Rahmenvereinbarung mit Bayerischem Bauernverband ist abgeschlossen
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11. März 2020
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Neues zum Ostbayernring
Festlegung der Verkehrswerte
Die ersten Vertragsgespräche mit Grundstückseigentümern vom Ostbayernring haben bereits begonnen. Denn für die bauliche Umsetzung der Freileitung nach dem Planfeststellungsbeschluss benötigen wir die Zustimmung jedes einzelnen Grundstückeigentümers. Der Eigentümer räumt TenneT das dauerhafte Nutzungsrecht durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gemäß § 1090 (1) BGB im Grundbuch ein. Damit wird TenneT berechtigt, das Grundstück für Überspannungen, Zufahrten und für erforderliche Maststandorte zu nutzen. Das jeweilige Grundstück wird von TenneT nicht erworben, sondern bleibt im Privateigentum. Außerdem können private und öffentliche Grundstücke während der Bauzeit vorübergehend in Anspruch genommen werden. Das betrifft temporäre Flächen für Mastmontage, Zuwegungen und Leitungsprovisorien. Dafür erfolgt kein Grundbucheintrag. Es wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.
Jede Form von Grundstückinanspruchnahme wird natürlich von TenneT entschädigt. Diese Zahlung gleicht die Rechtsbeeinträchtigung durch die Grundstücksbelastung und die Minderung des Verkehrswerts durch die Überspannung mit der Freileitung aus. Die Entschädigung wird einmalig geleistet – für eine Zahlung von wiederkehrenden Entschädigungen fehlt die gesetzliche Grundlage.
Die Basis für die Entschädigungszahlungen des Ostbayernrings bildet die Rahmenvereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband. Diese Vereinbarung regelt unter anderem Haftungsfragen oder den Umgang mit Flurschäden und legt den Grundstein für die individuellen Entschädigungsgespräche mit den betroffenen Eigentümern durch Festsetzung eines pauschalierten Verkehrswertes. Die Rahmenvereinbarung können Sie sich hier herunterladen. Gleichzeitig lässt der Bayerische Bauernverband die Rahmenvereinbarung allen Grundstückseigentümer zur Information zukommen.
Vorzugsweise erläutern wir allen Grundstückseigentümern, Pächtern und Nutzungsberechtigten die Verträge, Entschädigungsgrundsätze sowie die weitere Abwicklung in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Hierfür werden unsere Kollegen Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Sollte in Bezug auf Ihre Grundstücke im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens weiterer Abstimmungsbedarf bestehen, wird das Gespräch erst im Nachgang zum Erörterungstermin und nach Verfestigung der Planung aufgenommen.
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