Scoping Termin: Untersuchungsrahmen für Planfeststellungsverfahren
-
27. Juli 2017
-
Genehmigungsverfahren
Scoping Termin: Untersuchungsrahmen für Planfeststellungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren für den Ostbayernring erfolgt in zwei Schritten: Im Raumordnungsverfahren wird übergeordnet geschaut wie die Freileitung verlaufen kann. Berücksichtigt werden beispielsweise Wohngebiete, Gewerbegebiete, Land- und Forstwirtschaft oder Wasser-, Natur- und Vogelschutzgebiete. Im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren wird der Leitungsverlauf detailliert mit Maststandorten, Überspannungsbereichen und Montageflächen geplant.
Während das Raumordnungsverfahren Ende 2017 abgeschlossen wurde, sind die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren in vollem Gange. Doch was muss bei der Feinplanung einer Freileitung alles berücksichtigt, untersucht und erarbeitet werden?
Der Untersuchungsumfang für die Planfeststellungsunterlagen wird in einem sogenannten Scoping-Termin (von engl. scope = Aufgaben- bzw. Untersuchungsumfang) festgelegt. Für den Ostbayernring fanden zwei Termine statt. Für Oberfranken Ende Mai 2017. Für die Oberpfalz Ende Juni 2017.
Denn der insgesamt 185 km lange Ostbayernring ist in vier Planungsabschnitte unterteilt, die aus planungstechnischen und aus organisatorischen Gründen bei den zuständigen Behörden zeitlich entflochten sind.
- Oberfranken: Umspannwerk Redwitz – Umspannwerk Mechlenreuth (Abschnitt C)
- Oberfranken: Umspannwerk Mechlenreuth – Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz (Abschnitt B-Nord)
- Oberpfalz: Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz – Umspannwerk Etzenricht (Abschnitt B-Süd)
- Oberpfalz: Umspannwerk Etzenricht – Umspannwerk Schwandorf (Abschnitt A)
In Oberfranken werden der Planungsabschnitt C von Redwitz nach Mechlenreuth und in der Oberpfalz der Abschnitt A von Etzenricht nach Schwandorf zuerst ins Genehmigungsverfahren gehen. Der bezirksübergreifende Planungsabschnitt B von Mechlenreuth bis Etzenricht wird zeitlich versetzt bei der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht und behandelt.
Zum Scoping Termin wurden von den Regierungen jeweils Vertreter von TenneT, Fachbehörden und Naturschutzverbänden eingeladen. Beispielsweise wurden folgende Themen besprochen:
Welche Tier- und Pflanzenarten sind zu erfassen und welche Wirkung hat der Bau des Ostbayernrings auf diese Arten?
Wie ist der Eingriff in Boden und Wasserhaushalt zu bewerten?
Wie ist mit Verdachtsflächen des Denkmalschutzes umzugehen?
Als Ergebnis des Scoping-Verfahrens werden uns die Regierungen ein „Hausaufgabenheft“ an die Hand geben. Darin wird festgehalten, in welchem Umfang die jeweiligen Schutzgüter zu bearbeiten sind.
Nun liegt es an uns und an unseren Partnerbüros, diesen Anforderungskatalog abzuarbeiten und umfassende und übersichtliche Antragsunterlagen zu erstellen. Sobald die Planfeststellungsverfahren eröffnet werden, können sich alle Beteiligten ein umfangreiches Bild über die Untersuchungen zum Ostbayernring machen.
Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.
0 Kommentare