Warum „knistert“ die Stromleitung?
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06. August 2015
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Technik
Während des Betriebs von Freileitungen kann es bei feuchtem Wetter - bei Regen oder hoher Luftfeuchtigkeit - zu so genannten Korona-Entladungen und damit zu Geräuschentwicklungen an der Oberfläche der Leiterseile kommen. Das Knistern ist die Folge einer elektrischen Entladung in der Luft.
Die Intensität des Knisterns hängt neben der Witterung im Wesentlichen von der elektrischen Feldstärke an der Oberfläche der Leiterseile ab. Diese sogenannte Randfeldstärke ergibt sich wiederum aus der Höhe der Spannung, der Anzahl der Leiterseile je Phase sowie aus der geometrischen Anordnung und den Abständen der Leiterseile untereinander und zum Boden.
Aufbau eines Mastes:
Wesentlich für die Höhe der Randfeldstärke ist der Durchmesser der Leiterseile. Je größer der Durchmesser der Leiterseile ist, desto weiter rücken die Abstände der Feldlinien auseinander und es treten weniger Korona-Entladungen auf. TenneT verwendet beim Ersatzneubau des Ostbayernrings für die Beseilung 4er-Bündel anstelle des bisherigen 2er-Bündels. Damit sinkt die Randfeldstärke. Denn mit Hilfe dieser 4er-Bündel schafft man technisch einen bedeutend größeren Ersatzradius, so dass das Knistern der Leitung deutlich leiser wird.
Modell der elektrischen Randfeldstärke
Die „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)“ legt Richtwerte fest, die beim Betrieb von Freileitungen einzuhalten sind. Für den Leitungsverlauf des Ersatzneubaus des Ostbayernrings sind nach den Vorgaben der TA Lärm die zu erwartenden Beurteilungspegel an den sogenannten maßgeblichen Immissionsorten zu berechnen. Bei bebauten Flächen gilt als maßgeblicher Immissionsort das von den Geräuschimmissionen am stärksten betroffene Wohn- oder Aufenthaltsgebäude (gem. DIN 4109).Bei unbebauten Flächen werden im Zuge einer vorausschauenden Planung Bebauungspläne bereits berücksichtigt.
Zusätzlich werden bei der Trassenplanung am Immissionsort bereits vorliegende Geräuschbelastungen durch bestehende Anlagen entsprechend der TA Lärm berücksichtigt. Die einzuhaltenden Richtwerte ergeben sich aus dem Zusammenwirken von bestehenden und neuen Anlagen.
Gebiet | Richtwert in dB(A) tagsüber / nachts |
---|---|
Industriegebiete | 70 / 70 |
Gewerbegebiete | 65 / 50 |
Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete | 60 / 45 |
Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete | 55 / 40 |
Reine Wohngebiete | 50 / 35 |
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten | 45 / 35 |
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