Unsere Kernaufgaben bestehen aus Übertragungsdienstleistungen, Systemdienstleistungen und der Förderung des europäischen Strommarktes. Sie ergeben sich aus unserem Auftrag als Netzbetreiber nach dem niederländischen 'Elektriciteitswet' (E-wet) and dem deutschen 'Energiewirtschaftsgesetz' (EnWG).


Unsere Kernaufgaben

Windstrom-Booster-Konzept
Damit die Energiewende in Deutschland gelingt, muss der Ausbau Erneuerbarer Energie noch schneller und umfassender erfolgen als bisher. #SchnellerMehrErneuerbare
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Unser Netz
TenneT betreibt das Hochspannungsnetz in den Niederlanden und in großen Teilen von Deutschland. TenneT überträgt Strom mit einer Spannung von 110.000 Volt (110 kV) und höher. Mit um 24.500 Kilometern Hochspannungsleitungen, überqueren wir Grenzen und verbinden Länder.

Offshore Ausblick 2050
Bereits bis 2030 steigt die ursprünglich geplante Leistung von 15 Gigawatt Offshore-Windenergie auf 20 GW.
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Strommarkt
Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

Kennzahlen-App iOS
Die TenneT TSO GmbH veröffentlicht in dieser App gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netzrelevante Daten in einer für das iPhone optimierten Darstellung.
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E-Insights
Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.



Unternehmen
TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Strom in Europa mit Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden und in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es, die rund 42 Millionen Endverbraucher in unseren Märkten zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom aus unserem Hoch- und Höchstspannungsnetz zu versorgen.

Wir sind TenneT
Wir versorgen rund 42 Millionen Menschen zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom.
WeiterlesenAbschnitt 5: Klixbüll - dänische Grenze
Die Windstrombrücke zwischen Deutschland und Dänemark
Das Vorhaben
Gemeinsam mit dem dänischen Übertragungsnetzbetreiber Energinet plant TenneT als deutscher Übertragungsnetzbetreiber eine grenzüberschreitende Stromverbindung zwischen Deutschland und Dänemark. Zwischen dem Umspannwerk im schleswig-holsteinischen Klixbüll bei Niebüll und dem dänischen Endrup entsteht eine weitere wichtige Verbindung, um den europäischen Energieaustausch und die Strommarktintegration zu verbessern und damit auch die Ziele der Energiewende zu erreichen. Die 100 Kilometer lange 380-kV-Freileitung eröffnet zukünftig die Möglichkeit, den in Nordfriesland und Dithmarschen produzierten Windstrom auch außerhalb der Grenzen Deutschlands zu den Verbraucherzentren zu transportieren. Gleichzeitig wird durch den internationalen Stromaustausch das Preis-Leistungs-Verhältnis für den Verbraucher optimiert. Darüber hinaus, wird mit diesem Interkonnektor die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit sowohl des deutschen als auch des europäischen Verbundnetzes erhöht.
TenneT ist als Vorhabenträgerin für die Planung des circa 18 Kilometer langen deutschen Abschnitts ab dem Umspannwerk Klixbüll-Süd bis zur deutsch-dänischen Bundesgrenze zuständig.
Das Vorhaben zählt zu den wichtigsten Projekten der Energiewende. Daher wurde es von der Europäischen Kommission als PCI Projekt von gemeinsamen Interesse (PCI: Project of Common Interest) ausgezeichnet. Für die Genehmigung des Projektes werden - neben sonstigen in den jeweiligen Ländern geltenden gesetzlichen Bestimmungen - die Leitlinien für eine transeuropäische Energieinfrastruktur ((EU) Nr. 347/2013 TEN-E-Verordnung) angewendet.
Die Antragsunterlagen für den fünften Abschnitt wurden Anfang des Jahres 2021 beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) abgegeben. Derzeit prüft die Behörde die Unterlagen.
Themenseite Ergebniskonferenz
Der fünfte Abschnitt der Westküstenleitung

