Unsere Kernaufgaben bestehen aus Übertragungsdienstleistungen, Systemdienstleistungen und der Förderung des europäischen Strommarktes. Sie ergeben sich aus unserem Auftrag als Netzbetreiber nach dem niederländischen 'Elektriciteitswet' (E-wet) and dem deutschen 'Energiewirtschaftsgesetz' (EnWG).


Unsere Kernaufgaben

Innovation
TenneT präsentiert Drehkreuz-Konzept für umfangreiches Windenergieprojekt in der Nordsee.
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Unser Netz
TenneT betreibt das Hochspannungsnetz in den Niederlanden und in großen Teilen von Deutschland. TenneT überträgt Strom mit einer Spannung von 110.000 Volt (110 kV) und höher. Mit um 23.500 Kilometern Hochspannungsleitungen, überqueren wir Grenzen und verbinden Länder.

Dialogveranstaltungen
TenneT lädt vor Ort zum Dialog über unsere Netzausbau-Projekte ein.
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Strommarkt
Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

Kennzahlen-App iOS
Die TenneT TSO GmbH veröffentlicht in dieser App gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netzrelevante Daten in einer für das iPhone optimierten Darstellung.
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E-Insights
Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.



Unternehmen
TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Strom in Europa mit Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden und in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es, die rund 42 Millionen Endverbraucher in unseren Märkten zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom aus unserem Hoch- und Höchstspannungsnetz zu versorgen.

Wir sind TenneT
Wir versorgen rund 42 Millionen Menschen zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom.
WeiterlesenFreileitung Nord
Abschnitt 2
Im Freileitungsabschnitt Nord wird gebaut! An mehreren Stellen gleichzeitig werden die Masten aufgestellt, die Bauarbeiten sollen Mitte 2020 beendet sein.
- Änderungsbedarf in der Planung: Optimierung der Zuwegungen und temporären Flächeninanspruchnahme bedingt durch Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten
- Länge des Bauabschnitts: 19,9 Kilometer
- Anzahl der Masten: 50

Lagepläne
Freileitung Nord: Bauabschluss steht bevor
Dezember 2020
Der Freileitungsabschnitt Nord (auf dem Gebiet der Samtgemeinde Harpstedt) ist so gut wie fertiggestellt. Im Jahr 2020 wurden alle 50 Masten des Abschnittes erfolgreich errichtet. Ebenso ist der Seilzug auf allen Masten erfolgt.
April 2019
Der Bau des Freileitungsabschnitts Nord beginnt auf dem Gebiet der Samtgemeinde Harpstedt. Auf den rund 20 Kilometern werden 50 Masten errichtet, für die insgesamt etwa 3.000 Tonnen Maststahl und 10.000 Kubikmeter Beton verarbeitet werden. In der zweiten Jahreshälfte 2020 soll der Abschnitt fertiggestellt sein.

Baumfällarbeiten pünktlich abgeschlossen
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat als Bauherr der planfestgestellten Höchstspannungsleitung Ganderkesee – St. Hülfe alle Baumfällarbeiten pünktlich abgeschlossen, die zwischen dem 01. Oktober 2018 und dem 28. Februar 2019 vorgesehen waren. Nur dieses Zeitfenster stand dem Vorhabenträger wegen des Schutzes für Brut- und Nistvögel zur Verfügung. Die Baumfällarbeiten wurden pünktlich zum 28. Februar abgeschlossen, baubedingte Beeinträchtigungen werden hierbei entschädigt. Auf einigen Flächen finden derzeit noch Räumarbeiten statt.
Bereits im Zuge der Planung der Leitung war TenneT eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Waldflächen wichtig, an manchen Stellen sind Waldquerungen leider notwendig. Dort ist der Schutzbereich der Leitung größer als die Abmessungen eines Masts, dessen Querträger 30 Meter breit sind und die Leiterseile je nach Wetterlage schwingen können. Der Schutzbereich in einem nahen Waldgelände oder in Waldschneisen ist daher größer als im Freiland, um vor allem Sturmschäden zu vermeiden. In Waldnähe ist daher eine Breite der Schutzstreifen von über 60 Metern deshalb durchaus üblich und notwendig. Die von der neuen Leitung berührten Waldflächen sind im Planfeststellungsbeschluss bestimmt worden, wobei die Abwägung ökologischer Belange durch Spezialisten der Umweltfachplanung erfolgte. Weiterhin ist während des Waldeinschlags eine ökologische Baubegleitung vor Ort, die im Übrigen das gesamte Bauvorhaben begleitet.
Schon ab Sommer letzten Jahres wurden die Waldflächen und Gehölzbestände von einem von der Landwirtschaftskammer Hannover öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen begutachtet, die Eigentümer und Pächter wurden gemäß Flurstückliste kontaktiert. Flächen, die dauerhaft beeinträchtigt werden, müssen gemäß Planfeststellungsbeschluss kompensiert werden. Auch diese Flächen werden den Eigentümern entschädigt. Grundsätzlich favorisiert TenneT eine trassennahe Kompensation, beispielsweise durch den Schutz von Höhlenbäumen als bevorzugte Nistplätze von Fledermäusen oder durch alternative Aufstellung von Fledermauskästen. Die Flächen für Kompensationsmaßnahmen müssen jedoch geeignet und verfügbar sein.
TenneT ist es wichtig, im Rahmen des Netzausbaus erforderliche Maßnahmen mit landschaftlichen Eingriffen wie Baumfällarbeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Auch die Waldquerung bei Klein Henstedt war umweltfachplanerisch und genehmigungsrechtlich geprüft. Alle Waldflächen wurden in Abstimmung mit dem Eigentümer innerhalb des erlaubten Zeitraums bis 28.02. geschlagen. Weitere Baumfällarbeiten in diesem Bereich wurden durch TenneT nicht veranlasst. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden in Trassennähe umgesetzt bzw. in die Wege geleitet. Diese sind vor allem der Erhalt von Höhlenbäumen, die nur oberhalb der Höhlen zurückgeschnitten werden dürfen, der Aufbau eines neuen Waldrandes sowie die Entwicklung einer Gebüschvegetation.

