Drohnen-Rowdies bringen TenneT-Freileitungsmonteure in Gefahr
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01. März 2021
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Bau und Planung,
Neues zur Westküstenleitung

Drohnen-Rowdies bringen TenneT-Freileitungsmonteure in Gefahr
Auf den Baustellen der Westküstenleitung sind immer häufiger Drohnen in unmittelbarer Nähe der Höhenarbeits-Arbeitsplätze unterwegs. Die Kollegen des Projekt-Teams und die Sicherheitsbeauftragten von TenneT sind besorgt und kündigen drastische Maßnahmen an.
Die Freileitungsmonteure der Westküstenleitung achten jeden Tag penibel auf die Einhaltung aller Arbeitsschutz-Vorschriften. Eine Unaufmerksamkeit, ein falscher Griff oder Schritt kann hier trotz Absturz-Sicherung sehr schmerzhafte Folgen haben. Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Gefahr von oben kommt.
Thomas Koteras, verantwortlicher Sicherheitsingenieur bei TenneT für die Projekte in Schleswig-Holstein, ist besorgt: "Vermehrt höre ich von den Baustellen, dass dort Drohnen zu sehen und zu hören sind. Die notwendigen Sicherheitsabstände von 100 Metern, die wir auch Pressefotographen vorgeben, werden nicht eingehalten."
Es ist eine große Gefahr, wenn einem unerfahrenen Drohnenpilot sein Gerät einmal außer Kontrolle gerät und er damit die Kollegen auf der Baustelle und auf den Höhenarbeitsplätzen gefährdet. Auch schon wenn der Monteur sich durch die Drohne erschreckt, kann das schlimme Folgen haben.
Koteras weiter: "Die Drohnen-Piloten wollen hier sicherlich niemanden in Gefahr bringen und sehen nur das reizvolle Höhenmotiv. Sie müssen sich aber im Klaren sein, dass sie hier eine Straftat begehen, wenn sie Sicherheitsabstände unterschreiten."
Westküsten-Gesamtprojektleiter Michael Weiler kündigt Konsequenzen an: "Natürlich suchen wir zuerst das Gespräch mit den Fotografen. Wenn das aber nichts bringt, rufen wir die Polizei."
Um eine Drohne auf fremden Grundstücken fliegen zu lassen, ist mindestens die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, auf einer Baustelle natürlich auch die Zustimmung des Bauherren. Die rechtlichen Grundlagen zur Belangung solcher Drohnen-Rowdies liegen vor. Auf fremden Grundstücken zu fliegen, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Zusammen mit den Kollegen der Sicherheits-Abteilung prüft das Westküsten-Team jetzt, ob in Einzelfällen Verstöße auch zur Anzeige gebracht werden.
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