Raumordnungsverfahren Ostbayernring – Frist für Stellungnahmen endete am 29.01.2016
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10. Februar 2016
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Genehmigungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren für den Ostbayernring wurde am 30. November 2015 offiziell von der Regierung der Oberpfalz eingeleitet. TenneT informierte die Öffentlichkeit auf acht Informationsmärkten entlang der geplanten Leitung über die Unterlagen. Zusätzlich lagen die fünf Ordner in allen betroffenen Kommunen öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bis zum 29. Januar 2016 hatten die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, schriftlich Stellungnahme zu den Planungen und Untersuchungsergebnissen bei der Regierung abzugeben. Die Bürger konnten ihre Einwände ebenfalls über ihre Gemeinde oder Stadt geltend machen. Die Regierung der Oberpfalz registrierte eine große Anzahl an eingegangenen Stellungnahmen. Eine derart rege Beteiligung schon im Raumordnungsverfahren ist insbesondere auf den frühen Einbezug der Öffentlichkeit von TenneT zurückzuführen. Die Raumordnungsbehörde wird nun alle Stellungnahmen zur weiteren Bearbeitung sichten.

Aufgabe von TenneT ist es in den nächsten Wochen, der Behörde ihr fachliches Know-How für komplexe Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen. Auf Grundlage der Raumordnungsunterlagen und aller eingegangenen Stellungnahmen wird die Raumordnungsbehörde die landesplanerische Beurteilung mit ihrer Empfehlung von Trassenvarianten für das weiterführende Planfeststellungsverfahren erlassen. Sobald die landesplanerische Beurteilung zum Raumordnungsverfahren von der Behörde bekannt gegeben wird, geht TenneT wieder auf die Öffentlichkeit zu und informiert über die nächsten Schritte im Projektverlauf.
Des Weiteren beginnt das Team Ostbayernring momentan bereits die Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren. Für die Antragskonferenz des Panfeststellungsverfahrens führen wir derzeit Fachdialoge mit Fachbehörden durch. Dabei werden die notwendigen Untersuchungsräume und der Umfang der umweltfachlichen Kartierungen abgestimmt. Die Kartierungen beginnen im Frühjahr 2016.
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