Dialog zur Korridor-Entscheidung: Der Erörterungstermin für Abschnitt D
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10. Oktober 2019
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Genehmigungsverfahren

Der Erörterungstermin für Abschnitt D
Vom 9. Mai bis 22. Juli hatten Träger öffentlicher Belange, Verbände, Vereinigungen und Privatpersonen die Gelegenheit, Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorschlags-Korridor des Netzausbauprojektes SuedOstLink im Planungsabschnitt D einzureichen.
Wie geht es nun weiter? Wie wird der beste Verlauf für den Erdkabel-Korridor zwischen Pfreimd und Isar bei Landshut ermittelt?
Diese Fragen diskutiert die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeinsam mit jenen, die Einwendungen und Stellungnahmen erhoben haben, und uns als Vorhabenträger beim Erörterungstermin am 15. Oktober in Regenstauf (Landkreis Regensburg). Alle Einwender können sich dort persönlich äußern und ihre Anliegen mit der BNetzA besprechen.
Im Dialog mit Trägern öffentlicher Belange, Verbänden, Vereinigungen und Privatpersonen machen sich die Vertreter der BNetzA ein Bild von allen Argumenten, die SuedOstLink im Abschnitt D betreffen. Erst im Anschluss wird die BNetzA einen verbindlichen, bis zu 1.000 Meter breiten Korridor festlegen, in dem später das SuedOstLink-Erdkabel verlaufen wird. Dazu nimmt sie die Ergebnisse des Erörterungstermins, die schriftlichen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die Planungsunterlagen, die wir zu Beginn des Genehmigungsverfahrens eingereicht haben, in den Blick für ihre Abwägunsgentscheidung. Der Erörterungstermin ist damit ein wichtiger Meilenstein im Genehmigungsverfahren für SuedOstLink.
Vertreter der BNetzA leiten die Veranstaltung und moderieren die Diskussion. Teilnehmen kann, wer seine schriftlichen Einwendungen oder Stellungnahmen fristgerecht eingereicht hat. Die BNetzA gibt den Beteiligten die Möglichkeit, sich zu äußern und bittet unsere Fachexperten und Planer anschließend um ihre Einschätzung.
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