Individuelle Netzentgelte §19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Gemäß §19 Abs. 2 S. 1 StromNEV ist die TenneT TSO GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
Individuelle Netzentgelte
Die TenneT TSO GmbH hat nach den Vorgaben der BNetzA die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten je Netzanschlussebene (Höchstspannung und Umspannung Höchst-/Hochspannung) ermittelt.
Auf Basis dieser Hochlastzeitfenster bietet die TenneT TSO GmbH Letztverbrauchern, deren Stromentnahme aus dem Netz des ÜNB für den eigenen Verbrauch an der Kunden-Entnahmestelle im vorangegangenem Kalenderjahr der Antragstellung eine erhebliche Abweichung aufwiesen oder die glaubhaft darlegen, dass eine erhebliche Abweichung (siehe Erheblichkeitsschwelle) der Jahreshöchstlast für das Folgejahr eintritt, ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an.
Individuelles Netzentgelt
Netz- / Umspannebene | Erheblichkeitsschwelle |
---|---|
HöS | 5% |
HöS / HS | 10% |
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Kunde | Geschäftszeichen der Bundesnetzagentur |
Uniper Kraftwerke GmbH, LGK Huntorf | BK4S1-0002110 |
Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG | BK4S1-0000896 |
Kernkraftwerk Isar Verwaltungs GmbH | BK4S1-0000274 |
Salzgitter Flachstahl GmbH | BK4S1-0002134 |
Salzgitter Flachstahl GmbH | BK4S1-0002166 |
Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG | BK4S1-0006124 |
Buderus Edelstahl GmbH | BK4S1-0006214 |