Auslegung der Deckblattunterlagen für den Abschnitt C
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22. Januar 2021
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Genehmigungsverfahren
Der Ostbayernring geht bei der Genehmigung in die finale Phase
Erfreuliche Nachrichten für den Ostbayernring: Die Auslegung der Deckblattunterlagen für den Abschnitt C (Redwitz – Mechlenreuth) steht kurz bevor! TenneT hatte die geänderten Unterlagen für den Abschnitt C des Ostbayernrings Anfang diesen Jahres bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. Ab dem 4. Februar sollen die Deckblattunterlagen dann für einen Monat bis zum 3. März 2021 durch die betroffenen Gemeinden ausgelegt werden. Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie veröffentlicht die Regierung von Oberfranken diese Unterlagen zusätzlich unter dem folgenden Link im Internet. Mit der Auslegung der Deckblattunterlagen tritt der Ostbayernring nun in die finale Phase der Planung und Genehmigung vor dem anstehenden Baubeginn ein. Für einige Leserinnen und Leser mag der Begriff der „Deckblattunterlage“ neu sein – deshalb möchten wir in diesem Beitrag noch einmal genauer darauf eingehen und Ihnen erläutern, worum es sich dabei konkret handelt.
Das Deckblattverfahren im Detail
Das sogenannte „Deckblattverfahren“ ist Teil des Planfeststellungsverfahrens. Es ist durchaus üblich, dass sich bei einem so großen Planungsprojekt wie dem Ostbayernring im Laufe der Zeit Änderungen gegenüber den ursprünglich bei den Behörden eingereichten Plänen ergeben. So kann es unter anderem sein, dass die geplanten Standorte einzelner Masten noch einmal verschoben oder weitere Anpassungen vorgenommen werden müssen. All diese Änderungen, die sich seit dem Erörterungstermin in der Planung ergeben haben, werden in den sogenannten Deckblattunterlagen festgehalten. Im Allgemeinen sind aber nur wenige grundlegende Änderungen am Trassenverlauf zu erwarten.
So sind es auch mit Blick auf den Abschnitt C des Ostbayernrings hauptsächlich kleinräumige Änderungen in der Planung, die in den Deckblattunterlagen zusammengefasst sind. Diese Verschiebungen im geplanten Verlauf des Ostbayernrings resultieren aus der umfangreichen Zahl an konstruktiven Stellungnahmen, die im Rahmen des Erörterungstermins Anfang des vergangenen Jahres bei der Regierung von Oberfranken eingegangen sind. Jeden Änderungsvorschlag hat TenneT mit der nötigen Sorgfalt geprüft und diesen, sofern keine gewichtigen Gründe gegen den Änderungsvorschlag vorlagen, in die Planungsunterlagen aufgenommen.
Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Auslegung
Mit der Auslegung der Deckblattunterlagen setzt die Regierung von Oberfranken nun, wie schon nach der Auslegung unserer Planfeststellungsunterlagen, eine Frist. Innerhalb dieser können unter anderem die Träger öffentlicher Belange Stellung zu den eingereichten Planänderungen nehmen. Daneben können sich natürlich auch betroffene Privatpersonen melden und schriftliche Stellungnahmen gegenüber der Regierung einbringen. Wichtig ist hierbei vor allem die Beachtung der Fristen, die durch die Genehmigungsbehörde bekannt gegeben werden. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endet zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung. Der Stichtag ist demnach der 17. März 2021.
Sind alle Diskussionspunkte geklärt, kann die Bezirksregierung im Anschluss an das Deckblattverfahren den Planfeststellungsbeschluss ergehen lassen. Dies entspricht der Genehmigung des Projekts. Dem Bau des Ostbayernrings steht in diesem Fall nichts mehr im Weg!
Wir informieren Sie natürlich auch weiterhin auf unserem Blog zu allen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ostbayernring. Bei Rückfragen zum Planfeststellungsverfahren selbst sowie zu unserer Rolle als Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung. In unserem nächsten Blogbeitrag wollen wir zudem näher auf die Auslegung der Unterlagen eingehen und die zentralen Änderungen im Abschnitt C genauer vorstellen – Sie dürfen also weiter höchst gespannt sein!
Ihr Team Ostbayernring
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