Vorbereitungen für den Bau – Planen im Dialog
Wegenutzung während der Bauarbeiten – in Abstimmung mit den Gemeinden Damit die Bau- und Lieferfahrzeuge während der Arbeiten zu den Maststandorten kommen, müssen sie selbstverständlich auch Gemeindestraßen und -wege nutzen. Um das örtliche Straßennetz nicht übermäßig durch die schweren Fahrzeuge zu belasten, legen wir vorher genau fest, wie wir unsere Baustellen anfahren. Uns ist es wichtig, dass unsere Planung hierzu mit den Belangen der beteiligten Gemeinden einhergehen. Daher haben wir uns bereits im Herbst 2018 mit den Bürgermeistern getroffen, um uns genau hierzu abzustimmen. Teil der Abstimmung mit den Gemeinden ist selbstverständlich auch der Umgang mit Entschädigungszahlungen, falls es doch zu Straßenschäden durch die Bauarbeiten kommen sollte.

Vorbereitungen für den Bau – Waldeinschlag
Wenn Waldgebiete oder einzelne Baumgruppen zu nah an der geplanten Freileitung stehen oder die Bauarbeiten behindern, müssen diese Bereiche ausgeholzt werden. Das bedeutet, dass die betreffenden Bäume bis zum Boden gekappt werden. In den Gemeinden Prinzhöfte, Winkelsett und Colnrade mussten Ende des vergangenen Jahres an einigen Stellen Bäume und hochwachsende Sträucher gefällt werden. Rodungsarbeiten können immer nur in einem begrenzten Zeitraum, von Oktober bis Ende Februar, durchgeführt werden. Danach beginnt die Schonfrist für Brutvögel. Selbstverständlich achten wir aber auch im Rahmen der Waldarbeiten auf den Schutz der Natur. Vor der Waldrodung wurden die betroffenen Gebiete von der ökologischen Baubegleitung nach sogenannten Höhlenbäumen untersucht. Diese von innen hohlen Bäume werden oftmals als Nist- und Ruheplätze von Fledermäusen genutzt. Die Höhlenbäume, die im Trassenbereich identifiziert wurden, sind von der Ausholzung verschont geblieben und werden erhalten.

Dezember 2018: Archäologische Untersuchung
Im Zuge von Tiefbauarbeiten können wahre Schätze ans Tageslicht befördert werden. Im Zuge von Leitungsbauarbeiten wurden beispielsweise im Sommer in Schleswig-Holstein 2000 Jahre alte Urnengräber entdeckt. Selbstverständlich sind solche Funde selten. Um diese archäologisch bedeutsamen Artefakte aber nicht unwissend durch unsere Tiefbauarbeiten zu beschädigen, führen wir – sofern notwendig - sogenannte archäologische Untersuchungen durch. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) hat im Zuge der Genehmigungsplanung fünf archäologische Verdachtsflächen aufgrund ihrer Lage im Kultur- oder Naturraum bestimmt. Vier der Maststandorte befanden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Winkelsett und einer auf dem Gemeindegebiet von Prinzhöfte.
Diese Flächen wurden Ende des Jahres 2018 mittels einer Voruntersuchung per Streifenprospektion genauer betrachtet. Hierbei wurde der Boden jeweils durch zwei kurze Schnitte mit einer Breite von zwei Metern direkt am Maststandort geöffnet und auf archäologische Strukturen im Untergrund (lediglich etwa eine Handbreit unter dem Mutterboden) untersucht. Falls sich ein Verdacht erhärtet, würde die eigentliche Ausgrabung im Rahmen des für den Bau notwendigen Bodeneingriffs beginnen. Auf den untersuchten Flächen lag allerdings kein Befund vor, womit die fünf Maststandorte für die anstehenden Baumaßnahmen freigegeben sind.
Oktober 2018: Planänderungsantrag genehmigt!
Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat im vergangenen Herbst die letzten Planänderungen genehmigt. Damit sind alle Hürden für einen zügigen Baubeginn genommen und wir planen damit, bereits in diesem Frühjahr die ersten Maste zu stellen.
März 2018: Planänderung zur Prüfung bei der Behörde
Für die Samtgemeinde Harpstedt wurde die detaillierte Planung der Bauausführung abgeschlossen. Es sind einige kleinräumige Änderungen bezüglich der Zuwegungen, Arbeitsflächen und Schutzstreichen erforderlich, weshalb im März 2018 die angepassten Planunterlagen zur Prüfung bei der NLStBV eingereicht worden sind. Folglich werden die Betroffenen nun um Beteiligung bzw. Stellungnahme gebeten. Zudem begannen im April 2018 die vorbereitenden Baugrunduntersuchungen, um die geeignete Mastgründungsart zu ermitteln.