Kartierungsarbeiten für den Ostbayernring ab Februar 2019
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31. Januar 2019
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Umwelt,
Neues zum Ostbayernring
Der Ostbayernring ist in allen Planungsabschnitten im Planfeststellungsverfahren. In den Abschnitten zwischen Mechlenreuth und Etzenricht erwarten wir im Frühjahr 2019 die öffentliche Auslegung der Unterlagen und den Beginn des Beteiligungsverfahrens. Ein Kapitel der Planfeststellungsunterlagen beschäftigt sich ausführlich mit den umweltfachlichen Untersuchungen.
Darin wird ein konkretes Maßnahmenkonzept vorgeschlagen, mit dem erhebliche naturschutzfachliche Beeinträchtigungen vermieden, minimiert oder kompensiert werden können. Wird das Kompensationskonzept nach Prüfung durch die Planfeststellungs- und Naturschutzbehörden genehmigt, gilt das Maßnahmenkonzept als verbindlich und muss nach Inbetriebnahme der neuen Leitung umgesetzt werden.
Im Vorfeld zum Planfeststellungsverfahren haben daher bereits ausführliche Kartierungsarbeiten stattgefunden, um die Pflanzen- und Tierwelt entlang des Ostbayernrings zu erfassen und zu schützen. Ab Februar 2019 vertiefen unsere Umweltplaner diese Erhebungen. Bestandteil der Kartierungsarbeiten wird auch die Erfassung von Habitat- u. Höhlenbäumen sein. Diese Bäume dienen möglicherweise als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse und bestimmte Vogelarten. Die erfassten Bäume werden per GPS eingemessen und mittels Farbspray markiert. Vor Baubeginn werden diese Bäume nochmals auf Besatz kontrolliert, um sicherzustellen, dass keine Fledermäuse und baumhöhlenbewohnenden Vögel zu Schaden kommen.
Die Firma TNL-Umweltplanung und das Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung, bzw. deren nachweislich beauftrage Subunternehmer werden die umweltfachlichen Untersuchungen und Kartierungsarbeiten des Ostbayernrings vornehmen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten, sowie Wald- und landwirtschaftliche Wege befahren werden.
Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Die von uns beauftragten Umweltplaner werden sich mit einem Berechtigungsnachweis ausweisen können.
Flurschaden entsteht voraussichtlich bei diesen Arbeiten nicht. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung an: ostbayernring(at)tennet.eu
04. Mai 2020
Hallo liebe Naturfreunde,
in der Oberpfalz wird es wie folgt gehandhabt:
- Kästchen, Kreuze: Baum ist für einen Nistkasten geeignet
- Punkte: Potenzieller Habitatbaum, (Baum eignet sich zur Entwicklung von Habitatstrukturen)
- Wellenlinie: Habitatbaum (Baum weist bereits Habitatstrukturen auf)
In Oberfranken nutzen die Kartierer andere Symbole:
- "B" mit ^: Potenzieller Habitatbaum
- "F" mit ^ : Baum ist für einen Nistkasten geeignet
Alle Markierungen weisen eine fortlaufende Nummerierung auf.
Hoffe wir konnten Ihnen eine ausreichende Antwort liefern.
Viele Grüße
TenneT Onlineredaktion
01. Mai 2020
Hallo, was bedeuten die Farbmarkierungen an den Bäumen bei geplanten Masten Standorten? Zum Beispiel bei der Autobahnbrücke A 93 über die Waldnaab bei Windischeschenbach. Da sind entweder orange Kästchen und eine Zahl am Baum oder eine Wellenlinie um den Baumstamm herum oder auch gepunktete Linien.