Planungen schreiten voran: Untersuchungsrahmen für den Abschnitt C1 veröffentlicht
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17. Juli 2020
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Genehmigungsverfahren
Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist es, den finalen Trassenverlauf für SuedOstLink in den einzelnen Planungsabschnitten festzulegen. Im Dezember 2019 haben wir im Rahmen der Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt C1 einen Vorschlag mit kleinräumigen Alternativen, die so genannte Grobtrassierung, bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegt. Nach der Antragskonferenz im Februar 2020 und mit der Veröffentlichung des Untersuchungsrahmens nach § 20 (3) NABEG haben die Planungen nun einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht: Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen. Der Untersuchungsrahmen ist damit eine Art „Pflichtenheft“ für die nächsten Schritte des Planfeststellungsverfahrens.
Anforderungen des Untersuchungsrahmens sind unter anderem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die genaue Analyse der möglichen Auswirkungen des Vorhabens SuedOstLink auf geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie die Erstellung von Konzepten zum Wasserschutz, zur Bodendenkmalpflege und zum Immissionsschutz. Auch öffentliche und private Belange wie Straßen und die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen müssen bei der Erarbeitung der Feintrassierung berücksichtig werden.
Auf der Homepage der BNetzA kann der Untersuchungsrahmen heruntergeladen werden: https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/05/C1/PF5-C1_Untersuchungsrahmen.pdf?__blob=publicationFile
Wir arbeiten die Anforderungen des Untersuchungsrahmens Schritt für Schritt ab. Dadurch entsteht ein optimierter Leitungsverlauf, bei dem die berührten Flurstücke und die Flächeninanspruchnahme sowohl in der Bauphase als auch nach Fertigstellung konkret benannt werden können: So wird aus dem Trassenvorschlag mit kleinräumigen Alternativen die Feintrassierung mit ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen.
Die überarbeiteten und vollständigen Planungsunterlagen werden als Unterlagen nach § 21 NABEG bei der BNetzA eingereicht. Im Anschluss übermittelt die Behörde diese an Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, die vom Vorhaben SuedOstLink berührt sind. Zudem werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Sowohl Träger öffentlicher Belange als auch Vereinigungen und Privatpersonen können die Unterlagen einsehen und bei der Bundesnetzagentur schriftliche Stellungnahmen zu den Unterlagen abgeben. Die Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen und berührten Privatpersonen, die ihre Stellungsnahmen und Einwendungen fristgerecht eingereicht haben, haben die Möglichkeit, diese bei einem Erörterungstermin mit unseren Fachexperten und Planern zu diskutieren. Dieses Vorgehen ist in § 22 NABEG festgelegt. Der Termin dafür, wird von der BNetzA angesetzt, organisiert und moderiert.
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