Zeitplan
Im Folgenden sind die wesentlichen Meilensteine des Verfahrens sowie deren grobe zeitliche Verortung auf der Grundlage der derzeitigen Planung der Vorhabenträgerin aufgeführt:
2017
Kooperationsvertrag zwischen TenneT und Energinet
2018
Öffentliche Anhörungen in Deutschland und Dänemark
Beginn der umweltfachlichen Untersuchung
2020
Endgültige Festlegung der Grenzübergabestelle
Einreichung der Planfeststellungsunterlagen in Deutschland
2022
Planfeststellungsbeschluss in Deutschland
Baubeginn in Deutschland
2023
Ende des Leitungsbaus in Dänemark und Deutschland
Inbetriebnahme der Leitung
Ablauf Dialog
Ziel des Dialogprozesses ist es, die Planung der Westküstenleitung transparent darzustellen und zu begleiten sowie als konstanter Ansprechpartner für Projektbelange zur Verfügung zu stehen. Durch den besonderen Status als PCI-Projekt gelten spezielle Anforderungen an den Dialog, die eine möglichst frühzeitige und weitgehende Einbindung der Öffentlichkeit gewährleisten und zwar schon vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens. So setzt TenneT in Zusammenarbeit mit dem MELUND (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein) und der DUH (Deutsche Umwelthilfe) ein Kommunikationskonzept um, dass in vier Dialogphasen aufgeteilt ist:
- Dialog zur Korridorfindung
- Dialog zur Trassenfindung
- Dialog zur Offenlage der Planfeststellungsunterlagen
- Dialog während des Baus
Die Federführung des Dialogs wird nach der ersten Phase vom MELUND an TenneT übergeben. Dabei ermöglichen unterschiedliche Beteiligungsformate den Bürgern, Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Initiativen und Verbänden, sich aktiv in die Planung der neuen Stromtrasse einzubringen, beispielsweise bei der Identifizierung von planerischen Hindernissen.
Die Termine des Dialogverfahrens entnehmen Sie bitte der Rubrik „Kontakt und Veranstaltungen“.
Weiterführende Informationen zum Dialogverfahren und zum Projektstand des fünften Abschnitts finden Sie auch auf der gemeinsamen Internetseite der TenneT TSO GmbH und von Energinet sowie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und der Bundesnetzagentur.
Alle grundlegenden Informationen zum 5. Abschnitt der Westküstenleitung können Sie auch auf unserem Faktenpapier nachlesen:
Luftbildkarte mit möglichen Trassenkorridoren
Festlegung des Vorschlagskorridors geplant für 06/2020
Häufig gestellte Fragen
Der Leitungsbau vom UW Klixbüll/Süd bis zur deutsch-dänischen Grenze befindet sich derzeit im Dialogverfahren. Der Planfeststellungsbeschluss soll voraussichtlich im Jahr 2021 vorliegen.
Die gemeinsame Inbetriebnahme der Leitung in Deutschland und Dänemark ist für 2023 vorgesehen.
Die Landschaft und die örtlichen Besonderheiten der Gegend sind der Vorhabenträgerin sowie den Planern bekannt und werden in angemessener Form im Rahmen der Abwägung und im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. Hierbei geht es nicht um die Zulassung einer Windenergieanlage. Die Zulassung richtet sich im vorliegenden Fall nach den fachplanungsrechtlichen Vorgaben insbesondere gemäß EnWG und LVwG SH, sowie dem Naturschutzrecht. Die Entscheidung für eine der Korridorvarianten ist noch nicht gefallen. Diese erfolgt im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung aller Belange, u.a. Umwelt- und Raumordnungsbelange, aber auch hinsichtlich der unvermeidbaren Eingriffe in privates Eigentum oder wirtschaftlich-technischer Belange. Der entsprechende Vorschlag der Vorhabenträgerin wird von der Planfeststellungsbehörde (AfPE) im Planfeststellungsbeschluss auf seine Nachvollziehbarkeit geprüft. Es ist zutreffend, dass die Errichtung von Windenergieanlagen oder Masten über 10 Metern innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) gemäß LSG-Verordnung grundsätzlich verboten ist. Fachrechtlich kann bei einer Freileitungsplanung eine Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist. Sollte dies im Einzelfall relevant werden, ist dies im Zulassungsverfahren entsprechend zu begründen.
