Online-Konsultation für Ostbayernring von 6. bis 31. Juli 2020
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08. Juli 2020
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Genehmigungsverfahren
Plansicherstellungsgesetz greift für Abschnitt Etzenricht – Schwandorf
Ende 2018 lagen die Planfeststellungsunterlagen für den Ostbayernring zwischen Etzenricht und Schwandorf in allen betroffenen Kommunen zur öffentlichen Einsichtnahme aus und Sie hatten die Möglichkeit, sich schriftlich am Verfahren zu beteiligen. Das Jahr 2019 war das Team vom Ostbayernring damit beschäftigt, alle Einwände und Stellungnahmen zu sichten, zu prüfen und zu erwidern. All diejenigen, die sich am Verfahren beteiligt hatten, haben Anfang 2020 von der Regierung der Oberpfalz unsere Erwiderungen sowie eine Einladung zu einem Erörterungstermin erhalten, damit noch offene Punkte im Beisein der Genehmigungsbehörde diskutiert werden können. Aufgrund der COVID-19-Beschränkungen musste die Regierung der Oberpfalz den Erörterungstermin allerdings wieder absagen.
Der Ostbayernring ist natürlich nicht das einzige Planungs- und Genehmigungsverfahren, das von den COVID-19-Beschränkungen betroffen ist. Damit eine Vielzahl wichtiger Vorhaben nicht wegen der COVID-19-Pandemie ins Stocken geraten, hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie – (PlanSiG)“ erlassen, das am 29. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass vom Verfahren betroffene Bürger und Träger öffentlicher Belange weiterhin ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen können.
Was bedeutet Plansicherstellungsgesetz für den Ostbayernring?
An Stelle eines Erörterungstermins sieht das Gesetz eine Online-Konsultation vor. Wie auch der Erörterungstermin ist diese Online-Konsultation nicht öffentlich und richtet sich an diejenigen, die sich am Planfeststellungsverfahren für den Ostbayernring schriftlich beteiligt haben.
Zunächst wird die Regierung der Oberpfalz allen Beteiligten nochmals die von uns erstellte Synopse zukommen lassen. Diese Synopse enthält den Einwand bzw. die Stellungnahme sowie die von TenneT gegenübergestellte Erwiderung. Parallel können die Beteiligten über einen zugangsgeschützten Bereich im Internet weitere Informationen über das Projekt sowie die Stellungnahmen der Fachstellen einholen. Alle Informationen stehen den Beteiligten seit dem 06.07.2020 zur Verfügung.
Bis zum 31. Juli 2020 erhalten alle bisher an dem Planfeststellungsverfahren Beteiligten die Gelegenheit, sich zu den bereitgestellten Informationen schriftlich zu äußern – klassisch postalisch oder elektronisch per E-Mail. Die Online-Konsultation dient insbesondere dazu, nochmals auf konträre Belange eingehen zu können. Zulässig sind auch Ergänzungen und Präzisierungen der bereits vorgebrachten Einwendungen. Bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden auch ohne nochmalige Äußerung weiter berücksichtigt, wenn Sie der Planfeststellungsbehörde gegenüber keine Rücknahme oder Erledigung Ihrer Einwendung bzw. Stellungnahme erklären.
Die im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen werden zur Gegenäußerung nochmals an TenneT übergeben und fließen in das weitere Verfahren ein.
Am Ende des Verfahrens legt die Behörde mit dem Planfeststellungsbeschluss den rechtskräftigen und parzellenscharfen Verlauf der Leitung fest. Laut des Aktionsplans Stromnetz 2018 des Bundeswirtschaftsministeriums erwarten Bund, Länder und TenneT den Planfeststellungsbeschluss für den Ostbayernring Anfang 2021. Der Baubeginn wird danach 2021 und Inbetriebnahme 2023 sein. Der Rückbau der bestehenden Leitung kann dann voraussichtlich ab 2023 erfolgen. Dieser Zeitplan wird regelmäßig von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesnetzagentur, Ländern und Netzbetreibern geprüft, damit die Beteiligten konkrete Hindernisse und Risiken für die Zeitpläne frühzeitig identifizieren und Gegenmaßnahmen ergreifen können.
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