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Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Die ursprüngliche Fassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (genauer: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung - KWKG) ist am 1. April 2002 in Kraft getreten und seitdem mehrfach novelliert worden. Das Gesetz regelt die Abnahme von KWK-Strom aus KWK-Anlagen sowie die Zahlung von Zuschlägen durch die Netzbetreiber sowie die Vergütung für KWK-Strom, die Zahlung von Zuschlägen durch die Übertragungsnetzbetreiber für den Neu- und Ausbau von Wärme-/ Kältenetzen sowie für den Neubau von Wärme- / Kältespeichern und die Umlage der Kosten.

Umsetzungshinweise Abwicklung für 2021

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