Planfeststellungsunterlagen Ostbayernring: Gutachten und Untersuchungen
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19. Juni 2018
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Genehmigungsverfahren
Planfeststellungsunterlagen Ostbayernring: Gutachten und Untersuchungen
Die Planfeststellungsunterlage teilt sich in die Teile A: Vorhabenbeschreibung, Teil B: Planteil und in Teil C: Untersuchungen, weitere Pläne und Skizzen. Heute erläutert TenneT Ihnen aus Teil C die Gutachten zu den Themen Immissions-, Wasser- und Bodenschutz.
Grundlage bilden zunächst die Bauwerkskizzen. Unter Bauwerk verstehen die Planer Masten, Provisorien oder Schutzgerüste. Die Skizzen zeigen die Regelfundamente des geplanten Neubaus sowie die Prinzipzeichnungen jedes einzelnen Mastes.
Im Genehmigungsverfahren muss TenneT nachweisen, dass der Ostbayernring alle Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder einhält. Hierfür enthält die Planfeststellungsunterlage einen ausführlichen Immissionsbericht. Im Zuge der Bauarbeiten für den Neu- und Rückbau ist Baulärm nicht zu vermeiden. Auch die Leitung selbst verursacht im Betrieb sog. Koronageräusche, insbesondere an Tagen mit feuchtem Wetter. Durch ein TÜV-geprüftes schalltechnisches Gutachten belegt TenneT die Einhaltung der Richtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm.
Wichtig für die Gründung der Maste sowie während der Bauphase sind wasser- und geotechnische Untersuchungen. Bewertet wird die sogenannte hydrogeologische Situation in den Baubereichen. Hydrogeologie ist die Wissenschaft vom Wasser in der Erdkruste. Geotechnische Untersuchungen geben erste Einschätzungen zum Aufbau des Baugrundes. Baugrunduntersuchungen und Probebohrungen vor Ort finden erst während des laufenden Planfeststellungsverfahrens statt und werden den Grundstückseigentümern frühzeitig angekündigt. Das Bodenschutzkonzept hingegen sieht bereits konkrete Maßnahmen vor, deren Einhaltung die Fachbehörden während des Baus überwachen.
Ein häufiges Anliegen der Landwirte ist der Einsatz von Kompaktmaste. Daher hat TenneT sich mit dieser Mastbauform ausführlich beschäftigt und geprüft, ob Kompaktmaste die technischen Anforderungen und angenommenen Vorteile erfüllen. In einem ausführlichen Bericht legt TenneT dar, warum nach derzeitigem Stand der Ausführungstechnik Kompaktmaste beim Ostbayernring nicht zum Einsatz kommen.
Teil C der Planfeststellungsunterlagen beinhalten darüber hinaus umfangreiche Gutachten zum Thema Umwelt- und Naturschutz. Dazu informieren wir Sie in unserem nächsten Artikel.
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