- In 2019 beschäftigt sich das TenneT-Projektteam intensiv mit den möglichen Korridoren vom Umspannwerk Klixbüll Süd bis zur dänischen Landesgrenze. Die Abwägung der einzelnen Korridorvarianten umfasst u.a. neben der technischen Machbarkeit auch eine Vielzahl an raumordnerischen und umweltfachlichen Bewertungen.
Aktuell arbeitet TenneT intensiv an der umweltfachlichen, technisch/wirtschaftlichen und raumordnerischen Prüfung und Bewertung der Korridore. Ziel ist es, einen möglichst konfliktärmsten Korridor zu identifizieren, in dem dann im nachfolgenden Schritt die Trasse geplant werden soll.
Am Ende dieses umfangreichen Prozesses wird TenneT im Zuge der Ergebniskonferenz, welche voraussichtlich im März 2020 stattfindet, einen Korridor vorschlagen.
Der Trassenverlauf wird in der Regel in zwei Stufen festgelegt:
Grobplanung
In dieser Phase wird der ungefähre Verlauf der Trasse (+/- 500 m) aus mehreren Alternativen herausgefiltert. Dabei kommen Kriterien wie Landschaftsverbrauch, Sichtbarkeit, Naturschutzgebiete u.a. zur Anwendung. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung können sich Träger öffentlicher Belange, Verbände sowie Privatpersonen bereits in dieser Phase an der Planung beteiligen.
Feinplanung
Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren wird der genaue Trassenverlauf festgelegt und grundstücksscharf geplant. Grundeigentümer und andere unmittelbar vom Bau Betroffene können hier ihre Anmerkungen ins Verfahren einbringen. Im Falle der Westküstenleitung hat sich die Landesregierung Schleswig-Holstein dazu entschlossen, im Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Klixbüll/Süd und der dänischen Grenze auf ein Raumordnungsverfahren zu verzichten. Stattdessen sollen raumordnerische Fragen ins Planfeststellungsverfahren integriert werden.
Die Entscheidung über den Trassenverlauf trifft letztlich die Planfeststellungsbehörde (AfPE) mit dem Planfeststellungsbeschluss.
Der Grenzübergabepunkt der Leitung zwischen Deutschland und Dänemark steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Beide Projektpartner gehen davon aus, dass der Grenzübergabepunkt bis Ende 2020 feststeht.
Um einen geeigneten Übergabepunkt zu finden, steht das Projektteam Abschnitt 5 in engem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen von Energinet.
Bei der Planung werden die bestehenden Windkraftanlagen berücksichtigt. Außerdem befindet sich derzeit eine neue Teilfortschreibung der Regionalplanung (Ausweisung von Windenergievorranggebieten) im Verfahren. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regionalpläne ist nicht vor 2019 zu rechnen.
Die Regionalplanung „Wind“ legt den räumlichen Rahmen von Windvorranggebieten fest. TenneT berücksichtigt diese Festlegung bei ihren Korridor- und Trassenplanungen. Die Kriterien „Bündelung“ und „Vorbelastung“ sind ein Abwägungsmaßstab.
In der Regionalplanung Schleswig-Holstein sind Abstände von Freileitungen zu Siedlungen nicht verbindlich festgelegt. Mindestabstände zu Bebauungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben mit der Ausnahme einer Überspannung von Wohngebäuden.
