Unsere Kernaufgaben bestehen aus Übertragungsdienstleistungen, Systemdienstleistungen und der Förderung des europäischen Strommarktes. Sie ergeben sich aus unserem Auftrag als Netzbetreiber nach dem niederländischen 'Elektriciteitswet' (E-wet) and dem deutschen 'Energiewirtschaftsgesetz' (EnWG).


Unsere Kernaufgaben

Innovation
TenneT präsentiert Drehkreuz-Konzept für umfangreiches Windenergieprojekt in der Nordsee.
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Unser Netz
TenneT betreibt das Hochspannungsnetz in den Niederlanden und in großen Teilen von Deutschland. TenneT überträgt Strom mit einer Spannung von 110.000 Volt (110 kV) und höher. Mit um 23.500 Kilometern Hochspannungsleitungen, überqueren wir Grenzen und verbinden Länder.

Dialogveranstaltungen
TenneT lädt vor Ort zum Dialog über unsere Netzausbau-Projekte ein.
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Strommarkt
Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

Kennzahlen-App iOS
Die TenneT TSO GmbH veröffentlicht in dieser App gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netzrelevante Daten in einer für das iPhone optimierten Darstellung.
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E-Insights
Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.



Unternehmen
TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Strom in Europa mit Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden und in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es, die rund 42 Millionen Endverbraucher in unseren Märkten zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom aus unserem Hoch- und Höchstspannungsnetz zu versorgen.

Wir sind TenneT
Wir versorgen rund 42 Millionen Menschen zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom.
WeiterlesenVerfahrensstand
Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren
Nachdem die Regierung der Oberpfalz im November 2016 das Raumordnungsverfahren für den Ostbayernring mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen hat, haben bei TenneT die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren begonnen.
Die Antragskonferenzen, die sog. Scoping Termine zu den Planfeststellungsverfahren, haben bei der Regierung von Oberfranken am 29. Mai 2017 und bei der Regierung der Oberpfalz am 29. Juni 2017 stattgefunden.
Der Ostbayernring ist in vier Planungsabschnitte / Planfeststellungsverfahren unterteilt, die aus planungstechnischen und aus organisatorischen Gründen bei den zuständigen Behörden zeitlich entflochten sind:
- Abschnitt A: Etzenricht – Schwandor
- Abschnitt C: Redwitz – Mechlenreuth
- Abschnitt BNord: Mechlenreuth – Bezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz
- Abschnitt BSüd: Bezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz
Abschnitt A
In der Oberpfalz ist der Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf zuerst in das Genehmigungsverfahren gegangen. Das Beteiligungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen und der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Regierung der Oberpfalz hat Ende 2018 stattgefunden. Zwischenzeitlich hat TenneT zu allen Einwänden und Stellungnahmen gegenüber der Bezirksregierung schriftlich ihren Standpunkt darlegen. Ursprünglich hatte die Regierung der Oberpfalz einen Erörterungstermin für Ende März 2020 anberaumt, der aufgrund der Coronakrise jedoch abgesagt werden musste. Weitere Informationen zum aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens entnehmen Sie der Homepage der Regierung.
Abschnitt C
In Oberfranken ist der Planungsabschnitt C von Redwitz nach Mechlenreuth am weitesten im Genehmigungsverfahren fortgeschritten. Für diesen Planungsabschnitt fand Ende 2018 das Beteiligungsverfahren statt und alle Einwände und Stellungnahmen wurden bereits schriftlich und mündlich erörtert. Ende Januar 2020 fand der Erörterungstermin der Regierung von Oberfranken in Kulmbach statt. Derzeit erarbeitet TenneT auf Grundlage des Erörterungstermins sogenannte Deckblattänderungen – Änderungen der Planfeststellungsunterlagen, die erneut bei der Regierung von Oberfranken eingereicht werden. Die Regierung von Oberfranken entscheidet darüber, wie die Deckblattänderungen ins Verfahren eingebracht werden und inwiefern eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen hat. Am Ende des Verfahrens legt die Behörde mit dem Planfeststellungsbeschluss den rechtskräftigen und parzellenscharfen Verlauf der Leitung fest. TenneT erwartet den Planfeststellungsbeschluss Anfang 2021.
Abschnitt BNord und BSüd:
Im Abschnitt BNord zwischen Mechlenreuth und Bezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz sowie im angrenzenden Abschnitt BSüd von der Bezirksgrenze bis Etzenricht haben die Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren Im Frühjahr 2019 stattgefunden. TenneT ist derzeit damit beschäftigt, die eingegangenen Einwände und Stellungnahmen schriftlich gegenüber den Bezirksregierungen zu erwidern.
TenneT erwartet für diese beiden Abschnitte die Erörterungstermine im Laufe 2020. Erst nach den Erörterungsterminen und der Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange werden die Behörden über mögliche Planänderungen sowie den definitiven Leitungsverlauf befinden. Mit Planfeststellungsbeschluss ist die Leitungsführung des Ostbayernrings genehmigt.
Rückblick Raumordnungsverfahren
Im November 2015 hatte die Regierung der Oberpfalz federführend das Verfahren eröffnet. Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit konnten sich bis zum 29. Januar 2016 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben waren an die jeweilige Kommune zu richten, die diese dann gebündelt an die Regierung der Oberpfalz weiterleitet.
Unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen sowie dem besonderen Aspekt des Wohnumfeldschutzes haben die Regierungen der Oberpfalz und von Oberfranken die Leitungsführung beurteilt. Mit der sogenannten landesplanerischen Beurteilung haben die beiden Regierungen das Raumordnungsverfahren im November 2016 abgeschlossen und mögliche Leitungsführungen empfohlen.