindern, müssen diese Bereiche ausgeholzt werden. Das bedeutet, dass die betreffenden Bäume bis zum Boden gekappt werden, wodurch sogenannte Waldschneisen entstehen.
Die Frist zur Durchführung von Rodungsarbeiten außerhalb von Waldflächen ist am 01. Oktober 2018 gestartet und endet am 28. Februar 2019. Bis dahin müssen die Arbeiten vollzogen sein, um die Schonfrist für Brutvögel einzuhalten.
Alle Gebiete in denen der sogenannte Waldeinschlag geplant ist, werden vorher von der ökologischen Baubegleitung auf sogenannte Höhlenbäume untersucht. Diese von innen hohlen Bäume werden oftmals als Nistplätze von Fledermäusen genutzt. Werden Höhlenbäume im Trassenbereich identifiziert, werden diese von der ökologischen Baubegleitung markiert und werden lediglich bis zur Höhle gestutzt.
Selbstverständlich werden die durch den Waldeinschlag entstandenen Eingriffe in das Landschaftsbild an anderer Stelle durch geeignete naturschutzfachliche Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Das kann beispielsweise eine Neuanpflanzung von Baumarealen sein oder die Entstehung von Blühstreifen zur Schaffung von Nahrungshabitaten.
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