Der Mensch ist ein wichtiges Schutzgut im Rahmen der durchzuführenden Prüfungen. Weitere Schutzgüter wie z.B. die Umwelt (u.a. Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild, Wasser, Boden) und Belange der Raumordnung (z.B. Siedlungsentwicklung, Militär, Windenergienutzung etc.) sind bei der Findung des Vorzugskorridors zu berücksichtigen. Die Auswahl des Vorzugskorridors erfolgt im Rahmen einer umfassenden Bewertung aller betroffenen Belange. Bei der Planung der Trasse werden Abstände zu Gemeinden mit Rücksicht auf andere zu berücksichtigende Trassierungsgrundsätze, insbesondere bezgl. rechtlicher Vorgaben und Zwangspunkte, soweit wie möglich optimiert. Zusätzlich gibt es eine „Vereinbarung zur Beschleunigung des Netzausbaus“ zwischen Netzbetreiber, Landesregierung und Kreise zu einer „weitestgehenden Umgehung von Siedlungsbereichen – insbesondere Wohngebäude“. TenneT und die beteiligten Planer werden im Rahmen der Feintrassierung alles versuchen, mit Rücksicht auf andere zu berücksichtigende Trassierungsgrundsätze, insbesondere bzgl. rechtlicher Vorgaben und Zwangspunkte, den Abstand zu Wohngebäuden zu optimieren.
Im gesamten Untersuchungsgebiet laufen derzeit umfangreiche Untersuchungen und Erfassungen zum Faunabestand. Vorkommen der genannten Arten sind der Vorhabenträgerin und den Planern bekannt und werden im Rahmen der Variantenabwägung sowie der naturschutzrechtlichen Prüfungen berücksichtigt. Weitere Hinweise zu Sichtungen der genannten Arten durch Bürgerinnen und Bürger werden überprüft und im Falle einer Bestätigung bei der weiteren Planung ebenfalls berücksichtigt.
Beim Bau von 380-kV-Leitungen können verschiedene Masttypen zum Einsatz kommen, die sich hinsichtlich ihrer Umweltwirkungen z.T. unterscheiden.
Eine Entscheidung für einen Bautyp muss technische, wirtschaftliche und umweltbezogene Aspekte berücksichtigen und kann daher erst im Rahmen des weiteren Planungsprozesses fallen.
Die Höhe der Masten wird von mehreren Faktoren (u.a. Spannbreite, ggf. Vorgaben zu Durchfahrtshöhen bei Gewässerquerungen sowie Bauform, -art und Dimensionierung) bestimmt und auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung von Umweltbelangen (u.a. Vogelzug, Landschaftsbild, ggf. Denkmalschutz) optimiert.
Bei neuen 380-kV-Freileitungen kommen in der Regel Donaumaste, möglicherweise aber auch Tonnenmaste oder Einebenenmaste zum Einsatz. Diese sind im Durchschnitt 40 – 60 m hoch und ca. 30 m breit. Im Rahmen der UVP wird geprüft, ob sich abschnittsweise Vorteile für andere Gestängetypen ergeben.
Es ist das Anliegen von TenneT, dass landwirtschaftliche Betriebe wegen des Leitungsbaus keinen Wirtschaftseinbußen oder Existenzgefährdungen ausgesetzt sind. Die Belange werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt die Korridorfindung. Die Feintrassierung erfolgt nach Festlegung des Korridors. Es ist derzeit schwer einschätzbar, inwiefern ein Betrieb betroffen ist.
Bestandsgebäude werden bei der Planung mitberücksichtigt; Erweiterungsmöglichkeiten sind differenziert zu betrachten. Die Leitungen sind so aufgehängt, dass eine Bewirtschaftung weiter möglich bleibt. Eine mögliche wirtschaftliche Erschwernis durch einen Maststandort wird monetär entschädigt.
Bei den vorgebrachten möglichen Neubauten handelt es sich noch nicht um eine vertiefte Planung, sodass diese nur bedingt in der Planung berücksichtigt werden kann. Mögliche im Eigentum befindliche, genehmigungsfähige Standorte für Neubaumaßnahmen sind uns mitzuteilen, damit diese in der Planung berücksichtigt werden, sofern die Auswahl auf diesen Trassenkorridor fällt.
Sofern man durch die Feintrassierung betroffen sein wird, wird man im Zuge des Planfeststellungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (AfPE) beteiligt und kann sein Anliegen in das offizielle Plangenehmigungsverfahren einbringen.