Erörterungstermin aufgrund der Corona-Krise (COVID-19) abgesagt
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24. März 2020
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Genehmigungsverfahren
Ihre Beteiligtenrechte
Durch das Corona-Virus wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Folglich hat es auch Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren des Ostbayernrings. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat am 16. März 2020 den Katastrophenalarm für Bayern ausgerufen und in diesem Zusammenhang Veranstaltungen und Versammlungen landesweit bis einschließlich 19. April 2020 verboten. Die Regierung der Oberpfalz hat verständlicherweise umgehend darauf reagiert und den für den 30. März 2020 anberaumten Erörterungstermin für den Planungsabschnitt Etzenricht – Schwandorf abgesagt.
Die durch das Corona-Virus verursachte Sondersituation berücksichtigt das Planfeststellungsrecht nicht. Daher plant die Regierung der Oberpfalz nun Maßnahmen, um den rechtlichen Anforderungen an eine zügige Verfahrensdurchführung unter Beteiligung aller Betroffenen trotz der aktuell schwierigen Prognose, wann ein Erörterungstermin im ursprünglich geplanten Rahmen sinnvollerweise stattfinden könnte, gerecht zu werden. Die Regierung der Oberpfalz hat daher am 17. März 2020 eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht, über die Sie sich über das weitere Vorgehen informieren können. Zusätzlich wird die Regierung der Oberpfalz alle, die sich am Verfahren schriftlich beteiligt haben, über ein persönliches Anschreiben informieren.
Am Ende des Verfahrens legt die Behörde mit dem Planfeststellungsbeschluss den rechtskräftigen und parzellenscharfen Verlauf der Leitung fest. Laut des Aktionsplans Stromnetz 2018 des Bundeswirtschaftsministeriums erwarten Bund, Länder und TenneT den Planfeststellungsbeschluss für den Ostbayernring Anfang 2021. Der Baubeginn wird danach 2021 und Inbetriebnahme 2023 sein. Der Rückbau der bestehenden Leitung kann voraussichtlich ab 2023 erfolgen. Dieser Zeitplan wird regelmäßig von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesnetzagentur, Ländern und Netzbetreibern geprüft, damit die Beteiligten konkrete Hindernisse und Risiken für die Zeitpläne frühzeitig identifizieren und Gegenmaßnahmen ergreifen können.
Auch von TenneT bereits angekündigte persönliche Termine, wie beispielsweise die beginnenden Vertragsgespräche zu Grundbucheintragungen und Entschädigungszahlungen, werden momentan ausgesetzt – zum Schutz aller Grundstückseigentümer sowie zum Schutz unserer Mitarbeiter und Partnerfirmen. Gerne können Sie aber telefonischen Kontakt zu unseren Gesprächsführern aufnehmen. Gleichzeitig können wir uns auf die Tätigkeiten konzentrieren, die von den Einschränkungen durch die Corona-Krise nicht betroffen sind. Das Team Ostbayernring bearbeitet derzeit intensiv alle Einwendungen aus den Planungsabschnitten zwischen Mechlenreuth und Etzenricht. Hier erwarten wir die Erörterungstermine im Laufe des Jahres 2020.
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