Digitaler Infomarkt: Wissenswertes zum Vorhaben 5a anschaulich erklärt
-
01. April 2021
-
Genehmigungsverfahren

Am 4. März dieses Jahres ist die Novelle des Bundesbedarfsplangesetztes in Kraft getreten. Dieses Gesetz fasst alle Leitungsvorhaben zusammen, die zukünftig für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des deutschen Höchstspannungs-Übertragungsnetzes erforderlich sein werden.
Ursprünglich waren für SuedOstLink eine Erdkabelleitung, das Vorhaben 5, mit einer Übertragungskapazität von zwei Gigawatt von Wolmirstedt bei Magdeburg bis nach ISAR bei Landshut sowie Leerrohre für zusätzlichen Übertragungsbedarf bis 2035 geplant. Mit der Gesetzesänderung wird SuedOstLink um das Vorhaben Nr. 5a erweitert, das Windstrom von Klein Rogahn bei Schwerin ebenfalls nach ISAR bei Landshut transportieren soll. Für unsere Planungen in Bayern bedeutet dies allerdings keine Änderungen: Die Leitung des Vorhabens Nr. 5a soll in den bereits eingeplanten Leerrohrgraben verlegt werden. Damit bleiben sowohl der bisher geplante Trassenverlauf als auch die Breite des SuedOstLink gleich.
Bereits im Januar 2020 haben wir für den Planungsabschnitt C2 zwischen Marktredwitz und Pfreimd des Vorhabens 5 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde gestellt. Da das Vorhaben 5a ein eigenständiges Genehmigungsverfahren durchläuft, haben wir am 1. April 2021 einen entsprechenden Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt C2 eingereicht.
Wie bereits beim Vorhaben Nr. 5 legen wir auch im Antrag nach § 19 NABEG für Vorhaben Nr. 5a dar, welche Auswirkungen sich für Mensch und Umwelt ergeben und schlagen einen möglichen Leitungsverlauf mit kleinräumigen Alternativen vor. Dieser ist identisch zum Planungsstand von August 2020, womit sich keine Änderungen in der Trassierung ergeben. Weitere Informationen finden sich ab sofort auf dem virtuellen Infomarkt für den Abschnitt C2. Dort erklären unsere Experten anhand von Präsentationen, Grafiken und Kurzinterviews die Details des Genehmigungsverfahrens und bieten Wissenswertes zur Erdkabeltechnologie, zur späteren Bauphase und zu Entschädigungsregelungen. Schauen Sie vorbei!
Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.
0 Kommentare