Sankt Valentin – Patron der Liebenden
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14. Februar 2019
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Umwelt,
Bau
Artenschutz beim Bau von Freileitungen
Noch ist es kalt und frostig und die Moorfrösche überwintern bevorzugt im Boden von Gehölzbeständen. Doch mit den ersten wärmeren Temperaturen erwachen auch die Frühlingsgefühle der kleinen Amphibien. Sie begeben sich von ihrem Winterquartier auf Wanderung zum nächstgelegenen Gewässer, das sich zum Laichen eignet.
Und zum Glück wacht nicht nur Schutzpatron Valentin über die Liebenden, sondern auch das Bundesnaturschutzgesetz stellt klare Richtlinien für streng geschützte Tiere und Pflanzen auf. Diese Richtlinien sind im Bau von Freileitungen zu beachten. Insbesondere während der Wanderzeiten zwischen Überwinterungshabitat und Laichgewässer besteht die Gefahr, dass es im Zuge der Bautätigkeiten im Bereich der Baufelder und Zufahrten zu Verletzungen oder direkten Tötungen von Individuen kommen kann. Zur Vermeidung des sogenannten Tötungstatbestandes sind die Bauarbeiten außerhalb der Aktivitätszeit bzw. der Hauptwanderzeiten der genannten Arten durchzuführen.
Für Maststandorte, die im Bereich von Gehölzstandorten stehen und sich gleichzeitig in geringer Entfernung zu einem potenziell geeigneten Laichgewässer befinden, muss davon ausgegangen werden, dass sie als Überwinterungshabitat vor allem von Laubfrosch und Kammolch genutzt werden könnten. Bodenarbeiten (Roden der Gehölze, Entfernen der Mastfundamente) dürfen nicht innerhalb der Winterruhe der Arten durchgeführt werden.
Diese Bau- bzw. Rückbauzeitbeschränkungen muss TenneT beachten. In Schleswig-Holstein plant TenneT die sogenannten Mittelachse. Der Ersatzneubau verläuft vom Raum Flensburg bis nach Hamburg. Anfang 2018 konnte der erste Abschnitt zwischen Hamburg und Audorf in Betrieb gehen, so dass dort derzeit der Rückbau der bestehenden Leitung erfolgt. Zwischen Hamburg und Audorf hat TenneT genau ein Jahr nach Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Höchstspannungleitung 166 Masten demontiert. Bis auf einen einzigen Mast, der bis April „Schonfrist“ erhalten hat.
Das hat die ökologische Baubegleitung festgelegt, die den Neu- und Rückbau der Leitung betreut. Speziell für artenschutzrechtliche Fragestellungen werden Biologen hinzugezogen. Und genau an diesem einen Masten haben sich Kammolche und Laubfrösche über den Winter häuslich eingerichtet. Bis April sind die Frösche in die benachbarten Laichgewässer abgewandert.
Ab April kann dann auch der letzte Mast zurückgebaut werden. Und auch hier sind vorsorglich Schutzmaßnahmen für die kleinen Tiere vorgesehen. Zunächst wird geprüft, ob das Baufeld frei von Amphibien ist. Die Einrichtung eines Amphibienzauns stellt sicher, dass sich keine Frösche während des Baus im Baufeld befinden sowie einwandern können.
Und so steht der Liebe der Moorfrösche nichts entgegen.
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