Unsere Kernaufgaben bestehen aus Übertragungsdienstleistungen, Systemdienstleistungen und der Förderung des europäischen Strommarktes. Sie ergeben sich aus unserem Auftrag als Netzbetreiber nach dem niederländischen 'Elektriciteitswet' (E-wet) and dem deutschen 'Energiewirtschaftsgesetz' (EnWG).


Unsere Kernaufgaben

Innovation
TenneT präsentiert Drehkreuz-Konzept für umfangreiches Windenergieprojekt in der Nordsee.
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Unser Netz
TenneT betreibt das Hochspannungsnetz in den Niederlanden und in großen Teilen von Deutschland. TenneT überträgt Strom mit einer Spannung von 110.000 Volt (110 kV) und höher. Mit um 23.500 Kilometern Hochspannungsleitungen, überqueren wir Grenzen und verbinden Länder.

Dialogveranstaltungen
TenneT lädt vor Ort zum Dialog über unsere Netzausbau-Projekte ein.
Zu den Veranstaltungen

Strommarkt
Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

Kennzahlen-App iOS
Die TenneT TSO GmbH veröffentlicht in dieser App gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netzrelevante Daten in einer für das iPhone optimierten Darstellung.
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E-Insights
Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.



Unternehmen
TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Strom in Europa mit Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden und in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es, die rund 42 Millionen Endverbraucher in unseren Märkten zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom aus unserem Hoch- und Höchstspannungsnetz zu versorgen.

Wir sind TenneT
Wir versorgen rund 42 Millionen Menschen zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom.
WeiterlesenFreileitung und Erdkabel
Erdverkabelung
Die Energieminister des Bundes und der Länder Bayern, Hessen und Thüringen hatten sich im Sommer 2019 auf Vorschläge für Neuregelungen im Rahmen des geplanten Stromnetzausbaus verständigt. Den genauen Wortlaut der Erklärung finden Sie hier. Hierbei soll u.a. auch für das Projekt Pirach - Pleinting der Einsatz der Teilerdverkabelung ermöglicht werden. Für TenneT als Vorhabenträgerin ist die zwingende Voraussetzung für eine solche Planung die Verankerung des o. g. Vorschlags im Bundesbedarfsplangesetz. Die Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes erwarten wir aktuell Ende des Jahres 2020. Ende 2019 begann TenneT mit der Erstellung der "Planungsprämissen Erdkabel", um eine Grundlage für die weiteren Planungen zu schaffen. Diese wurden im Dezember 2019 im Staatsministerium in München vorgestellt und abgestimmt. Seit Januar 2020 existiert eine geeignete, fachliche Methodik, um die bestehenden Trassenvarianten auf die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung hin zu überprüfen.
Derzeit sind weniger als 0,1 Prozent der Höchstspannungsleitungen des europäischen Stromnetzes erdverkabelt. In Deutschland sind aktuell vier weitere Erdkabel-Pilotprojekte im Bau (Stand Herbst 2019). Darüber hinaus verfügt TenneT über viel Erfahrung mit Gleichstromkabeln, beispielsweise im Bereich Offshore (Seekabel). Dabei unterscheiden sich allerdings die technischen Gegebenheiten und Bauverfahren.
Gesetzliche Vorgaben
In Erwartung der gesetzlichen Verankerung des Ministerbeschlusses wird TenneT auf eigenes Bestreben in einer Einzelfallprüfung mögliche Abschnitte für eine Erdverkabelung der Genehmigungsbehörde vorschlagen. Auch bei einem Pilotvorhaben hat die Freileitungstechnik weiterhin den Vorrang.
Ob ein Streckenabschnitt erdverkabelt werden kann, richtet sich nach den Kriterien des Bundesbedarfsplangesetzes. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit für eine Erdverkabelung nur bei Vorliegen von bestimmten Ausnahmevoraussetzungen im Hinblick auf die geplante Freileitung vorsehen wird. Bei der Betrachtung einer Erdkabeloption im Rahmen des Raumordnungsverfahrens in Bayern ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass bei einer Unterschreitung der im Landesentwicklungsprogramm Bayern definierten Regelabstände für eine ausreichende Wohnumfeldqualität nicht in jedem Fall die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung besteht. TenneT erwartet die Bestätigung der Kriterien im Bundesbedarfsplangesetz Ende des Jahres 2020. Die finale Entscheidung darüber, ob ein Abschnitt als Freileitung und Erdkabel gebaut wird, liegt bei der Genehmigungsbehörde.
Bauliche Erfordernisse
Die Erdkabel werden vorzugsweise in einer Tiefe von 1,60 Meter in offener Bauweise verlegt. Muss zum Beispiel eine Straße unterquert werden, müssen die Kabel tiefer und weiter auseinander verlegt werden. Dies erfolgt normalerweise durch eine Bohrung, um den Eingriff so gering wie möglich zu halten.
Die beim Bau beanspruchte Fläche beträgt etwa 45 Meter. Anschließend verbleibt ein Schutzstreifen mit einer Breite von circa 20 bis 30 Metern. Dieser Bereich muss während des gesamten Betriebs von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden und im Servicefall jederzeit zugänglich sein. Daher ist eine Bebauung dieses Areals nicht möglich.
Die Verbindung von Freileitung und Erdkabeln erfolgt über Kabelübergangsanlagen (KÜA), die je nach Anforderung einen Flächenbedarf von 50x70 Meter bis zu 130x150 Meter haben. Letzteres entspricht in etwa der Größe eines halben Fußballfeldes. Die Größe variiert, je nachdem, ob dort auch Blindstrom kompensiert werden muss. Die KÜA enthalten alle technischen Komponenten um den Übergang von Freileitungen auf Erdkabel und umgekehrt zu ermöglichen. Darum werden für jeden Erdkabelabschnitt prinzipiell zwei Kabelübergangsanlagen benötigt. Je nach Anzahl und Länge der Abschnitte sowie freier Flächen in den Umspannwerken kann der Blindstrom auch in den Umspannwerken kompensiert werden.