Trassenkorridor für Abschnitt C wurde festgelegt!
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18. Dezember 2019
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Genehmigungsverfahren
Trassenkorridor für Abschnitt C wurde festgelegt!
Am 18. Dezember hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen ca. 1.000 Meter breiten, verbindlichen Korridor für SuedOstLink festgelegt. Innerhalb dieses Korridors planen wir im nun folgenden Planfeststellungsverfahren den konkreten Leitungsverlauf. Die Entscheidung der BNetzA basiert auf unseren Antragsunterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung beim Erörterungstermin im Juli 2019 in Weiden. Mit der Korridorentscheidung ist ein wichtiger Meilenstein im Genehmigungsverfahren für SuedOstLink geschafft.
Im nächsten Schritt haben wir am 20.Dezember 2019 den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der BNetzA eingereicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird der finale Leitungsverlauf innerhalb des festgelegten Trassenkorridors ermittelt. Der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss beinhaltet eine Grobtrassierung, den Entwurf eines möglichen Trassenverlaufs mit kleinräumigen Alternativen. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens wird die Grobtrassierung verfeinert und auf Basis neuer Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse stetig optimiert, bis der finale, grundstücksgenaue Trassenverlauf feststeht.
Den Festgelegten Trassenkorridor können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/de.html
Auch in Abschnitt D schreitet das Genehmigungsverfahren voran
Beim Erörterungstermin vom 15. bis 17. Oktober 2019 in Regenstauf haben wir mit Trägern öffentlicher Belange, Verbänden, Vereinigungen und Privatpersonen alle Argumente, die SuedOstLink im Abschnitt D betreffen, diskutiert. Die BNetzA wird die Ergebnisse dieses Termins weiter prüfen und voraussichtlich im ersten Quartal 2020 eine Entscheidung über den Trassenkorridor von Pfreimd bis Isar treffen.
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