Wir schaffen Ausgleich – Baum für Baum, Biotop für Biotop
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21. August 2017
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Umwelt
Ein Infrastrukturprojekt wie der 185 km lange Ostbayernring lässt sich nicht ohne Eingriffe in die Natur und Landschaft umsetzen. Umso wichtiger ist bereits bei der Planung die Berücksichtigung eines Maßnahmenpaketes, mit dem erhebliche Eingriffe vermieden, minimiert oder kompensiert werden können. Diese Maßnahmen werden in einem sogenannten landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben und mit in das Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung eingereicht.
Broschüre Kompensation für den Ostbayernring
Da das Thema Kompensation ein umfangreicher Themenkomplex mit vielen rechtlichen Vorgaben ist, haben wir in einer Broschüre die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. Welche rechtlichen Vorgaben muss TenneT beachten? Wie ermitteln wir den Kompensationsbedarf und -umfang? Was für Fragen stellen Sie sich als Grundstückseigentümer? Welche Chancen bieten sich für die Forst- und Landwirtschaft? Wie ist das weitere Vorgehen beim Ostbayernring? Antworten finden Sie in unserer Broschüre.
Möglichst viele Punkte für verschiedene Schutzgüter auf möglichst kleiner Fläche sammeln
Der Kompensationsbedarf drückt sich in Wertpunkten aus. Je höher eine derzeit gering bewertete Fläche durch naturschutzfachliche Maßnahmen aufgewertet wird, desto mehr Punkte sammelt TenneT. Auch können multifunktionale Kompensationsmaßnahmen so geplant werden, dass sie für mehrere Schutzgüter gleichzeitig positive Effekte hervorrufen. Für das sogenanntes ökologisches Schneisenmanagement bietet sich der neue Schutzstreifen sowie die bestehende Trasse des Ostbayernrings an, damit wir nicht landwirtschaftliche Freifläche in Anspruch nehmen müssen. Je hochwertiger die Kompensationsmaßnahmen sind, umso weniger Flächen müssen beansprucht werden.

Waldrechtliche Kompensation kombiniert mit naturschutzfachlicher Aufwertung
Beispielsweise führt der neue Ostbayernring zum Teil durch weite Waldgebiete. Direkt unter der Freileitung sowie im ca. 60-70 Meter breiten Schutzstreifenbereich wird eine Aufwuchshöhenbeschränkung für Bäume festgelegt. Das bedeutet, dass die Bäume nicht mehr Ihre Endaufwuchshöhe erreichen können und nicht mehr dem Waldrecht unterliegen. Gleichzeitig muss ein Großteil der Bäume gefällt werden. Im Nachgang möchte TenneT diese Flächen nicht brach liegen lassen und regelmäßig roden, sondern zum naturschutzrechtlichen Ausgleich nutzen und umweltfachlich aufwerten. Das gelingt beispielsweise durch das Anlegen von abgestuften Waldsäumen und die Anpflanzung von artenreichen Gras- und Krautfluren mit Gebüschen. Mit dieser Flächenaufwertung sammelt TenneT Wertpunkte für den Kompensationsbedarf.
Gleichzeitig werden beim Rückbau der Bestandsleitung etliche Kilometer Waldschneise wieder frei, die TenneT wieder aufforsten möchte. Bevorzugt soll die Aufforstung nicht nur unter forstwirtschaftlichen und waldrechtlichen Gesichtspunkten erfolgen, sondern auch unter naturschutzrechtlichen Prämissen. Als besonders hochwertiger Wald gelten beispielsweise Laubmischwälder oder Buchenwälder, die TenneT sich gleichzeitig als naturschutzrechtlichen Ausgleich anrechnen lassen kann.
Auf der Suche nach geeigneten Flächen
TenneT ist sich als Vorhabenträger ihrer Verantwortung für Mensch und Umwelt bewusst. Daher steht bei allen TenneT-Projekten das Bauen in Einklang mit der Natur im Vordergrund. Gleichzeitig sind wir bestrebt, landwirtschaftlich genutzte Fläche so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen. Um all die geplanten Kompensationsmaßnahmen zum Schutz der Natur umzusetzen, ist das Projektteam Ostbayernring auf die Unterstützung der Grundstückseigentümer angewiesen. Durch die Bereitstellung von Flächen für Ausgleichmaßnahmen unterstützen Sie uns, die Eingriffe durch den Ostbayernring zu kompensieren und die Natur und Landschaft in Ihrer Region aufzuwerten.
Bei Interesse, uns geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen, melden Sie sich bitte unter ostbayernring(at)tennet.eu bei uns.
Naturschutzrechtliche Vorgaben und deren Anwendung
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