Ostbayernring: TenneT stellt Antrag auf Planfeststellung
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22. Mai 2018
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Genehmigungsverfahren,
Neues zum Ostbayernring
Am Donnerstag, 17. Mai 2018, hat das Team Ostbayernring die Regierung von Oberfranken besucht. Stefan Opel (Projektleiter Planung und Genehmigung) und Thomas Ehrhardt-Unglaub (Gesamtprojektleiter) haben für den Planungsabschnitt von Redwitz bis Mechlenreuth den Antrag auf Planfeststellung gestellt und die Planfeststellungsunterlagen offiziell der Genehmigungsbehörde überreicht.
Wenn die Planfeststellungsbehörde die Vollständigkeit der Unterlagen offiziell bestätigt, kann die öffentliche Auslegung in den berührten Kommunen beginnen. Voraussichtlich wird dies unter Berücksichtigung der bayerischen Sommerferien im September 2018 erfolgen. Dies ist auch ein Anliegen des Bayerischen Bauernverbands, da die Sommermonate die arbeitsintensivste Zeit in der Landwirtschaft sind.
Die beteiligten Kommunen werden die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen rechtzeitig ortsüblich bekannt machen. In den Rathäusern sowie online auf der Homepage der Regierung von Oberfranken können dann alle Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen. Die Planfeststellungsunterlagen bestehen aus zahlreichen einzelnen Berichten, Gutachten, Plänen und Verzeichnissen. Den Aufbau der Unterlagen sowie die Inhalte stellt TenneT in den kommenden Wochen auf dem Blog Ostbayernring vor, damit sich jeder in den Unterlagen zurechtfindet und zielgerichtet seine Belange einbringen kann.
Parallel zur öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen wird TenneT in der Region Informationsmärkte veranstalten, um alle interessierten Bürger sowie Grundstückseigentümer über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens und die Planunterlagen zu informieren. Mit Beginn der vierwöchigen Einsichtnahme in den Rathäusern der Kommunen sowie zwei Wochen danach, hat jede Privatperson die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zu der beantragten Planung von TenneT bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
TenneT wird zu allen Einwänden gegenüber der Behörde schriftlich Stellung nehmen. Alle privaten Einwänder und Träger öffentlicher Belange sowie TenneT als Vorhabenträgerin werden von der Planfeststellungsbehörde zu einem Erörterungstermin geladen, um konträre Belange mündlich zu erörtern. Auf dieser Grundlage wird die Genehmigungsbehörde alle öffentlichen und privaten Belange sorgfältig prüfen, gegeneinander abwägen und widersprechende Interessen nach Möglichkeit ausgleichen.
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