Informationen zum Planfeststellungsverfahren
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09. Mai 2018
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Genehmigungsverfahren,
Infomaterial
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Raumordnungsverfahrens und der landesplanerischen Beurteilung im November 2016 schreiten die Planungen für das Projekt Ostbayernring voran. Im Rahmen zahlreicher Planungsgespräche haben wir im Jahr 2017 die betroffenen Eigentümer, Träger öffentlicher Belange, Verbände und die Öffentlichkeit über den Leitungsverlauf informiert und beteiligt. In konstanter Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden haben wir unsere Planungen abgestimmt und die Unterlagen zur Einreichung bei den Planfeststellungsbehörden vorbereitet.
Im Planungsabschnitt C, Redwitz – Mechlenreuth, prüft die Regierung von Oberfranken derzeit die Vollständigkeit unserer Unterlagen. Abhängig vom Verlauf der Vollständigkeitsprüfung wird das Verfahren voraussichtlich noch vor den bayerischen Sommerferien seitens der Regierung eröffnet. Sollte es im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung zu weiterem Abstimmungsbedarf kommen, wird das Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung der Sommerferien später eröffnet. Sobald wir wissen, wann das Planfeststellungsverfahren beginnt, werden wir auf die Öffentlichkeit zukommen. Parallel zur öffentlichen Auslegung der Unterlagen werden wir Informationsmärkte in der Region anbieten.
In Planungsabschnitt A, Etzenricht – Schwandorf, und Planungsabschnitt B, Mechlenreuth – Etzenricht, befinden wir uns noch in der Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen. Die Planfeststellungsverfahren werden voraussichtlich im weiteren Jahresverlauf 2018 eröffnet.
Das Planfeststellungsverfahren stellt bei größeren Infrastrukturvorhaben einen Teil des Genehmigungsverfahrens dar. Der Planfeststellungsbeschluss ist wie eine Baugenehmigung zu verstehen – die zuständige Behörde legt darin verbindlich fest, ob ein Vorhaben zulässig ist und welche Maßnahmen durch den Vorhabenträger in diesem Zusammenhang umgesetzt werden müssen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird unter anderem der flurstückscharfe Verlauf des Ostbayernrings festgelegt. Die Unterlagen, die wir mit dem Antrag auf Planfeststellung einreichen, sind daher sehr umfangreich und komplex.
Mit unserer Broschüre möchten wir Ihnen einen Wegweiser an die Hand geben, damit Sie sich in den umfangreichen Unterlagen zur Planfeststellung gut zurechtfinden. Dazu erläutern wir den Aufbau und den Inhalt der Unterlagen. Sie erfahren außerdem, wozu ein Planfeststellungsverfahren dient, wie es abläuft und in welcher Planungsstufe des gesamten Genehmigungsprozesses wir uns befinden. Darüber hinaus können Sie nachlesen, was das für Sie als interessierte Bürgerinnen und Bürger bedeutet und wie Sie sich weiterhin am Genehmigungsverfahren des Ostbayernrings beteiligen können. In den kommenden Wochen informieren wir Sie hier auf unserem Blog über die einzelnen Kapitel der Planfeststellungsunterlagen.
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