Regierung der Oberpfalz prüft Planfeststellungsunterlagen auf Vollständigkeit
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02. Juli 2018
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Genehmigungsverfahren,
Neues zum Ostbayernring
Regierung der Oberpfalz prüft Planfeststellungsunterlagen auf Vollständigkeit
Projektleiter der Planung und Genehmigung Stefan Opel freut sich über den Erfolg des Teams: „Das Jahr 2017 haben wir dazu genutzt, unsere Planungen im Vorfeld zum Genehmigungsverfahren intensiv mit den Grundstückseigentümern abzustimmen. Dank der engagierten Zusammenarbeit unseres Teams mit den Partnerfirmen aus Trassierung und Umweltplanung konnten wir zahlreiche Hinweise berücksichtigen. Seit heute haben wir zwei Planungsabschnitte des Ostbayernrings offiziell im Planfeststellungsverfahren. Darauf sind wir stolz.“
Wenn die Planfeststellungsbehörde die Vollständigkeit der Unterlagen offiziell bestätigt, kann die öffentliche Auslegung in den berührten Kommunen beginnen.
Die beteiligten Kommunen werden die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen rechtzeitig ortsüblich bekannt machen. In den Rathäusern sowie online auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz können dann alle Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen. Mit Beginn der vierwöchigen Einsichtnahme in den Rathäusern der Kommunen sowie zwei Wochen danach, hat jede Privatperson die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zu der beantragten Planung von TenneT bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Gesamtprojektleiter Thomas Ehrhardt-Unglaub blickt optimistisch auf das Planfeststellungsverfahren: „Für die Abstimmung mit den Grundstückseigentümern haben wir uns Zeit genommen. Dafür haben wir wertvolle Hinweise bekommen und konnten insbesondere die Bereitschaft erfragen, uns Flächen für umweltfachliche Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Grundlage konnten wir qualitativ sehr hochwertige Unterlagen erstellen und erwarten im Planfeststellungsverfahren wenig Einwände.“
Parallel zur öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen wird TenneT in der Region Informationsmärkte veranstalten, um alle interessierten Bürger sowie Grundstückseigentümer über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens und die Planunterlagen zu informieren.
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