Fachliche Abstimmungen zum Planfeststellungsverfahren
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20. Februar 2017
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Neues zum Ostbayernring,
Umwelt
Fachliche Abstimmungen zum Planfeststellungsverfahren
Was bedeutet ökologisches Schneisenmanagement?
Wird der Wald gerodet oder überspannt?
Was sind naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen und was fällt unter den Begriff waldrechtlicher Ausgleich?
Diese und viele andere Fragen müssen für das Planfeststellungsverfahren geklärt werden. Dazu hat TenneT am 14. und 15. Februar 2017 die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Bayerischen Staatsforsten sowie Verbände aus den Bereichen Forst, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Tourismus eingeladen. Vorgestellt wurde das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und die geplante Leitungsführung. Die umweltfachlichen Gutachter des Ostbayernrings haben die Zwischenergebnisse der Kartierungsarbeiten und das angedachte Kompensationskonzept erläutert. Denn jeden nicht vermeidbaren Eingriff mit dem neuen Ostbayernring in Wald oder schützenswerte Flächen muss TenneT ausgleichen. Bei 185 km Strecke Freileitung kommt da einiges an Fläche zusammen.
TenneT ist bestrebt, für die Kompensation möglichst die durch den Rückbau des alten Ostbayernrings frei werdenden Flächen zu nutzen. Gerade im Wald möchte TenneT die Flächen mit hochwertigem Waldbestand wieder aufforsten. Gleichzeitig sollen unter dem neuen Ostbayernring Niederwald oder Biotope angelegt werden. Diese Gestaltung des Schutzstreifens nennt man ökologisches Schneisenmanagement, das als naturschutzrechtliche Kompensation anerkannt wird. So kann vermieden werden, dass weitere landwirtschaftliche Bewirtschaftungsflächen außerhalb der alten und neuen Leitung in Anspruch genommen werden müssen. Diesen Ansatz begrüßten alle Teilnehmer der Fachdialoge.
Gelingen kann das aber nur, wenn die jeweiligen Eigentümer ihre Grundstücke freiwillig zur Verfügung stellen. Jede Maßnahme muss TenneT sich über eine Eintragung ins Grundbuch langfristig sichern, was selbstverständlich finanziell entschädigt wird. In den Gesprächen mit den Grundstückseigentümern wird TenneT die Bereitschaft abfragen und die Rahmenbedingungen genau erläutern.
Um die notwendigen Flächen zur Aufforstung zu begrenzen, prüft TenneT in besonders sensiblen Waldgebieten, ob eine Waldüberspannungin Frage kommt. Bei einer Waldüberspannung wird die Leitung so hoch geplant, dass die Bäume ihre Endaufwuchshöhe erreichen können. Denn Niederwald gilt nach Forstrecht nicht als vollwertige Waldkompensation. Über die Waldüberspannung kann immer nur in Abwägung mit dem Landschaftsbild entschieden werden, da dafür natürlich dementsprechend hohe Maste verwendet werden müssen.
Für das Planfeststellungsverfahren erstellt TenneT einen sogenannten landschaftspflegerischen Begleitplan, in dem jeder Eingriff mit dazugehöriger Ausgleichsmaßnahme detailliert beschrieben wird.
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